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Urheberrecht bei Nachvertonung
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raschneider
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 16.08.2007
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 16.08.07, 13:37    Titel: Urheberrecht bei Nachvertonung Antworten mit Zitat

Hallo,

ich möchte Videobearbeitung als Nebentätigkeit anbieten, habe aber ein Problem mit dem Nachvertonen.
Wenn ich für jemand eine DVD aus seinem Privatfilm erstelle und diesen mit Musik unterlege, deren Original CD ich besitze, ist das korrekt?

Wenn die Person, für die ich die DVD erstellt habe, nur privat diese nutzt, geht das in Ordnung? Oder liegt hier eine Urheberrechtsverletzung vor?

Oder muss ich mir in diesem Fall von dem Kunden bestätigen lassen, dass er die DVD nur im privaten Rahmen abspielt?

Gibt es hier eine klare Rechtslage?

Bin für jeden Tip dankbar.

Gruß

Manuela
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Andreas Hüttig
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 11.07.2007
Beiträge: 899

BeitragVerfasst am: 16.08.07, 14:39    Titel: Antworten mit Zitat

Gewerbliche Verwendung von urheberrechtlich geschütztem Material ist nur unter der Vorraussetzung gestattet, das dies vom Urheber gestattet wurde. Der Besitz einer Original CD impliziert meistens nur die private Verwendung.

Ich hoffe mit diesen Informationen können sie ihre Fragen selbst beantworten.
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Adromir
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 30.10.2005
Beiträge: 5610
Wohnort: Hannover

BeitragVerfasst am: 16.08.07, 15:00    Titel: Re: Urheberrecht bei Nachvertonung Antworten mit Zitat

raschneider hat folgendes geschrieben::

Gibt es hier eine klare Rechtslage?


Ja.. Das Urheberrecht. Einfach mal danach im Internet suchen und dann durchlesen. Ist sehr eindeutig geregelt..
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Rena Hermann
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 23.12.2005
Beiträge: 2886

BeitragVerfasst am: 16.08.07, 16:36    Titel: Antworten mit Zitat

Es sei denn, der Kunde bringt seine eigene CD mit...

Beispiel: Ich habe ein Videostudio. Kunde bringt mir seinen Familienfilm und seine eigene CD mit den neusten Charthits und sagt "Leg mir die drunter, ich möcht's meiner Familie an Weihnachten vorführen". Das darf ich im Auftrag dann tun
Zitat:
(2) 1Zulässig ist, einzelne Vervielfältigungsstücke eines Werkes herzustellen oder herstellen zu lassen....

... und weiter dann hier: http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__53.html

Im Prinzip braucht es mich als Videostudiobesitzer meines Wissens dann auch gar nicht interessieren ob er das privat nutzt oder nicht. Das ist sein Problem.

Gruß
Rena
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Zuletzt bearbeitet von Rena Hermann am 16.08.07, 16:39, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Adromir
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 30.10.2005
Beiträge: 5610
Wohnort: Hannover

BeitragVerfasst am: 16.08.07, 16:38    Titel: Antworten mit Zitat

Aber das Entgeld was dabei fließt (und der gewerbliche Hintergrund), könnte dennoch problematisch werden. Soweit ich weiß ist auch eine "Aufwandsentschädigung" schwierig, wenn mir mein Nachbar meine CD als Sicherheitskopie brennen würde..
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Rena Hermann
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 23.12.2005
Beiträge: 2886

BeitragVerfasst am: 16.08.07, 16:42    Titel: Antworten mit Zitat

Meines Wissens ist's andersrum.
Wenn ich meinem Bruder eine Kopie meiner neuesten Chartshits-CD schenke, dann darf ich von ihm keine Aufwandsentschädigung für meine "Kopierleistung" nehmen.

Denn ansonsten könnten ja auch Copyshops einpacken, wenn sie z.B. für die Kopien des 1000seitigen Wälzers, mit denen ich mir die Wand tapezieren will, kein Geld nehmen dürften, oder?

