Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Werden jetzt alle deutschen Jugendlichen zu Sex-Tätern?
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Werden jetzt alle deutschen Jugendlichen zu Sex-Tätern?
Gehen Sie zu Seite 1, 2, 3  Weiter
 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Recht und Politik
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
Dux
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 01.01.2005
Beiträge: 356

BeitragVerfasst am: 11.08.07, 16:45    Titel: Werden jetzt alle deutschen Jugendlichen zu Sex-Tätern? Antworten mit Zitat

Nach einem neuen Gesetzentwurf zum Sexualstrafrecht werden in Deutschland heimlich, still und leise sehr extreme Regelungen eingeführt, die in dieser Form ganz normale Handlungen unter Strafe stellen können.

Beispielsweise werden die Altersgrenzen aus dem Pornographie-Strafrecht gestrichen, was dazu führt, daß Nacktfotos, die Jugendliche - auch in einer Beziehung - untereinander tauschen, ein Fall für den Staatsanwalt werden können.

Bei § 182 StGB werden jetzt auch 17- und 18-Jährige erfaßt. Wenn also ein 19-Jähriger seine 17-jährige Freundin zum Essen einlädt und danach mit ihr schläft, steht er mit einem Bein im Gefängnis. Denn das Tatbestandsmerkmal "Mißbrauch" hat nach wie vor keine eigene Bedeutung, jeder geldwerte Vorteil ist erfaßt und die Annahme darf für die sexuelle Handlung auch Nebenzweck sein.

Der Bundesrat möchte auch immaterielle Vorteile i.R.d. § 182 StGB berücksichtigt sehen. Dies führt dazu, daß ein 17-Jähriger, der seine gleichaltrige Freundin zum Sex auffordert und andernfalls die Beziehung abbrechen will, sich strafbar machen könnte, da die Fortführung der Beziehung ein immaterieller Vorteil wäre. Eine verfassungskonforme Auslegung dürfte an Art. 103 II GG scheitern.

Hier werden Entscheidungen im höchstpersönlichen Lebensbereich kriminalisiert. Sexualaufklärung wird stark erschwert. Der Entwurf beruht auf einem Rahmenbeschluß der EU, der wiederum eine von den USA initiierte UN-Forderung umsetzt. Auf diesem Wege wird das christlich-fundamentalistische amerikanische Sexualstrafrecht nach Europa transportiert. Strafrecht dient so nicht mehr dem Rechtsgüterschutz, sondern der Moralerziehung.

Das die Tagespresse darüber immer noch nicht berichtet, ist insofern erschreckend, als Umfragen nach Bekanntwerden des Falls Marco W. gezeigt haben, daß die Mehrheit der Befragten gar nicht wußte, daß Sex mit Unter-14-jährigen auch strafbar ist, wenn der "Täter" nicht viel älter ist. So ist die kommende, massive Freiheitsbeschränkung den meisten Menschen gar nicht klar.


Quelle: http://www.bundestag.de/ausschuesse/a06/anhoerungen/21_Kinderpornographie/index.html

Interessant sind auch die Stellungnahmen der Strafrechtler. Die Professoren waren weitgehend unkritisch. Sexualwissenschaftler und Psychologen waren gar nicht geladen!
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Cicero
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 24.11.2005
Beiträge: 5793

BeitragVerfasst am: 11.08.07, 16:55    Titel: Antworten mit Zitat

Ich erlaube mir, das Thema ins Forum "Recht und Politik" zu verschieben. Es geht ja, glaube ich, eher um Sinn und Unsinn einer Gesetzesreform und nicht so sehr um den Anwendungsbereich vorhandener Gesetze.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Dux
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 01.01.2005
Beiträge: 356

BeitragVerfasst am: 11.08.07, 17:07    Titel: Antworten mit Zitat

Natürlich, mein Fehler Winken
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Cicero
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 24.11.2005
Beiträge: 5793

BeitragVerfasst am: 11.08.07, 17:39    Titel: Antworten mit Zitat

Ach was, Fehler... ein Vorwurf sollte das jetzt nicht sein - ich dachte nur, hierher passt es besser, obwohl das Thema ja nun wirklich auch Bezug zum Strafrecht hat.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
JamreQ
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 06.09.2005
Beiträge: 238

BeitragVerfasst am: 11.08.07, 18:52    Titel: Antworten mit Zitat

und warum machen sich jetzt dann alle Jugendlichen strafbar? das habe ich irgendwie noch nicht verstanden?!
_________________
"Es ist besser, mit drei Sprüngen zum Ziel zu kommen, als sich mit einem das Bein zu brechen." (Malinke, Guinea)
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
G4711
Gast





BeitragVerfasst am: 11.08.07, 19:06    Titel: Antworten mit Zitat

Dachte eigentlich dass mein StGB halbwegs aktuell ist... also bei mir sind im 182er noch die Varianten über 18 meets unter 16 ( Abs. 1) und über 21 meets unter 16 verzeichnet... die 17jährige düfte nur unter Hinzutreten weiterer Umstände (174, 177, 178) unter den Schutzbereich des StGB fallen, niemals aber unter den des 182...
Nach oben
Dux
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 01.01.2005
Beiträge: 356

BeitragVerfasst am: 12.08.07, 13:22    Titel: Antworten mit Zitat

JamreQ hat folgendes geschrieben::
und warum machen sich jetzt dann alle Jugendlichen strafbar? das habe ich irgendwie noch nicht verstanden?!



