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Anmeldungsdatum: 31.10.2005 Beiträge: 8443 Wohnort: Am Meer
Verfasst am: 17.12.07, 14:43 Titel:
Cicero hat folgendes geschrieben::
Ich bin ja nun wirklich nicht anti-europäisch eingestellt. Aber es erstaunt mich schon manchmal, was zur Gewährleistung des freien Waren- und Dienstleistungsverkehrs, also zur Förderung des Binnenmarktes, nicht so alles vereinheitlicht werden muss.
Möglicherweise will das BMJ aber nur davon ablenken, daß dieser Rahmenbeschluß möglicherweise gar nicht verbindlich ist.
"Die Schaffung originär europäischen Strafrechts oder Strafprozessrechts ist im EG-Vertrag nicht vorgesehen. Das bedeutet, dass die Gemeinschaft grundsätzlich nicht dafür zuständig ist. Das sog. "3-Säulen-Modell" zeigt vielmehr, dass das Strafrecht als Teil der polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit systematisch nicht vergemeinschaftet werden sollte." --> www.gruene-bundestag.de/cms/default/dok/207/207567.html _________________ Toleranz sollte eigentlich nur eine vorübergehende Gesinnung sein: Sie muß zur Anerkennung führen. Dulden heißt beleidigen. (Goethe, Maximen und Reflexionen).
無爲 / 无为
was wäre denn, wenn der BTag ein Gesetz beschließt und in den Beratungsprotokollen zum Ausdruck kommt, dass er das eigentlich gar nicht will, sich jedoch durch Europarecht dazu veranlasst sieht.
Könnte man eine VBeschwerde darauf stützen, dass das Demokratieprinzip + Allg. Handlungsfreiheit verletzt ist, wenn das EU-Recht ungültig wäre? _________________ mfg
Klaus
Meiner Ansicht nach eher nein. Der Bundestag hätte beschlossen, weil er geglaubt hat, beschließen zu müssen. Aber dennoch hat er beschlossen. Der nächste Schritt wäre dann, eine Beschwerde darauf zu stützen, dass beispielsweise die Terrorgefahr in wirklichkeit gar nicht so groß ist, dass sie die Einführung biometrischer Daten im Reisepass rechtfertigt, dass sich also der BTag in dieser Frage geirrt hat. Das liefe der Einschätzungsprärogative des Parlaments zuwider.
das Problem ist nur, dass es sich hier nicht um eine Sachfrage mit Einschätzungsspielraum (besteht viel, wenig, ganz viel, gar keine Terrorgefahr), sondern um eine Rechtsfrage (Rechtmäßig oder Nichtig) handelt.
Würde man der Auffassung Beschluss ist Beschluss folgen, könnte man formal dem Demokratieprinzip zuwiderlaufen, da Gegenargumente mit dem Argument "höherrangiges Recht" zu Fall gebracht werden können. Das von der Demokratie gewollte Mehrheitsprinzip käme nicht zum tragen, da die Mehrheit nur auf dem Zwang einer zu vermeidenden Klage der Komission beruht. _________________ mfg
Klaus
Tagesordnung der 170. Sitzung, Freitag, 20.06.2008
...
34.a)Zweite Ber u Schlussabst Bundesregierung
Fakultativprotokoll vom 25.05.2000 zum Übereinkommen über die Rechte des Kindes betreffend den Verkauf von Kindern, die Kinderprostitution und die Kinderpornographie*
- Drs 16/3440, 16/9644 -
34.b) Zweite und dritte Beratung Bundesregierung
Umsetzung des Rahmenbeschlusses des Rates der Europäischen Union zur Bekämpfung der sexuellen Ausbeutung von Kindern und der Kinderpornographie*
- Drs 16/3439, 16/9646 -
34.c) Zweite Ber und Schlussabst Bundesregierung
Gesetz zum Übereinkommen des Europarates vom 23.11.2001 über Computerkriminalität
- Drs 16/7218, 16/9645 -
(TOP 34a-c, 00:30 Stunden)
und warum machen sich jetzt dann alle Jugendlichen strafbar? das habe ich irgendwie noch nicht verstanden?!
Da bereits der Versuch, eine unter 18-jaehrige so zu beeinflussen, dass sie in sexuelle Handlungen einwilligt, bereits strafbar sein duerfte und den Versuch duerfte wohl ziemlich jeder heterosexuelle Jugendliche schon bei unter 18-jaehrigen unternommen haben(wenn auch so gut wie keiner das offen sagen wird).
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