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Schreiben von Anwalt veröffentlichen
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DReffects
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Anmeldungsdatum: 03.03.2007
Beiträge: 92

BeitragVerfasst am: 10.08.07, 13:19    Titel: Schreiben von Anwalt veröffentlichen Antworten mit Zitat

Guten Tag,

könnten Sie mir bitte bei folgendem Fall weiterhelfen?
Situation: Person A erhält im Rahmen seiner Tätigkeit als Webmaster eine Schreiben von Anwalt B im Auftrag von Person C mit offensichtlich falschen Behauptungen und Forderungen.

Ist es Person A möglich dieses Schreiben wertfrei auf der betroffenen Internetseite zu veröffentlichen?

Ich danke für Ihre Hilfe.
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Richard Gecko
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Anmeldungsdatum: 13.11.2006
Beiträge: 7763

BeitragVerfasst am: 10.08.07, 13:29    Titel: Antworten mit Zitat

Und was verspricht sich Person A davon, ausser mehr Aerger?
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DReffects
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Anmeldungsdatum: 03.03.2007
Beiträge: 92

BeitragVerfasst am: 10.08.07, 13:33    Titel: Antworten mit Zitat

Richard Gecko hat folgendes geschrieben::
Und was verspricht sich Person A davon, ausser mehr Aerger?

Person A verspricht sich davon dass Person C via Anwalt B die Forderungen nahe des sechsstelligen Bereichs revidiert da Person A die finanzielle Kraft für einen Anwalt fehlt.
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Martin R.
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Anmeldungsdatum: 19.06.2005
Beiträge: 5589

BeitragVerfasst am: 10.08.07, 13:48    Titel: Re: Schreiben von Anwalt veröffentlichen Antworten mit Zitat

DReffects hat folgendes geschrieben::
Ist es Person A möglich dieses Schreiben wertfrei auf der betroffenen Internetseite zu veröffentlichen?
Ich nehme an, daß es ihr möglich ist, es wäre auch nicht grundsätzlich verboten, nur kann man damit/dabei unter Umständen einen Verstoß begehen, z.B. gegen ein Persönlichkeitsrecht.
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Richard Gecko
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Anmeldungsdatum: 13.11.2006
Beiträge: 7763

BeitragVerfasst am: 10.08.07, 13:48    Titel: Antworten mit Zitat

Und warum sollte das Person C in irgendeiner Weise stoeren?
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DReffects
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Anmeldungsdatum: 03.03.2007
Beiträge: 92

BeitragVerfasst am: 10.08.07, 13:57    Titel: Antworten mit Zitat

Richard Gecko hat folgendes geschrieben::
Und warum sollte das Person C in irgendeiner Weise stoeren?
Weil das Produkt das Person C veröffentlichen möchte und zu dem auch die horrende Schadensersatzforderung ist die selbe Zielgruppe der Webseite von Person A hat. Fakt ist nur, dass die Behauptung die die angeblichen Schadensersatzansprüche rechtfertigt völlig aus der Luft gegriffen sind. Person A hat auf Website W im rahmen jurnalistischer Tätigkeit Material von einem Event veröffentlicht. Person C behauptet nur dieses Material sei von Person C erstellt worden und wäre von Person A illegal bezogen und nun zum Download bereitgestellt worden. Person A ist jedoch auf dem Material zu sehen, darum kann es sich nicht um Material von Person C handeln. Nach 'gesundem Menschenverstand' zu urteilen möchte Person C das rechtmäßig erstellte Material von Person A entfernt sehen damit Person C mehr Produkte verkaufen kann.
Martin R. hat folgendes geschrieben::
Ich nehme an, daß es ihr möglich ist, es wäre auch nicht grundsätzlich verboten, nur kann man damit/dabei unter Umständen einen Verstoß begehen, z.B. gegen ein Persönlichkeitsrecht.
Vielen Dank für diese Information. Können Sie mir ein Beispiel für verletzung von Persönlichkeitsrechten in einen diesem ähnlichen Fall nennen?
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Martin R.
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 19.06.2005
Beiträge: 5589

BeitragVerfasst am: 10.08.07, 14:00    Titel: Antworten mit Zitat

DReffects hat folgendes geschrieben::
Person A ist jedoch auf dem Material zu sehen, darum kann es sich nicht um Material von Person C handeln.
Die Logik ist kein.
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Richard Gecko
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Anmeldungsdatum: 13.11.2006
Beiträge: 7763

