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... nun ja, bei einem zaun handelt es sich baurechtlich um eine 'einfriedung' (siehe zuständige LBO), die, falls ein sog. qualifizierter b-plan vorliegt, genau regelt wie diese 'einfriedung' zu handhaben ist...
... gibt es im betroffenen gebiet keinen entsprechenden b-plan, gilt je nach bula (lbo) das baugb mit den entspr. §§ (vermutl. ein 34er) und kann auch je nach gemeinde grosszügig oder streng geregelt sein... hier würde dann evtl. auch der gem.-rat darüber entscheiden... aber wie gesagt, jedes bula hat hier eigene regelungen... am besten bei der zuständigen gemeinde nachfragen.. u.u. ist der zaun (abhängig von der grösse, also auch höhe) nicht genehmigungspflichtig...
... zum grusse
... citizen
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