"Alle" ist vielleicht etwas übertrieben Winken Allerdings sind nun etliche Situationen denkbar, in denen wenigstens der Anfangsverdacht einer Straftat entsteht - und auch ein Ermittlungsverfahren ist für einen Jugendlichen schon eine erhebliche Belastung. So wird Jugendsexualität zum strafrechtlichen Minenfeld. Auch wenn sich dann vielleicht nicht "alle" gleich strafbar machen, sind doch alle betroffen, weil sie von nun an genau aufpassen müssen, was sie sagen und tun, damit nicht der Anschein eines immateriellen Vorteils entsteht. Beispiele s.o.


@Exrichter: Was sagt dir das Wort "Gesetzentwurf"? Winken Quelle anklicken kann auch nicht schaden...
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
G4711
Gast





BeitragVerfasst am: 12.08.07, 13:57    Titel: Antworten mit Zitat

Dux hat folgendes geschrieben::
@Exrichter: Was sagt dir das Wort "Gesetzentwurf"? Winken Quelle anklicken kann auch nicht schaden...
Ich musste 2x klicken, erst dann kam die Offenbarung... ich gebe zu dass der Entwurf, insb. in der Form der Ergänzung durch den BR, eine "gewisse" Ausdehnung der Strafbarkeit erfährt... Winken
Nach oben
Michael A. Schaffrath
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 12.08.07, 16:08    Titel: Re: Werden jetzt alle deutschen Jugendlichen zu Sex-Tätern? Antworten mit Zitat

Dux hat folgendes geschrieben::
Wenn also ein 19-Jähriger seine 17-jährige Freundin zum Essen einlädt und danach mit ihr schläft, steht er mit einem Bein im Gefängnis. Denn das Tatbestandsmerkmal "Mißbrauch" hat nach wie vor keine eigene Bedeutung, jeder geldwerte Vorteil ist erfaßt und die Annahme darf für die sexuelle Handlung auch Nebenzweck sein.


Dann wären ja jetzt schon die Gefängnisse voller 19-jähriger, die ihre 15-jährige Freundin vor dem Sex noch ins Kino eingeladen oder nach Hause gefahren haben. Winken

Dux hat folgendes geschrieben::
daß Nacktfotos, die Jugendliche - auch in einer Beziehung - untereinander tauschen, ein Fall für den Staatsanwalt werden können


Auch da setze ich - wie bisher - auf die Realitätsnähe der Staatsanwaltschaften.
Daß ich die Diskrepanz verschiedener Aspekte (Sex vs. Pornographie) schon öfter kritisiert habe, ist kein Geheimnis - nach wie vor verstehe ich nicht, wieso sich ein 18-jähriger, der sich mit seiner 17-jährigen Freundin beim Sex mit dem Handy filmt und ihr die Aufnahme zeigt, strafbar macht, während es nicht strafbar ist, wenn eine 14-jährige mit einem Dutzend 50-jähriger Männer SM-Gruppensex hat. Was davon im Zweifel "schädlicher" ist, dürfte auch dem Gesetzgeber klar sein.
_________________
DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.

War mein Beitrag hilfreich? Bewerten Sie ihn durch Klick auf die grünen Punkte links unter meinem Namen.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Dux
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 01.01.2005
Beiträge: 356

BeitragVerfasst am: 12.08.07, 16:37    Titel: Re: Werden jetzt alle deutschen Jugendlichen zu Sex-Tätern? Antworten mit Zitat

Michael A. Schaffrath hat folgendes geschrieben::

Auch da setze ich - wie bisher - auf die Realitätsnähe der Staatsanwaltschaften.



Es kann aber in einem Rechtsstaat nicht sein, daß man auf die Kulanz der Exekutive angewiesen ist. Allein, daß in diesen Fällen schon ein Ermittlungsverfahren in Gang gesetzt werden kann, ist unzumutbar für den Jugendlichen oder jungen Erwachsenen. Das dürfte dann aber Alltag werden (im Gegensatz zum Fall des 14jährigen Mädchens Winken).

Beachten sie auch den im Gesetzentwurf noch nicht eingearbeiteten Vorschlag des Bundesrates, auch immaterielle Vorteile aufzunehmen. Dann braucht es keine Kino-Einladung mehr, dann reicht es schon, wenn die Fortsetzung der Beziehung an den Sex geknüpft wird. Das alles ist vom angeblichen Schutzzweck, Jugendliche vom Abgleiten in die Prostitution (!) zu bewahren, weit entfernt.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
yamato
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 09.05.2006
Beiträge: 2207
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 13.08.07, 10:37    Titel: Antworten mit Zitat

