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Unterhaltszahlung im Jahr 1960

 
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DV99
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 08.08.2007
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 08.08.07, 21:03    Titel: Unterhaltszahlung im Jahr 1960 Antworten mit Zitat

Hallo zusammen,

kann mir bitte jemand sagen, wie hoch das Minimum an Unterhalt in Deutschland im Jahr 1960 war ? Über google ist leider nichts zu finden. Ich brauche diese Angabe für eine persönliche Recherche.

Viele Grüße
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Dipl.-Sozialarbeiter
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 09.12.2006
Beiträge: 11996

BeitragVerfasst am: 08.08.07, 22:15    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo DV99,

ich befürchte fast, dass diese Frage ohne Besuch diverser Archive oder Bibliotheken wohl sehr schwierig zu beantworten sein wird. Ich selbst kann mich nur sehr schwach an das Jahr 1960 erinnern. Zu dieser Zeit spielte ich noch im Sandkasten.

Bei der Frage zum Unterhalt gehe ich mal davon aus, daß der Kindesunterhalt gemeint ist.

Erster Anhaltspunkt könnte aber der Wiki-Beitrag "Familienausgleichskasse" und der Beitrag zum Kindergeld (insbesondere zur Entwicklung und internationaler Vergleich) sein. Ab 1977 gibt es die Düsseldorfer Tabelle. Aufschluß könnte aber auch das damalige Bundessozialhilfegesetz (1962) geben. Die damaligen Regelsätze könnten als Mindestunterhalt gesehen werden. Vielleicht kann die Frage vom Deutschen Verein beantwortet werden. Winken

Die Frage von Dir weckt zwar meinen Forscherdrang, aber schon damals richtete sich der Unterhalt nach der Einkommenssituation des Unterhaltspflichtigen. Ferner wurden eheliche und nichteheliche Kinder unterschiedlich behandelt.

MfG Klaus
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DV99
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 08.08.2007
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 17.08.07, 11:26    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Klaus,

sorry für meine recht späte Rückantwort.

Ja, es geht um den Kindesunterhalt.

Herzlich Dank für deine weitergehenden Infos, die mir sicherlich bei den Recherchen helfen werden. Ob ich tatsächlich fündig werde, werden wir sehen.


Ein wunderschönes Wochenende und viele Grüße
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