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DReffects FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 03.03.2007 Beiträge: 92
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Verfasst am: 10.08.07, 13:19 Titel: Schreiben von Anwalt veröffentlichen |
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Guten Tag,
könnten Sie mir bitte bei folgendem Fall weiterhelfen?
Situation: Person A erhält im Rahmen seiner Tätigkeit als Webmaster eine Schreiben von Anwalt B im Auftrag von Person C mit offensichtlich falschen Behauptungen und Forderungen.
Ist es Person A möglich dieses Schreiben wertfrei auf der betroffenen Internetseite zu veröffentlichen?
Ich danke für Ihre Hilfe. _________________ Es ist noch Suppe da! |
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Richard Gecko FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 13.11.2006 Beiträge: 7763
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Verfasst am: 10.08.07, 13:29 Titel: |
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| Und was verspricht sich Person A davon, ausser mehr Aerger? |
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DReffects FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 03.03.2007 Beiträge: 92
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Verfasst am: 10.08.07, 13:33 Titel: |
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| Richard Gecko hat folgendes geschrieben:: | | Und was verspricht sich Person A davon, ausser mehr Aerger? |
Person A verspricht sich davon dass Person C via Anwalt B die Forderungen nahe des sechsstelligen Bereichs revidiert da Person A die finanzielle Kraft für einen Anwalt fehlt. _________________ Es ist noch Suppe da! |
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Martin R. FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 19.06.2005 Beiträge: 5589
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Verfasst am: 10.08.07, 13:48 Titel: Re: Schreiben von Anwalt veröffentlichen |
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| DReffects hat folgendes geschrieben:: | | Ist es Person A möglich dieses Schreiben wertfrei auf der betroffenen Internetseite zu veröffentlichen? | Ich nehme an, daß es ihr möglich ist, es wäre auch nicht grundsätzlich verboten, nur kann man damit/dabei unter Umständen einen Verstoß begehen, z.B. gegen ein Persönlichkeitsrecht. _________________ Im Vatikan leben 2,27 Päpste je Quadratkilometer.
Wie man Fragen richtig stellt |
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Richard Gecko FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 13.11.2006 Beiträge: 7763
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Verfasst am: 10.08.07, 13:48 Titel: |
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| Und warum sollte das Person C in irgendeiner Weise stoeren? |
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DReffects FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 03.03.2007 Beiträge: 92
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Verfasst am: 10.08.07, 13:57 Titel: |
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| Richard Gecko hat folgendes geschrieben:: | | Und warum sollte das Person C in irgendeiner Weise stoeren? | Weil das Produkt das Person C veröffentlichen möchte und zu dem auch die horrende Schadensersatzforderung ist die selbe Zielgruppe der Webseite von Person A hat. Fakt ist nur, dass die Behauptung die die angeblichen Schadensersatzansprüche rechtfertigt völlig aus der Luft gegriffen sind. Person A hat auf Website W im rahmen jurnalistischer Tätigkeit Material von einem Event veröffentlicht. Person C behauptet nur dieses Material sei von Person C erstellt worden und wäre von Person A illegal bezogen und nun zum Download bereitgestellt worden. Person A ist jedoch auf dem Material zu sehen, darum kann es sich nicht um Material von Person C handeln. Nach 'gesundem Menschenverstand' zu urteilen möchte Person C das rechtmäßig erstellte Material von Person A entfernt sehen damit Person C mehr Produkte verkaufen kann.
| Martin R. hat folgendes geschrieben:: | | Ich nehme an, daß es ihr möglich ist, es wäre auch nicht grundsätzlich verboten, nur kann man damit/dabei unter Umständen einen Verstoß begehen, z.B. gegen ein Persönlichkeitsrecht. | Vielen Dank für diese Information. Können Sie mir ein Beispiel für verletzung von Persönlichkeitsrechten in einen diesem ähnlichen Fall nennen? _________________ Es ist noch Suppe da! |
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Martin R. FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 19.06.2005 Beiträge: 5589
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Verfasst am: 10.08.07, 14:00 Titel: |
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| DReffects hat folgendes geschrieben:: | | Person A ist jedoch auf dem Material zu sehen, darum kann es sich nicht um Material von Person C handeln. | Die Logik ist kein. _________________ Im Vatikan leben 2,27 Päpste je Quadratkilometer.
