Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Einigungsgebühr und Unterlassungserklärung
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Einigungsgebühr und Unterlassungserklärung

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Anwaltsrecht/Anwaltshaftung
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
WayneInteressierts
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 23.07.2007
Beiträge: 1960

BeitragVerfasst am: 08.08.07, 09:58    Titel: Einigungsgebühr und Unterlassungserklärung Antworten mit Zitat

Moin Moin zusammen!

Ich frag mich gerad, ob nicht eine Einigungsgebühr nach Nr. 1000 VV RVG anfällt, wenn der Erklärungsschuldner eine andere, als die geforderte und durch den Gläubiger vorformulierte strafbewehrte Unterlassungserklärung abgibt.

Nach meinem Dafürhalten (wen wundert's?) fällt die Einigungsgebühr an, wenn der Schuldner nach "Neuem Hamburger Brauch" erklärt, der Gläubiger aber bspw. eine Vertragsstrafe in Höhe von 8000.- € für jeden Fall der Zuwiderhandlung fordert.

Hat da jemand nähere Infos / Erfahrungen / Urteile zu?

Es grüsst allseits
Wayne
_________________
Null Komma
***
nix
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
WayneInteressierts
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 23.07.2007
Beiträge: 1960

BeitragVerfasst am: 10.08.07, 13:40    Titel: Antworten mit Zitat

Kann mein Beitrag ma bitte verschiebibert oder sonst wie verschoben werden?

Vielleicht findet sich ja im Wettbewerbsrecht eine Antwort auf diese Frage?

Danke!!!!!!!
_________________
Null Komma
***
nix
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Anwaltsrecht/Anwaltshaftung Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.