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Haftungsübertragung vom Spediteur zum Besteller

 
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dunja93
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 06.08.2007
Beiträge: 2
Wohnort: Bayern

BeitragVerfasst am: 06.08.07, 10:50    Titel: Haftungsübertragung vom Spediteur zum Besteller Antworten mit Zitat

In einem Schotter-Werk werden vom Disponenten Fahrzeuge bei einem Spediteur bestellt die Schotter auf bestimmte Baustellen liefern sollen.
Nun hat einer dieser LKW-Fahrer sein Gewicht um 8% überschritten.
Die Polizei taucht im Schotterwerk auf und hört den Disponenten an.
Dabei erklärt die Polizei das beim Anmieten eines LKWs die Haftungsübertragung auf den Disponenten des Schotterwerks übergeht.
Auch wird ein Bußgeld in Höhe von 75,00 Euro erwähnt.

Stimmt das mit der Haftungsübertragung wenn nichts schriftliches vorliegt?
Mit wie vielen Punkten hat der Disponent bei 75,00 Euro zu rechnen?

Danke im voraus
Dunja

PS: In wie weit kann der Austeller (Verwieger) der Lieferscheine im Schotterwerk haftbar gemacht werden wenn sich der LKW-Fahrer absichtlich zu viel laden läßt?
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Günni
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 27.12.2004
Beiträge: 1232

BeitragVerfasst am: 06.08.07, 15:46    Titel: Re: Haftungsübertragung vom Spediteur zum Besteller Antworten mit Zitat

dunja93 hat folgendes geschrieben::
In einem Schotter-Werk werden vom Disponenten Fahrzeuge bei einem Spediteur bestellt die Schotter auf bestimmte Baustellen liefern sollen.
Nun hat einer dieser LKW-Fahrer sein Gewicht um 8% überschritten.
Die Polizei taucht im Schotterwerk auf und hört den Disponenten an.
Dabei erklärt die Polizei das beim Anmieten eines LKWs die Haftungsübertragung auf den Disponenten des Schotterwerks übergeht.
Auch wird ein Bußgeld in Höhe von 75,00 Euro erwähnt.

Stimmt das mit der Haftungsübertragung wenn nichts schriftliches vorliegt?
Mit wie vielen Punkten hat der Disponent bei 75,00 Euro zu rechnen?

Danke im voraus
Dunja

PS: In wie weit kann der Austeller (Verwieger) der Lieferscheine im Schotterwerk haftbar gemacht werden wenn sich der LKW-Fahrer absichtlich zu viel laden läßt?


Als Verlader bist du bei Überladungen mit dran. Da gibt es nichts zu diskutieren
_________________
mfg


Günni
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dunja93
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 06.08.2007
Beiträge: 2
Wohnort: Bayern

BeitragVerfasst am: 06.08.07, 15:54    Titel: Antworten mit Zitat

Als Verlader ist mir das klar.
Als Verwieger evtl. auch.
Aber als Disponent?
Vor allem wurde weder schriftlich noch mündlich von dem Fahrer verlangt zu überladen!
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Günni
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 27.12.2004
Beiträge: 1232

BeitragVerfasst am: 06.08.07, 17:36    Titel: Antworten mit Zitat

dunja93 hat folgendes geschrieben::
Als Verlader ist mir das klar.
Als Verwieger evtl. auch.
Aber als Disponent?
Vor allem wurde weder schriftlich noch mündlich von dem Fahrer verlangt zu überladen!


Als Disponent solltest du wissen, wieviel deine Firma /gesetzlich der Verlader) versendet.
_________________
mfg


Günni
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