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Kosten(nach-)festsetzung

 
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WayneInteressierts
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Anmeldungsdatum: 23.07.2007
Beiträge: 1960

BeitragVerfasst am: 09.08.07, 07:47    Titel: Kosten(nach-)festsetzung Antworten mit Zitat

Moin Moin,

was Wayne diesmal interessiert:

Angenommen RA Zügig (Z) hat ne einstweilige Verfügung beantragt, diese ist erlassen worden und umgehend danach (wegen der Zinsen) stellt Z KFA über die Verfahrensgebühr.

Der Antragsgegner legt dann aber Widerspruch ein, es kommt zu ner Verhandlung, die einstweilige Verfügung bleibt aufrechterhalten.

Nun will Z natürlich auch die Terminsgebühr festsetzen lassen.

Wie geht das?

Würde Z einfach schreiben "zum KFA vom .... wird die Festsetzung einer Terminsgebühr ... beantragt."?

Oder schreibt man einen ganz neuen KFA unter Aufhebung des alten KFA. Wo blieben dann aber die Zinsen (oder lässt man die dann ausser Acht)?

Danke für Antworten und nen schönen Tag wünscht
Wayne
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Kobayashi Maru
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Anmeldungsdatum: 28.11.2005
Beiträge: 4524

BeitragVerfasst am: 09.08.07, 08:04    Titel: Antworten mit Zitat

Da der KfB noch nicht erlassen ist, kann Ergänzung beantragt werden. Ich denke nicht, daß der RPfl. die Zinsen wegen des unterschiedlichen Antrages der Gebühren splitten wird. Keinesfalls den alten KfA zurücknehmen - eben wegen der Zinsen.
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WayneInteressierts
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Anmeldungsdatum: 23.07.2007
Beiträge: 1960

BeitragVerfasst am: 09.08.07, 08:08    Titel: Antworten mit Zitat

Danke für die mal wieder sehr schnell Antwort!

Wie sähe denn so ein Ergänzungsantrag aus?

"In Sachen ... ./. ..., Az. ...., wird in Ergänzum zum KFA vom .... beantragt, auch die nachfolgenden Gebühren ggü. dem Verfahrensgegner festzusetzen:"

Frage

Hab ich ausser der Terminsgebühr noch ne Gebühr übersehen?

Und zum guten Schluss noch ne ziemlich einfache Frage: Wird der KFA auch 3fach eingereicht?
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Kobayashi Maru
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Anmeldungsdatum: 28.11.2005
Beiträge: 4524

BeitragVerfasst am: 09.08.07, 08:17    Titel: Antworten mit Zitat

WayneInteressierts hat folgendes geschrieben::

"In Sachen ... ./. ..., Az. ...., wird in Ergänzum zum KFA vom .... beantragt, auch die nachfolgenden Gebühren ggü. dem Verfahrensgegner festzusetzen:"

Feste Formulierungen gibt es nicht. Man muß halt so formulieren, daß der RPfl. weiß, was man will.

Zitat:
Hab ich ausser der Terminsgebühr noch ne Gebühr übersehen?

Hab ich hier 'ne Glaskugel stehen? Sehr glücklich

Zitat:
Und zum guten Schluss noch ne ziemlich einfache Frage: Wird der KFA auch 3fach eingereicht?

Kommt drauf an, wieviele Gegner es sind und ob sie anwaltlich vertreten sind. Faustregel: 1 Orginal für's Gericht, 1 beglaubigte Abschrift für den Gegner. Ist der Gegner anwaltlich vertreten: 1 beglaubigte Abschrift für dessen Anwalt, 1 einfache Abschrift für den Gegner (das Gericht bekommt auch in diesem Falle das Original Mr. Green)
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WayneInteressierts
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Anmeldungsdatum: 23.07.2007
Beiträge: 1960

BeitragVerfasst am: 09.08.07, 08:22    Titel: Antworten mit Zitat

Kobayashi Maru hat folgendes geschrieben::

Feste Formulierungen gibt es nicht. Man muß halt so formulieren, daß der RPfl. weiß, was man will.


Die machen doch eh, wat sie wollen!

Kobayashi Maru hat folgendes geschrieben::

Hab ich hier 'ne Glaskugel stehen? Sehr glücklich


Weiss ich nicht?

Kobayashi Maru hat folgendes geschrieben::

Kommt drauf an, wieviele Gegner es sind und ob sie anwaltlich vertreten sind. Faustregel: 1 Orginal für's Gericht, 1 beglaubigte Abschrift für den Gegner. Ist der Gegner anwaltlich vertreten: 1 beglaubigte Abschrift für dessen Anwalt, 1 einfache Abschrift für den Gegner (das Gericht bekommt auch in diesem Falle das Original Mr. Green)


Danke, danke, danke!

Leider kann ich sie nicht schon wieder positiv bewerten. Traurig
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WayneInteressierts
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Anmeldungsdatum: 23.07.2007
Beiträge: 1960

BeitragVerfasst am: 09.08.07, 08:53    Titel: Antworten mit Zitat

Kobayashi Maru hat folgendes geschrieben::

Zitat:
Hab ich ausser der Terminsgebühr noch ne Gebühr übersehen?

Hab ich hier 'ne Glaskugel stehen? Sehr glücklich


Mist, wenn VU beantragt und erlassen wurde, fällt ja nur ne 0,5 Gebühr nach 3105 an......

Weinen
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Kobayashi Maru
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Anmeldungsdatum: 28.11.2005
Beiträge: 4524

BeitragVerfasst am: 09.08.07, 08:59    Titel: Antworten mit Zitat

WayneInteressierts hat folgendes geschrieben::
Mist, wenn VU beantragt und erlassen wurde, fällt ja nur ne 0,5 Gebühr nach 3105 an......


Wayne hat folgendes geschrieben::
es kommt zu ner Verhandlung, die einstweilige Verfügung bleibt aufrechterhalten.


Hört sich nicht unbedingt nach nur 0,5 an!
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WayneInteressierts
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Anmeldungsdatum: 23.07.2007
Beiträge: 1960

BeitragVerfasst am: 09.08.07, 09:02    Titel: Antworten mit Zitat

Verhandlung im nichttechnischen Sinne. Winken

Bekl. ist nicht erschienen und war auch nicht vertreten.

15 Minuten gewartet => VU-Antrag.

Nach dem, was ich jetzt gelesen hab, gibt dat nur ne 0,5 Gebühr. Es ist doch zum Wegrennen.
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Kobayashi Maru
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Anmeldungsdatum: 28.11.2005
Beiträge: 4524

BeitragVerfasst am: 09.08.07, 09:05    Titel: Antworten mit Zitat

WayneInteressierts hat folgendes geschrieben::
Nach dem, was ich jetzt gelesen hab, gibt dat nur ne 0,5 Gebühr.

Jo, so ist es dann wohl.
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WayneInteressierts
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Anmeldungsdatum: 23.07.2007
Beiträge: 1960

BeitragVerfasst am: 09.08.07, 09:27    Titel: Antworten mit Zitat

Ich kanns nur immer wieder bestätigen: Anwälte verdienen sich ne goldene Nase!

Sehr böse
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