Zum Alltag werden die Ermittlungsverfahren sicherlich nicht werden, da in der Regel ja nur die beiden Beteiligten von den Vorgängen Kenntnis haben.
Ansonsten sehe eine solche Ausweitung auch eher skeptisch.
_________________
ausgezeichnet
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
yamato
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 09.05.2006
Beiträge: 2207
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 13.08.07, 11:00    Titel: Antworten mit Zitat

"Kinder- und Jugendpornographische Schriften"

sollen ja vermutlich hauptsächlich die Verbreitung von Bildern und Filmen einschränken, wobei ja wohl grundsätzlich auch Texte darunter fallen. Dürfte dies nicht dazu führen das etliche Jugendromane und auch sonstige Romane oder Erlebnisbereichte in die Nähe der Kriminalität gerückt werden, weil dort die Protagonisten Ihre "ersten" Sehr glücklich Erlebnisse schildern. Schließlich ist ja die Unterscheidung zwischen Kunst und Pornographie nicht wirklich leicht möglich.
_________________
ausgezeichnet
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
0Klaus
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 30.12.2004
Beiträge: 2595

BeitragVerfasst am: 15.08.07, 19:42    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

problematisch ist auch, dass virtuelle Darstellungen strafbar sind, damit sind nicht nur die Second Life Probleme (Diskussion vor Kurzem) gemeint, sondern auch Comics (zB die japansichen), gezeichnete Darstellungen und Texte. Man stelle sich vor, dass die Strafbarkeit eines Textes davon abhängt, ob in einem Satz mal eine 18 oder eine 17 steht!

Viel einfacher wäre, die Darstellungen nur dann als strafbar zu erklären, wenn die Einwilligung des Betroffenen fehlt.

Der Gesetzgeber geht zwar davon aus, dass Jgdl. ab 14 strafmündig sind (= geistige Reife), hält es aber für nicht zulässig, dass diese wirksam in Aufzeichnungen einwilligen können.

Für mich deutet das auf eine gesetzgeberische Unfähigkeit hin.

Ich bin auch der Meinung, dass jemand der 16 Jahre alt ist, selbst entscheiden kann, wie er sein Geld verdient (Freiheit der Person). Wenn der Gesetzgeber Prostitution unter Strafe stellt, sollte er lieber die meistens dafür bestehenden Ursachen bekämpfen (zB Drogensucht).

Auch kann es nicht im Belieben der StA stehen, zwischen schweren und leichten Fällen zu unterscheiden, um damit der Willkür Tür und Tor zu öffnen.

Ungeachtet dessen dachte ich, die Bundesregierung würde dem Bundesratsvorschlag (immaterielle Vorteile) eher ablehnend ggü. stehen.

Im Übrigen hätte Dtschl. ja dem EU-Vorschlag im Rat nicht zustimmen müssen. Ich halte es für verfehlt, dass die Exekutive in der EU Ja sagt und der Bundestag dann nur noch die Ausführung beschließen muss (Demokratie ade). Und das dürfte nicht nur in diesem Fall so gewesen sein.
_________________
mfg
Klaus
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Dux
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 01.01.2005
Beiträge: 356

BeitragVerfasst am: 15.08.07, 20:45    Titel: Antworten mit Zitat

0Klaus hat folgendes geschrieben::
problematisch ist auch, dass virtuelle Darstellungen strafbar sind, damit sind nicht nur die Second Life Probleme (Diskussion vor Kurzem) gemeint, sondern auch Comics (zB die japansichen), gezeichnete Darstellungen und Texte. Man stelle sich vor, dass die Strafbarkeit eines Textes davon abhängt, ob in einem Satz mal eine 18 oder eine 17 steht!
[...]

Für mich deutet das auf eine gesetzgeberische Unfähigkeit hin.

[...]

Auch kann es nicht im Belieben der StA stehen, zwischen schweren und leichten Fällen zu unterscheiden, um damit der Willkür Tür und Tor zu öffnen.



Dem stimme ich zu. Offenbar ist das ganze überhaupt nicht durchdacht worden. Die Tatsache, daß keiner der Entscheider, nicht mal der Bundestag in der Anhörung, Sexualwissenschaftler und Psychologen zu Wort hat kommen lassen, spricht schon Bände. Das ist legislativer Autismus.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
AH
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 09.07.2007
Beiträge: 185

BeitragVerfasst am: 20.08.07, 17:14    Titel: Antworten mit Zitat

Das sollte man bei der Dioskussion aber nicht übersehen:
Zitat:

(3) In den Fällen des Absatzes 2 wird die Tat nur auf Antrag verfolgt, es sei denn, daß die Strafverfolgungsbehörde wegen des besonderen öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung ein Einschreiten von Amts wegen für geboten hält.

(4) In den Fällen der Absätze 1 und 2 kann das Gericht von Strafe nach diesen Vorschriften absehen, wenn bei Berücksichtigung des Verhaltens der Person, gegen die sich die Tat richtet, das Unrecht der Tat gering ist.

Die "Chance", dass damit ein in einer normalen Beziehung stehender jugendlicher bestraft wird, sind meiner Meinung nach gleich null.
_________________
Gruß

AH (kompletter Nichtjurist)
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Recht und Politik Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Gehen Sie zu Seite 1, 2, 3  Weiter
Seite 1 von 3

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.