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Verfasst am: 25.07.07, 10:32 Titel: Dienstwagen und die 0,03% - Regelung
Hallo,
Herr A. bekommt in seinem neuen Job als Aussendienstmitarbeiter einen Firmenwagen zugesprochen. Diesen muss er nach der 1% Regelung versteuern (geldwerter Vorteil).
Sehe ich das richtig so, dass er die Summe (etwa 300 Euro) auf den Bruttoverdienst mit angerechnet bekommt und er dafür Steuern und Sozialabgaben bezahlen muss und die 300 Euro dann vom Netto wieder abgezogen werden?
Was aber viel wichtiger ist: Er ist im Aussendienst beschäftigt und daher nur sehr selten in der Hauptstelle (etwa 2x monatlich). Muß Herr A. dann auch die 0,03% für den ganzen Monat versteuern? Dies wären dann nämlich bei 45 km noch einmal über 400 Euro!
Laut Lohnsteuerrichtlinien (H31 9-10) ist es unerheblich, ob und wie oft im Kalendermonat der Kfz tatsächlich zu Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte genutzt wird; der Ansatz des pauschalen Nutzungswerts hängt davon ab, dass er das Fahrzeug nutzen kann.
Wenn es also geregelt ist, dass er es nutzen könnte, dann sind die 0.03 % anzusetzen.
Grüße _________________ Wenn ich falsch liege sagt mir Bescheid.
Anmeldungsdatum: 27.09.2005 Beiträge: 1484 Wohnort: Wilder Westen
Verfasst am: 03.08.07, 12:41 Titel:
Hallo Clematis,
die Ausführungen zum Firmenwagen halte ich für sehr hilfreich.
Noch eine Frage:
man kann also der Zurechung der geldwerten Vorteile des Firmenwagens nur dadurch entgehen, indem die private Nutzung ausdrücklich untersagt und eingehalten wird?
Also derart: mit Privat-PKW Fahrten zwischen Wohnung und Arbeit und mit dem Firmenfahrzeug nur die beruflichen Fahrten erledigen. _________________ chatterhand
Alle Angaben ohne Gew(a)ehr
Anmeldungsdatum: 27.09.2005 Beiträge: 1484 Wohnort: Wilder Westen
Verfasst am: 06.08.07, 15:04 Titel:
Hallo,
nachgefragt:
angenommen der vom TE skizzierte Außendienstler geht seiner Beschäftigung von seinem Home-Office aus nach.
Wie wären hier die geldwerten Vorteile zu händeln? _________________ chatterhand
Alle Angaben ohne Gew(a)ehr
angenommen der vom TE skizzierte Außendienstler geht seiner Beschäftigung von seinem Home-Office aus nach.
Wie wären hier die geldwerten Vorteile zu händeln?
Dann gebe es keine Fahrten Wohnung-Arbeitsstätte.
Also auch keine 0,03%.
Fahrten Home-Office zum AG sind DR, da Fahrten zwischen regelmäßigen Arbeitsstätten DR sind.
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