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sugarr FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 12.12.2006 Beiträge: 34
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Verfasst am: 14.08.07, 14:37 Titel: Wasser vom VM abgestellt... Was nun? |
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Hallo,
VM hat sich wohlmittlerweile etwas neues ausgedacht, um dem Mieter A das Leben schwer zu machen.
Nach Briefkastenschlüsselverweigerung und Verweigerung der Bezahlung der Miete (also Mieter A kann nicht die Miete bezahlen, da der Vermieter sein Bankkonto nicht preisgibt bzw. Barzahlung nicht annimmt!) und Räumungsklage hat der VM nun das Wasser abgestellt.
Was kann Mieter A nun kurzfristig dagegen tun? Er kann ja nicht mal duschen bzw. sich säubern geschweige denn Klo spülen...
Wasserwerke behaupten, sie haben damit nix zu tun, als Mieter A eine Fehlermeldung machte. Das wäre Sache des VM.
Auf Klingeln an der Tür und anrufen reagiert niemand (war aber auch noch nie so!!)
Vielen Dank für Hilfe!
sugarr |
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G4711 Gast
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Verfasst am: 14.08.07, 14:53 Titel: |
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| Ab zum Amtsgericht, einstweilige Verfügung erwirken, und der Gerichtsvolzieher macht da kurzen Prozeß... |
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sugarr FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 12.12.2006 Beiträge: 34
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Verfasst am: 14.08.07, 15:12 Titel: |
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Danke dafür.
Aber wie funktioniert das denn genau und was kostet das?
Muß A zum Richter oder zu wem? Also in welche Abteilung?
Benötigt A Unterlagen?
Problem ist, daß A ja keinen normalen Mietvertrag hat, da erst einmal nur eine vorübergehendeMietbescheinigung ausgestellt wurde.
Deweiteren ist A ja schon seit Mitte März gekündigt worden und wartet quasi nur noch auf einen Gerichtstermin zur Räumungsklage.
Und außerdem konnte bzw "durfte" A bis jetzt noch keine Miete zahlen. Das Geld hat A dann halt gespart!
Klappt das dann trotzdem?
Sorry, ist halt ganz neu für A. |
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ralph12345 FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 30.04.2007 Beiträge: 704 Wohnort: Hamburg
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Verfasst am: 14.08.07, 15:16 Titel: |
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Wenn A meint, einen legitimen Anspruch auf die Wohnung zu haben, dann ab zum Anwalt und klagen.
Wenn ich sehe, daß es nicht mal nen Mietvertrag gibt und die Wohnung zudem gekündigt wurde, muß man sich allerdings fragen, auf welcher Basis der Mieter da überhaupt wohnt und woraus er sein Recht auf die Wohnung ableitet... |
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SpecialAgentCooper FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 07.09.2006 Beiträge: 3296
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Verfasst am: 14.08.07, 15:47 Titel: |
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Anträge hierzu kann man zwar zu Protokoll der Rechtsantragstelle beim jeweiligen Amtsgericht stellen. Wie man aus den anderen Beiträgen des Fragestellers ersehen kann dürfte es aber bereits schwierig werden, wenn es darum geht den Kostenvorschuss für den Gerichtsvollzieher einzuzahlen. Der wird für Pappenheimer wie den angeblichen "Mieter" nämlich sicherlich nicht für lulu arbeiten. Prozesskostenhilfe wird der Richter für derart mutwillige Antragstellung hoffentlich keine bewilligen.
Ich kann nur dringend empfehlen unzuziehen. _________________ „Die Welt wird immer absurder. Nur ich bin weiter Katholik und Atheist. Gott sei Dank!“ (Luis B.) |
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sugarr FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 12.12.2006 Beiträge: 34
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Verfasst am: 14.08.07, 16:10 Titel: |
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So, um das mal zu klären.
Dem "Pappenheimer" trifft in diesem Fall gar keine Schuld.
Er wollte die Wohnung mieten und hat mit dem Mieter einen Vorvertrag für 3 Monate abgeschlossen, um später einen Hauptvertrag abschliessen zu können.
Daraufhin zahlte der "Pappenheimer" bar eine Mietrate und zog völlig legal in die Wohnung ein.
1 Tag nach dem Einzug steht der VM vor der Tür und versucht mit Gewalt in die Wohnung einzudringen, um den Mieter wieder zum Ausziehen zu zwingen.
1 weiteren Tag später steht der Anwalt des VM vor der Tür und überreicht die Kündigung.
2 Monate später kam die Räumungsklage, der der Mieter widersprochen hat, da er auf die schnelle keine neue, geeignete Wohnung finden konnte.
Ebenso wies der Mieter nach, daß das Geld auf einem eigens dafür eingerichtetes Konto eingezahlt wurde, damit im nötigen Fall das Geld sofort zur Verfügung stände.
Seitdem keine Reaktion von seiten des Gerichtes. Das war vor 3 Monaten.
