Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Eigentumswohnung Kündigung und Nebenkosten
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Eigentumswohnung Kündigung und Nebenkosten

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Mietrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
Fiona1982
Interessierter


Anmeldungsdatum: 15.07.2006
Beiträge: 18

BeitragVerfasst am: 15.08.07, 10:14    Titel: Eigentumswohnung Kündigung und Nebenkosten Antworten mit Zitat

Folgender Fall:

Herr XY ersteigert im Jahre 1983 eine Eigentumswohnung. In dieser Eigentumswohnung wohnt schon seit 1976 eine jetzt ältere Frau (85 Jahre). Mietvertrag wurde damals nicht erneuert sondern mit übernommen. Zeitmietvertrag auf 5 Jahre, der sich immer automatisch um 1Jahr verlängerte.

Herr XY besitzt außerdem ein Einfamilienhaus in den er selber mit seiner Freundin lebt. Nun würde er gern die Tochter seiner Freundin in der Eigentumswohnung leben lassen.

Inwieweit hat Herr XY die Möglichkeit seine jetzige Mieterin zu kündigen damit dort die Tochter seiner Freundin einziehen kann???

Inwieweit hat Herr XY die Möglichkeit den Mietvetrag zu erneuern, da in den alten Mietvertrag viele Nebenkosten nicht enthalten sind und deshalb nicht von der jetzigen Mieterin getragen werden, die heute eigentlich üblich sind???


Viele liebe Grüße
Fiona Frage
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Strider
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 11040

BeitragVerfasst am: 15.08.07, 10:32    Titel: Antworten mit Zitat

Jesses nicht so schreien...

Der Mietvertrag musste beim Kauf übernommen werden. Der Mieter muss einen neuen Vertrag nicht zustimmen. Ebenso bei den Nebenkosten, da hat der VM schlichtweg Pech gehabt. Er kann den Mieter keinen neuen Vertrag unterjubeln, ausser der Mieter ist so dumm und unterschreibt einen neuen.

Die Frage der Kündigung lässt sich nicht einfach beantworten. Es dürfte aber relativ schwer werden für den VM die Frau zu kündigen. Aufgrund des Alters könnte es sein das ihr ein Umzug nicht mehr zugemutet werden kann. Es kann aber auch sein das ein Gericht anders urteilt. Da so wie es hier beschrieben ist, Herr XY nicht allzuviel Ahnung hat, ist dringend anzuraten einen Anwalt für Mietrecht zu kontaktieren. Da gerade bei Eigenbedarfskündigungen sehr viele und vorallen extrem teure Fehler gemacht werden können und wie das Forum hier zeigt in vielen "fiktiven" Fällen auch gemacht wurden.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Mietrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.