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seit 2006 sind ja Handwerkerrechnungen (Arbeitsleistung) steuerlich absetzbar.
Wie sieht es aber bei anderen Rechnungen aus, z.B. bei der Gebührenrechnung (für Kehr-und Überpüfungsleistungen) des Schornsteinfegers oder z.B. bei der Überprüfung der Heizöltankanlagen durch einen Sachverständigen? Sind solche Rechnungen auch steuerlich absetzbar?
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