Wie man Fragen richtig stellt |
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Richard Gecko FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 13.11.2006 Beiträge: 7763
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Verfasst am: 10.08.07, 14:03 Titel: |
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| Das was in dem Anwaltsschreiben von Anwalt B steht ist wahrscheinlich keine Schadensersatzforderung sondern der Streitwert. |
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DReffects FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 03.03.2007 Beiträge: 92
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Verfasst am: 10.08.07, 14:06 Titel: |
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| Martin R. hat folgendes geschrieben:: | | DReffects hat folgendes geschrieben:: | | Person A ist jedoch auf dem Material zu sehen, darum kann es sich nicht um Material von Person C handeln. | Die Logik ist kein. |
Die Materialien wurden von Person A moderiert und von einem eigenen Kameramann gefilmt. Es steht außer Frage dass Person A der Urheber des Materials ist.
| Richard Gecko hat folgendes geschrieben:: | | Das was in dem Anwaltsschreiben von Anwalt B steht ist wahrscheinlich keine Schadensersatzforderung sondern der Streitwert. | Nein, es ist in der Tat eine Schadensersatzforderung. _________________ Es ist noch Suppe da! |
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Richard Gecko FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 13.11.2006 Beiträge: 7763
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Verfasst am: 10.08.07, 14:10 Titel: |
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| Wenn Person A 100%-ig sicher ist der Urheber zu sein und dies von Person C bestritten wird, dann kann Person A doch einfach abwarten. |
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DReffects FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 03.03.2007 Beiträge: 92
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Verfasst am: 10.08.07, 14:12 Titel: |
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| Richard Gecko hat folgendes geschrieben:: | | Wenn Person A 100%-ig sicher ist der Urheber zu sein und dies von Person C bestritten wird, dann kann Person A doch einfach abwarten. | Stimmt, jedoch ist zu befürchten dass, sollte es zu einer gerichtlichen auseinandersetzung kommen, keine finanziellen Mittel für die ordnungsgemäße Verteidigung vorhanden sind. Daher möchte Person A dies präventiv aus der Welt schaffen. _________________ Es ist noch Suppe da! |
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Richard Gecko FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 13.11.2006 Beiträge: 7763
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Verfasst am: 10.08.07, 14:18 Titel: |
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| Wie waere es denn wenn Person A mit Person C redet. Alles andere wird die Fronten nur noch mehr verhaerten. |
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DReffects FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 03.03.2007 Beiträge: 92
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Verfasst am: 10.08.07, 14:21 Titel: |
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| Richard Gecko hat folgendes geschrieben:: | | Wie waere es denn wenn Person A mit Person C redet. Alles andere wird die Fronten nur noch mehr verhaerten. | Person A möchte selbstverständlich alle Möglichkeiten Nutzen um die Angelegenheit vorab zu entschärfen, möchte sich jedoch seiner Rechte bewusst sein. _________________ Es ist noch Suppe da! |
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DReffects FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 03.03.2007 Beiträge: 92
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Verfasst am: 11.08.07, 12:22 Titel: |
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könnte mir bitte nochmals einer eine defintive antwort zu dieser frage geben?  _________________ Es ist noch Suppe da! |
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Adromir FDR-Moderator
Anmeldungsdatum: 30.10.2005 Beiträge: 5610 Wohnort: Hannover
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Verfasst am: 11.08.07, 14:22 Titel: |
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Mehr als ne Zusammenfassung der schon gegebenen Antworten kann man eigentlich nicht geben.
Wenn A der Urheber ist und durch das Werk kein Urheberrecht oder Persönlichkeitsrecht (z.B. Recht am eigenen Bild) von Person C verletzt wurde, dann sind die Forderungen haltlos.. Wird eines der Rechte verletzt, dann sind die Forderungen berechtigt.
Um die Situation zu klären, kann A entweder das Gespräch mit B und C suchen. Sollte dies zu keinem positiven Ergebnis für A führen, so kann er nur
a) in den sauren Apfel beißen und die Abmahnung anerkennen (und Unterlassungserklärung unterschreiben, sowie die Abmahnkosten bezahlen)
oder
b) einen eigenen Anwalt mandatieren, der die Unrechtmäßigkeit der Abmahnung feststellt und dies ggf. versucht über eine negative Feststellungsklage bestätigen zu lassen.
Definitiver können wir hier leider nicht werden.. |
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