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A hat gegen Fin.Amt B., Klage bei Fin.Ger. eingereicht. Nach längerem Schriftwechsel zwischen den Parteien, fragt nun das Fin.Ger. bei A an, ob A mit der Verfahrensfortführung durch den Einzelrichter einverstanden sei. A ist sich unschlüssig – welche Vor- u. Nachteile die weitere Verfahrensführung durch einen Einzelrichter bringen. Was ist A zu raten?
Dann wird über den Fall nach § 90a FGO ohne mündliche Verhandlung entschieden.
Vorteil: Ggfs. kürzere Verfahrensdauer, geringere Kosten, macht dann Sinn, wenn schon alles gesagt worden ist und nur in der Sache noch entschieden werden muss
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