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Frage zur Ausgabe eines QNH

 
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MMayeres
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Anmeldungsdatum: 08.08.2007
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 08.08.07, 16:59    Titel: Frage zur Ausgabe eines QNH Antworten mit Zitat

Wann ist ein Flugleiter an einem Verkehrslandeplatz berechtigt ein QNH an an- oder abfliegende Piloten bekannt zu geben?
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R
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 30.06.2006
Beiträge: 71

BeitragVerfasst am: 08.08.07, 17:28    Titel: Antworten mit Zitat

Jederzeit .

Auf Nachfrage darf er es ihnen jederzeit sagen und ueblicherweise wird er es von sich aus, nach dem ersten Anruf vor Start oder Landung, tun.

Vermutlich habe ich die Frage nicht verstanden: meinen sie evtl. ob er dazu eine zugelassene Wetterstation braucht oder ...?
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ATCler
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 333
Wohnort: Berg

BeitragVerfasst am: 08.08.07, 20:54    Titel: Antworten mit Zitat

Grundsätzlich haben Flugleiter keine amtliche Wetterbeobachter-Lizenz, die Wetter-infos die sie geben sind also nicht amtlich und damit rechtsverbindlich wie es z.B. an Regionalflugplätzen mit IFR-Verkehr ist.

Natürlich müssen die Luftdruckmessgeräte eine Zulassung haben, theoretisch würde an einem unkontrollierten Platz die Angabe der aktiven Piste und des Windes durch den Flugleiter reichen, denn der Flugleiter hat keine Einflussnahme auf den Verkehr in der Luft sondern nur auf den Verkahr auf seinem Flugplatz.

Es bleibt der Pilot verantwortlich und der hat sich sein QNH bei der nächstgelegenen Flugverkehrskontrollstelle zu holen, denn da ist es amtlich!
_________________
Grüße,
Thomas

Man muss nicht alles wissen, aber zumindest wo´s steht!
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MMayeres
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 08.08.2007
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 09.08.07, 19:07    Titel: Antworten mit Zitat

R hat folgendes geschrieben::
Jederzeit .

Auf Nachfrage darf er es ihnen jederzeit sagen und ueblicherweise wird er es von sich aus, nach dem ersten Anruf vor Start oder Landung, tun.

Vermutlich habe ich die Frage nicht verstanden: meinen sie evtl. ob er dazu eine zugelassene Wetterstation braucht oder ...?

Hallo,erstmal Danke für die Antworten.
Es geht um folgendes: Ich bin als Aushilfskraft an einem unkontrollierten Platz als Flugleiter tätig. Dieser Platz hat keine Wetterstation.Jedoch liegt in unmitttelbarer Nachbarschaft ein amerikanischer Militärplatz. Ist es bedenklich anfliegenden Piloten die nach einem QNH fragen Ihnen das dieses Militärplatzes zu geben?Zudem war ein anderer Aushilfskollege der Meinung auch mit zugelassener Wetterstation dürfte der Flugleiter nicht ohne weiteres ein QNH bekanntgeben,er müsse weitere Qualifikationen haben,welche wußte er aber auch nicht.
Gruß
Michael
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yetimon
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Anmeldungsdatum: 05.12.2007
Beiträge: 1
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 13.05.08, 10:50    Titel: Antworten mit Zitat

zumindest auf den von mir angeflogenen verkehrslandeplätzen ist es gängige praxis, das QNH des nächstgelegenen verkehrsflughafens mit amtlicher wetterstation zu uebermitteln und dabei auch den verkehrsflughafen zu nennen - auf dem funk heisst es dann meist "<landeplatz> info, piste XX in betrieb, wind aus XXX mit X knoten, QNH von <flughafen> 10XX"

im zweifelsfall wuerde ich einfach mal den betreiber des flugplatzes fragen, bei dem du aushilfst.. der sollte/müsste in der lage sein, dir eine verbindliche auskunft zu geben.

blue skies,

yetimon
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