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Verfasst am: 15.08.07, 10:14 Titel: Eigentumswohnung Kündigung und Nebenkosten
Folgender Fall:
Herr XY ersteigert im Jahre 1983 eine Eigentumswohnung. In dieser Eigentumswohnung wohnt schon seit 1976 eine jetzt ältere Frau (85 Jahre). Mietvertrag wurde damals nicht erneuert sondern mit übernommen. Zeitmietvertrag auf 5 Jahre, der sich immer automatisch um 1Jahr verlängerte.
Herr XY besitzt außerdem ein Einfamilienhaus in den er selber mit seiner Freundin lebt. Nun würde er gern die Tochter seiner Freundin in der Eigentumswohnung leben lassen.
Inwieweit hat Herr XY die Möglichkeit seine jetzige Mieterin zu kündigen damit dort die Tochter seiner Freundin einziehen kann???
Inwieweit hat Herr XY die Möglichkeit den Mietvetrag zu erneuern, da in den alten Mietvertrag viele Nebenkosten nicht enthalten sind und deshalb nicht von der jetzigen Mieterin getragen werden, die heute eigentlich üblich sind???
Der Mietvertrag musste beim Kauf übernommen werden. Der Mieter muss einen neuen Vertrag nicht zustimmen. Ebenso bei den Nebenkosten, da hat der VM schlichtweg Pech gehabt. Er kann den Mieter keinen neuen Vertrag unterjubeln, ausser der Mieter ist so dumm und unterschreibt einen neuen.
Die Frage der Kündigung lässt sich nicht einfach beantworten. Es dürfte aber relativ schwer werden für den VM die Frau zu kündigen. Aufgrund des Alters könnte es sein das ihr ein Umzug nicht mehr zugemutet werden kann. Es kann aber auch sein das ein Gericht anders urteilt. Da so wie es hier beschrieben ist, Herr XY nicht allzuviel Ahnung hat, ist dringend anzuraten einen Anwalt für Mietrecht zu kontaktieren. Da gerade bei Eigenbedarfskündigungen sehr viele und vorallen extrem teure Fehler gemacht werden können und wie das Forum hier zeigt in vielen "fiktiven" Fällen auch gemacht wurden.
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