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Fin.Ger.: Einzelrichter?

 
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NBG
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Anmeldungsdatum: 18.01.2006
Beiträge: 120

BeitragVerfasst am: 07.08.07, 16:35    Titel: Fin.Ger.: Einzelrichter? Antworten mit Zitat

A hat gegen Fin.Amt B., Klage bei Fin.Ger. eingereicht. Nach längerem Schriftwechsel zwischen den Parteien, fragt nun das Fin.Ger. bei A an, ob A mit der Verfahrensfortführung durch den Einzelrichter einverstanden sei. A ist sich unschlüssig – welche Vor- u. Nachteile die weitere Verfahrensführung durch einen Einzelrichter bringen. Was ist A zu raten?
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*P*
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Anmeldungsdatum: 20.03.2006
Beiträge: 3613

BeitragVerfasst am: 07.08.07, 16:55    Titel: Antworten mit Zitat

Dann wird über den Fall nach § 90a FGO ohne mündliche Verhandlung entschieden.

Vorteil: Ggfs. kürzere Verfahrensdauer, geringere Kosten, macht dann Sinn, wenn schon alles gesagt worden ist und nur in der Sache noch entschieden werden muss
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Vorwitzig
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 29.01.2007
Beiträge: 958

BeitragVerfasst am: 07.08.07, 18:03    Titel: Antworten mit Zitat

Ist das wirklich zwingend, dass ohne mündliche Verhandlung entschieden wird, wenn die Sache einem Einzelrichter übertragen wurde?

Hab ich noch gar nicht beobachtet.

http://www.bundesrecht.juris.de/fgo/__6.html
_________________
Irren ist menschlich.

Ist das Leben schön Sommer-Smilie
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*Clematis*
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BeitragVerfasst am: 07.08.07, 18:04    Titel: Antworten mit Zitat

Auch der Einzelrichter kann in einer mündlichen Verhandlung entscheiden....
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*P*
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Anmeldungsdatum: 20.03.2006
Beiträge: 3613

BeitragVerfasst am: 07.08.07, 21:20    Titel: Antworten mit Zitat

Vorwitzig hat folgendes geschrieben::
Ist das wirklich zwingend, dass ohne mündliche Verhandlung entschieden wird, wenn die Sache einem Einzelrichter übertragen wurde?

Weiß nicht soooo genau, ich kenne das nur so, wenn ich ehrlich bin..... Verlegen
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*Clematis*
Gast





BeitragVerfasst am: 08.08.07, 07:01    Titel: Antworten mit Zitat

Ich kenns anders...und ich denke nicht dass "mein" FG da was falsch macht....
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