Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
mir ist da mal was zu Ohren gekommen was wir unter freunden eifrig diskutiert haben und man merke das die Meinungen mehr als auseinander gingen. Hier mal der Fall beispiel.
Ein Person, die nenne ich mal Wurst. Also Wurst beklagt eine Riesen Firma hier in Deutschland. Das erste verfahren wurde eingestellt da Wurst, Hartz4 bekommt und Gerichtskostenbeihilfe beantragt hatte. Das LG hatte alle mit der Kostenbeihilfe abgewissen . Nu Fragte die/der Anwältin/anwalt den Kläger ob nochmal eine Klage auf Selbstkosten erhoben werden sollte.
Wurst sagte Ja und so klagte er weiter. Den/der Anwalt/Anwältin war klar das Wurst Hartz4 bekommt und nicht bezahlen kann bzw nicht an einem Stück. über 5 Jahre hinweg bekamm Wurst immer wieder Information über das verfahren mit einem satz das die Kostennote noch nicht beglichen sei. Wurst schrieb Sie auch immer an, das er nicht zahlen könne.
Nu hat Wurst einen Brief bekommen mit dem Betreff "2 Mahnung" dort stehen nur 2 Sätze:
- wie viel offen ist + 20 € Mahngebühr.
- Die Frist bis es bezahlt werden soll.
-----------------------
So da endet die Geschichte. Einer meinte 20 Euro sind Okay genauso das gleich eine 2 Mahnung geschickt wurde.
Ich bin der Meinung das es so nicht Okay ist.
- 20 € finde ich zuviel, wenn das eine Firma macht bekommen die gleich einen auf den Deckel.
- das gleich ne 2 Mahnung auch verkehrt ist, es gibt immerhin einen unterschied zwischen Zahlungserinnerung und Mahnung.
Nu jedoch würde mich mal interessieren wie Ihr das sieht, ist das üblich das Anwälte so vor gehen ?
Es ist meines Wissens vor allem nicht üblich, dass Verfahren nur deshalb eingestellt werden, weil der Kläger Gerichtskostenhilfe beantragt hat. Da dürfte also noch was anderes in Busch sein.
Zur Rechnung an sich ...
Fünf Jahre voller Zahlungsaufforderungen à la "mit einem satz das die Kostennote noch nicht beglichen sei" und _nur_ 20 Euro Mahngebühr? Da kenn ich (lesenderweise) ganz andere Vorgehensweisen von Gläubigern.
Aber da kenn ich mich nicht so aus ... andere können sicher mehr über das Thema Zahlungsverzug und damit verbundenen Kosten sagen. Meines Wissens ist man jedoch bei einer Rechnung, die ein konkretes Zahlungsziel vorgibt, bei Überschreiten dessen schon in Verzug inkl. der sich daraus ergebenden Folgen. Mahnungen oder gar jenen vorhergehende Zahlungserinnerungen sind dafür gar nicht notwendig.
Hartz4 hin oder her ist da im übrigen irrelevant. Das ist ja diesbezüglich kein Sonderstatus, denn auch beim Bäcker bekommt man die Brötchen deswegen nicht umsonst. _________________ The angels have the phone box
schöne Antwort. Hätte aber der Anwalt der Anwältin nicht raten soll aufzuhören zu klagen ? irgendwie kommt es mir vor als ob Geld gier mit inbegriffen ist ?!
Zitat:
Es ist meines Wissens vor allem nicht üblich, dass Verfahren nur deshalb eingestellt werden, weil der Kläger Gerichtskostenhilfe beantragt hat. Da dürfte also noch was anderes in Busch sein.
doch ist so ingesammt klagen über 250 menschen gegen diese Große Firma........
Zitat:
denn auch beim Bäcker bekommt man die Brötchen deswegen nicht umsonst.
Hätte aber der Anwalt der Anwältin nicht raten soll aufzuhören zu klagen ? irgendwie kommt es mir vor als ob Geld gier mit inbegriffen ist ?!
Hätte, könnte, sollte ... und die "generelle Geldgier der Anwälte". Da kann man allgemein trefflich drüber streiten aber hoffentlich nicht in jedem Beitrag hier im Board.
Siehe diesbezüglich deshalb z.B. hier (bitte ganz durchlesen!): http://www.recht.de/phpbb/viewtopic.php?t=117543
Letztlich ist es aber eine Frage des Einzelfalls, sowohl hinsichtlich der Sachlage als auch hinsichtlich der Vereinbarungen, Absprachen, Gespräche zwischen Anwalt und Mandant. Das dürfte hier deshalb keiner wirklich abschließend beantworten können bzw. wäre reine Spekulation.