Wenn das nicht rechtens gewesen wäre, wäre doch vom Gericht längst etwas gekommen, oder nicht?
In der Zwischenzeit hat der Mieter mehrfach (insgesamt 12x) den VM schriftlich über dessen Anwalt und direkt per Brief aufgefordert, dem Mieter die Kontodaten zwecks Überweisung der Mietzahlungen mitzuteilen. Auch da bis heute keine Reaktion.
Der Mieter ist absolut gewillt, die Miete zu zahlen, nur wird ihm das verweigert.
Eine neue Wohnung hat der Mieter übrigens ab Oktober mit einem ordentlichen Vertrag angemietet und muß halt noch so lange in der Wohnung aushalten, da der momentane Mieter erst am 30. September auszieht.
Ich hoffe, das klärt die Sache ein wenig auf... |
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Strider FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 13.09.2004 Beiträge: 11040
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Verfasst am: 14.08.07, 16:41 Titel: |
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| Der Mieter hat mit dem Mieter einen Vormietvertrag abgeschlossen? Der dürfte null und nichtig sein, wenn dem der VM nicht zustimmt. |
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sugarr FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 12.12.2006 Beiträge: 34
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Verfasst am: 14.08.07, 16:46 Titel: |
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Sorry, sollte natürlich heissen:
"Der VM hat mit dem Mieter eine Vormietvertrag angeschlossen, der vom VM, dessen Frau und dem Mieter unterschrieben wurde." |
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SpecialAgentCooper FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 07.09.2006 Beiträge: 3296
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Verfasst am: 14.08.07, 16:51 Titel: |
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Ja und? Wie sie selbst doch in Ihren Beiträgen schreiben ist die Vertragsvoraussetzung "negative Schufa-Auskunft" doch vom Mieter-in-spe unstreitig nicht erfüllt. Also liegt jawohl auch kein Mietverhältnis vor.
Ob das nicht-Vorliegen der Bedingung der Vormietvertrags-Mieter zu dem Zeitpunkt bereits pflichtwidrig verschwiegen hat oder nicht kann deswegen dahingestellt bleiben.
Ein G´schmäckle bleibt nichtsdestotrotz. _________________ „Die Welt wird immer absurder. Nur ich bin weiter Katholik und Atheist. Gott sei Dank!“ (Luis B.) |
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sugarr FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 12.12.2006 Beiträge: 34
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Verfasst am: 14.08.07, 17:31 Titel: |
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Die gewünschte Schufa-Auskunft war hinfällig mit dem Kündigungsschreiben und auch nicht mehr gewünscht.
Trotzdem hat der Mieter A mittlereweile eine korrigierte "postive Schufa-Auskunft" nachgereicht. Positiv, da die Schufa-Eintragung ausgelaufen ist und nicht gelöscht wurde und deshalb eigentlich ungültig gewesen wäre.
Letztendlich hat Mieter A also die Auflagen für einen normalen Vertrag erfüllt und wäre die übereilte Kündigung nicht gewesen, wäre es sogar rechtzeitig gewesen.
Man kann es vielleicht eine Häufung von Pech nennen.
Letztendlich scheint Mieter A aber nicht illegal in der Wohnung zu wohnen, sonst wäre er bestimmt schon geräumt worden oder hätte wenigstens Post vom Gerichtsvollzieher oder wenigstens einen Gerichtstermin bekommen.
Außerdem kann der MIeter A auch jederzeit den "eigentlich" fälligen Betrag zahlen. Er ist gewillt! Er kann doch nix dafür, wenn der VM sich quer stellt!
Und es geht ja auch nur noch um 1,5 Monate, dann ist Mieter A ja raus!
Den Gerichtsvollzieher bezahlen kann er eventuell auch, wenn es nicht allzu teuer ist.
Er ist NICHT arbeitslos! Ich wollte nur wissen, was es kostet?
Soll jetzt Mieter A die restliche Zeit wirklich ohne fliessend Wasser auskommen?
Hat er gar kein Recht darauf? |
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sugarr FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 12.12.2006 Beiträge: 34
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Verfasst am: 14.08.07, 17:35 Titel: |
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Ach so:
Aus einem anderen Rechtsforum habe ich erfahren, daß auch ein eingewilligter Vormietvertrag eingültiger Mietvertrag ist, der rechtsgültig ist und wie ein normaler Mietvertrag gehandelt wird.
Also ist das Vertragsverhältnis das selbe, als würde Mieter A einen normalen Vertrag abschliessen und muß auch so gekündigt werden.
Ist das etwa doch falsch?? |
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Strider FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 13.09.2004 Beiträge: 11040
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Verfasst am: 15.08.07, 08:32 Titel: |
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| Es kommt wie immer auf die Details an. Wenn der Vormietvertrag an Bedingungen geknüpft sind und drin steht das es nur dann einen Mietvertrag gibt wenn diese Bedingungen erfüllt sind. Hat man nicht automatisch einen gültigen Mietvertrag. |
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