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Abmahnung wegen Untervermietung obwohl keine Untervermietung

 
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Tige
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Anmeldungsdatum: 15.08.2007
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 15.08.07, 01:35    Titel: Abmahnung wegen Untervermietung obwohl keine Untervermietung Antworten mit Zitat

Hallo,

angenommen, jemand ist Mieter einer Wohnung und schreibt irgendwann neben seinem Namen noch einen weiteren Namen auf das Klingelschild der Haus- sowie der Wohnungstür. Bald darauf würde dann vom Vermieter eine Abmahnung wegen unerlaubter Untermietung eintreffen, obwohl neben dem Mieter keine weitere Person in der Wohnung wohnhaft ist!

Hätte der Mieter denn kein Recht, auf sein Klingelschild eine Blume zu malen, "Frohe Weihnachten" oder einen weiteren Namen zu schreiben?!!

Ich würde mich sehr über Antworten freuen!


Gruß,
Tige
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Karsten
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Anmeldungsdatum: 12.11.2004
Beiträge: 9688
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: 15.08.07, 04:34    Titel: Antworten mit Zitat

Der Name an der Tür ist doch ein recht starkes Indiz dafür, dass dazu auch eine Person gehört und berechtigt deshalb auch zu der Annahme, dass die dort wohnt.
Blumen dürfte der Mieter sowieso so viele haben, wie er will. Drum darf er sie auch aufs Türschild malen. Und Weihnachten kann man auch nicht verbieten, - leider.

Letztlich wird aber erst bei der Räumungsklage geprüft, ob der Vorwurf, der in der Abmahnung erhoben wurde, auch gestimmt hat. Schreiben darf der Vermieter so viele er will.
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Es heißt Frist, nicht Frits, auch nicht First, sondern Frist, Frist, Frist, Frist, Frsit... Ich lern's nicht mehr.
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Tige
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Anmeldungsdatum: 15.08.2007
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 15.08.07, 11:24    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Karsten,

danke für die Antwort!
Ein Name auf dem Türschild wäre ja schon ein Indiz, allerdings würde man als Vermieter, finde ich jedenfalls, sich erst vergewissern bzw. den Mieter fragen, bevor man eine Abmahnung schickt.

Wenn aber nun wirklich keine weitere Person in der Wohnung wohnen würde, darf man denn nicht auf die Türschilder schreiben was man will (Beleidigungen etc. ausgenommen)?

Gruß!
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Karsten
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 12.11.2004
Beiträge: 9688
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: 15.08.07, 12:01    Titel: Antworten mit Zitat

Naja. Eigentlich gehört die Außenseite der Tür ja dem Vermieter.
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