Zitat:
Zitat:
Es ist meines Wissens vor allem nicht üblich, dass Verfahren nur deshalb eingestellt werden, weil der Kläger Gerichtskostenhilfe beantragt hat. Da dürfte also noch was anderes in Busch sein.
doch ist so ingesammt klagen über 250 menschen gegen diese Große Firma........
Das mag ja sein, dass so viele geklagt haben ... aber dass die ganzen Verfahren nur deshalb eingestellt wurden, weil die Kläger Gerichtskostenhilfe beantragt haben, erscheint mir dennoch unwahrscheinlich. _________________ The angels have the phone box
Anmeldungsdatum: 29.01.2006 Beiträge: 8913 Wohnort: Berlin
Verfasst am: 19.08.07, 01:18 Titel:
Ich versuche das aus anwaltlicher Sicht mal etwas aufzustrippen:
Hinsichtlich des "ersten" Verfahrens liegt offenbar ein Mißverständnis vor: So wie es für mich aussieht (und wie ich es bei Mandanten, von denen ich weiß, daß sie mich nicht bezahlen können, auch mache, wenn mir die Sache am Herzen liegt), hat der Rechtsanwalt an das Gericht keine eigentliche Klage, sondern einen Prozesskostenhilfeantrag mit einem kompletten Klageentwurf übermittelt - damit ist der Anwalt arbeitsmäßig erheblich in Vorleistung getreten.
Der Prozesskostenhilfeantrag wurde - da bei einem Hartz IV-Empfänger zumeist Bedürftigkeit vorliegt - offenbar wegen mangelnder Erfolgsaussicht zurückgewiesen.
Deshalb hat der Rechtsanwalt aus dem Klageentwurf keine "richtige" Klage gemacht, sondern den Mandanten "Wurst" gefragt, ob er trotz der Tatsache, daß er keine Prozesskostenhilfe bekommt und die Erfolgsaussichten zweifelhaft sind, die "richtige" Klage einreichen soll, wobei allerdings das Risiko besteht, daß der Kläger "Wurst" auch für die Kosten seines eigenen Anwalts einstehen muß respektive ihn selbst bezahlen muß. Das hat "Wurst" offenbar so gewollt, woraufhin der Rechtsanwalt die Klage eingereicht hat.
Der Rechtsanwalt hat damit aus meiner Sicht ausgesprochen verantwortungsvoll gehandelt, verantwortungsvoller, als ich manche Kollegen kenne, die eine "richtige" Klage zusammen mit einem Prozesskostenhilfeantrag stellen - auf die Gefahr hin, daß der Mandant, ohne noch einmal Chancen und Risiken abwägen zu können, im Falle der Nichtgewährung von Prozesskostenhilfe seine Anwaltskosten aus eigener Tasche zahlen muß.
Die Mahngebühr von 20 € finde ich nach den zahlreichen Zahlungsaufforderungen ebenfalls moderat - betrachten wir die anderen Möglichkeiten des Rechtsanwalts, war das sogar ausgesprochen fair: er hätte nach mehrmaligen fruchtlosen Aufforderungen das Mandat auch niederlegen können, statt den Prozeß ohne Bezahlung weiterzuführen. Und dann hätte der Mandant sich einen neuen Rechtsanwalt suchen müssen, der ihm für die Prozeßführung nochmals denselben Betrag abgenommen hätte. So bezahlt der Mandant nur einmal.
Was ich an diesen Sachverhalten immer nicht verstehe: ich vertrete auch Hartz IV-Empfänger, und daß die Beträge, die da vom JobCenter ausgezahlt werden, alles andere als üppig sind, ist mir auch klar. Wenn aber einer meiner Mandanten einen Prozeß führen möchte, obwohl keine Prozesskostenhilfe gewährt wird, war er trotz Hartz IV bislang immer in der Lage, auf meine Kostenrechnungen 10 - 20 € im Monat zu zahlen. Und zwar einfach deshalb, weil ich meinen Mandanten klarmache, daß ich kein Wohltätigkeitsunternehmen bin, sondern auch von etwas leben muß, und weil meinen Mandanten ihre Prozesse wichtig genug sind, daß sie ihre 10 - 20 € im Monat dafür auszugeben bereit sind. Warum können andere das nicht (und damit meine ich sowohl Rechtsanwälte, die offenbar ihren Mandanten nicht klarmachen können, daß sie von ihrer Arbeit leben müssen, als auch Hartz IV-Empfänger, die das nicht verstehen)?
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.