BeitragVerfasst am: 10.08.07, 14:03    Titel: Antworten mit Zitat

Das was in dem Anwaltsschreiben von Anwalt B steht ist wahrscheinlich keine Schadensersatzforderung sondern der Streitwert.
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DReffects
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Anmeldungsdatum: 03.03.2007
Beiträge: 92

BeitragVerfasst am: 10.08.07, 14:06    Titel: Antworten mit Zitat

Martin R. hat folgendes geschrieben::
DReffects hat folgendes geschrieben::
Person A ist jedoch auf dem Material zu sehen, darum kann es sich nicht um Material von Person C handeln.
Die Logik ist kein.

Winken Die Materialien wurden von Person A moderiert und von einem eigenen Kameramann gefilmt. Es steht außer Frage dass Person A der Urheber des Materials ist.

Richard Gecko hat folgendes geschrieben::
Das was in dem Anwaltsschreiben von Anwalt B steht ist wahrscheinlich keine Schadensersatzforderung sondern der Streitwert.
Nein, es ist in der Tat eine Schadensersatzforderung.
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Richard Gecko
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Anmeldungsdatum: 13.11.2006
Beiträge: 7763

BeitragVerfasst am: 10.08.07, 14:10    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn Person A 100%-ig sicher ist der Urheber zu sein und dies von Person C bestritten wird, dann kann Person A doch einfach abwarten.
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DReffects
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Anmeldungsdatum: 03.03.2007
Beiträge: 92

BeitragVerfasst am: 10.08.07, 14:12    Titel: Antworten mit Zitat

Richard Gecko hat folgendes geschrieben::
Wenn Person A 100%-ig sicher ist der Urheber zu sein und dies von Person C bestritten wird, dann kann Person A doch einfach abwarten.
Stimmt, jedoch ist zu befürchten dass, sollte es zu einer gerichtlichen auseinandersetzung kommen, keine finanziellen Mittel für die ordnungsgemäße Verteidigung vorhanden sind. Daher möchte Person A dies präventiv aus der Welt schaffen.
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Richard Gecko
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Anmeldungsdatum: 13.11.2006
Beiträge: 7763

BeitragVerfasst am: 10.08.07, 14:18    Titel: Antworten mit Zitat

Wie waere es denn wenn Person A mit Person C redet. Alles andere wird die Fronten nur noch mehr verhaerten.
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DReffects
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 03.03.2007
Beiträge: 92

BeitragVerfasst am: 10.08.07, 14:21    Titel: Antworten mit Zitat

Richard Gecko hat folgendes geschrieben::
Wie waere es denn wenn Person A mit Person C redet. Alles andere wird die Fronten nur noch mehr verhaerten.
Person A möchte selbstverständlich alle Möglichkeiten Nutzen um die Angelegenheit vorab zu entschärfen, möchte sich jedoch seiner Rechte bewusst sein.
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DReffects
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Anmeldungsdatum: 03.03.2007
Beiträge: 92

BeitragVerfasst am: 11.08.07, 12:22    Titel: Antworten mit Zitat

könnte mir bitte nochmals einer eine defintive antwort zu dieser frage geben? Smilie
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Adromir
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 30.10.2005
Beiträge: 5610
Wohnort: Hannover

BeitragVerfasst am: 11.08.07, 14:22    Titel: Antworten mit Zitat

Mehr als ne Zusammenfassung der schon gegebenen Antworten kann man eigentlich nicht geben.

Wenn A der Urheber ist und durch das Werk kein Urheberrecht oder Persönlichkeitsrecht (z.B. Recht am eigenen Bild) von Person C verletzt wurde, dann sind die Forderungen haltlos.. Wird eines der Rechte verletzt, dann sind die Forderungen berechtigt.
Um die Situation zu klären, kann A entweder das Gespräch mit B und C suchen. Sollte dies zu keinem positiven Ergebnis für A führen, so kann er nur

a) in den sauren Apfel beißen und die Abmahnung anerkennen (und Unterlassungserklärung unterschreiben, sowie die Abmahnkosten bezahlen)

oder

b) einen eigenen Anwalt mandatieren, der die Unrechtmäßigkeit der Abmahnung feststellt und dies ggf. versucht über eine negative Feststellungsklage bestätigen zu lassen.

Definitiver können wir hier leider nicht werden..
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