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Dienstwagen und die 0,03% - Regelung

 
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mango0505
Interessierter


Anmeldungsdatum: 31.03.2006
Beiträge: 8

BeitragVerfasst am: 25.07.07, 10:32    Titel: Dienstwagen und die 0,03% - Regelung Antworten mit Zitat

Hallo,
Herr A. bekommt in seinem neuen Job als Aussendienstmitarbeiter einen Firmenwagen zugesprochen. Diesen muss er nach der 1% Regelung versteuern (geldwerter Vorteil).
Sehe ich das richtig so, dass er die Summe (etwa 300 Euro) auf den Bruttoverdienst mit angerechnet bekommt und er dafür Steuern und Sozialabgaben bezahlen muss und die 300 Euro dann vom Netto wieder abgezogen werden?

Was aber viel wichtiger ist: Er ist im Aussendienst beschäftigt und daher nur sehr selten in der Hauptstelle (etwa 2x monatlich). Muß Herr A. dann auch die 0,03% für den ganzen Monat versteuern? Dies wären dann nämlich bei 45 km noch einmal über 400 Euro!
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NadjaFlo
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 16.07.2007
Beiträge: 34

BeitragVerfasst am: 02.08.07, 15:19    Titel: Antworten mit Zitat

Laut Lohnsteuerrichtlinien (H31 9-10) ist es unerheblich, ob und wie oft im Kalendermonat der Kfz tatsächlich zu Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte genutzt wird; der Ansatz des pauschalen Nutzungswerts hängt davon ab, dass er das Fahrzeug nutzen kann.

Wenn es also geregelt ist, dass er es nutzen könnte, dann sind die 0.03 % anzusetzen.

Grüße
_________________
Wenn ich falsch liege sagt mir Bescheid.
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*Clematis*
Gast





BeitragVerfasst am: 02.08.07, 15:56    Titel: Antworten mit Zitat

http://www.recht.de/phpbb/viewtopic.php?p=663116#663116
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chatterhand
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 27.09.2005
Beiträge: 1484
Wohnort: Wilder Westen

BeitragVerfasst am: 03.08.07, 12:41    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Clematis,

die Ausführungen zum Firmenwagen halte ich für sehr hilfreich.
Noch eine Frage:

man kann also der Zurechung der geldwerten Vorteile des Firmenwagens nur dadurch entgehen, indem die private Nutzung ausdrücklich untersagt und eingehalten wird?

Also derart: mit Privat-PKW Fahrten zwischen Wohnung und Arbeit und mit dem Firmenfahrzeug nur die beruflichen Fahrten erledigen.
_________________
chatterhand
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*Clematis*
Gast





BeitragVerfasst am: 03.08.07, 18:23    Titel: Antworten mit Zitat

Ja, wenn der PKW nicht für Fahrten Wohnung-Arbeit genutzt wird, ist es unwahrscheinlich, dass auch Privatfahrten durchgeführt werden.

Wird der Firmen-PKW auch für Fahrten Wohnung-Arbeit verwendet kann man der Versteuerung des 1% nur durch eine Führung eines Fahrtenbuches entgehen!
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chatterhand
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 27.09.2005
Beiträge: 1484
Wohnort: Wilder Westen

BeitragVerfasst am: 06.08.07, 15:04    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

nachgefragt:

angenommen der vom TE skizzierte Außendienstler geht seiner Beschäftigung von seinem Home-Office aus nach.
Wie wären hier die geldwerten Vorteile zu händeln?
_________________
chatterhand
Alle Angaben ohne Gew(a)ehr
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Hans-Christian
Account gesperrt


Anmeldungsdatum: 28.01.2007
Beiträge: 548

BeitragVerfasst am: 06.08.07, 18:28    Titel: Antworten mit Zitat

chatterhand hat folgendes geschrieben::
Hallo,

nachgefragt:

angenommen der vom TE skizzierte Außendienstler geht seiner Beschäftigung von seinem Home-Office aus nach.
Wie wären hier die geldwerten Vorteile zu händeln?

Dann gebe es keine Fahrten Wohnung-Arbeitsstätte.

Also auch keine 0,03%.

Fahrten Home-Office zum AG sind DR, da Fahrten zwischen regelmäßigen Arbeitsstätten DR sind.
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