Gruß
Rena

Nachtrag ...
Wobei mich das nun wieder stutzig macht - ebenfalls aus o.g. §
Zitat:
Der zur Vervielfältigung Befugte darf die Vervielfältigungsstücke auch durch einen anderen herstellen lassen, sofern dies unentgeltlich geschieht oder es sich um Vervielfältigungen auf Papier oder einem ähnlichen Träger mittels beliebiger photomechanischer Verfahren oder anderer Verfahren mit ähnlicher Wirkung handelt.

Heißt das nun, dass ich das CD-Cover kopieren _lassen_ könnte, die CD, also die Mucke drauf, nicht? Oder läuft das dann unter "andere Verfahren mit ähnlicher Wirkung"? Denn ansonsten würde mir der Unterschied ehrlich gesagt nicht ganz einleuchten aber vielleicht weiß dazu ja noch jemand mehr. Smilie

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Martin R.
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Anmeldungsdatum: 19.06.2005
Beiträge: 5589

BeitragVerfasst am: 16.08.07, 21:49    Titel: Re: Urheberrecht bei Nachvertonung Antworten mit Zitat

Rena Hermann hat folgendes geschrieben::
Es sei denn, der Kunde bringt seine eigene CD mit...
Das ist richtig. Aber: Die Anfertigung der Kopie im Auftrag muß kostenlos erfolgen (außer die auf Papier, wie richtig festgestellt). Eine Aufwandsentschädigung wäre unzulässig (Aufwand = Arbeit = Anfertigung der Kopie) lediglich die Materialkosten dürften bezahlt werden. Umgehungsversuche, wie Spenden oder erhöhte Materialpauschalen sind natürlich zwecklos.

raschneider hat folgendes geschrieben::
Wenn die Person, für die ich die DVD erstellt habe, nur privat diese nutzt, geht das in Ordnung? Oder liegt hier eine Urheberrechtsverletzung vor?
Das sollte damit beantwortet sein.

raschneider hat folgendes geschrieben::
Oder muss ich mir in diesem Fall von dem Kunden bestätigen lassen, dass er die DVD nur im privaten Rahmen abspielt?
Das in keinem Fall denke ich, was der Kunde tut unterliegt seiner Verantwortung. Nur wenn dem, der die Kopie kostenlos anfertigt, von vornherein klar wäre, daß nicht nur die private Nutzung vorgesehen ist, dann dürfte er die Kopie nicht anfertigen, da es dann keine Privatkopie wäre.
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Im Vatikan leben 2,27 Päpste je Quadratkilometer.

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Rena Hermann
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 23.12.2005
Beiträge: 2886

BeitragVerfasst am: 16.08.07, 22:41    Titel: Antworten mit Zitat

Danke ... dann spricht die Gewerblichkeit - wie Adromir schon sagte - in dem Fall wohl wirklich auch gegen das "eigene CD mitbringen".

Nun drängt sich mir aber die Frage auf:
Worin liegt der eigentliche Sinn dieser Unterscheidung? Worin unterscheidet sich hinsichtlich der urheberrechtlichen Überlegungen
- wenn ich ein Buch kopieren will, aber selbst keinen Kopierer habe von
- wenn ich eine CD kopieren will, aber selbst keinen CD-Brenner habe.

Urheberrechte verletzen könnte ich doch mit beidem gleichermaßen ... oder eben mit beidem nicht, das liegt ja an mir und was ich letztlich mit den Kopien mache. Doch im ersten Fall darf sich der Copyshop über gutes Geld freuen und im zweiten kriegt ein im Prinzip vergleichbarer Copy-Dienstleister Ärger an den Hals. Geschockt

Das versteh ich nicht. Warum unterscheidet das UrhG das? Weiß jemand dafür 'nen Grund oder "ist das halt einfach so"? Geschockt

Gruß
Rena
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Adromir
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Anmeldungsdatum: 30.10.2005
Beiträge: 5610
Wohnort: Hannover

BeitragVerfasst am: 17.08.07, 07:03    Titel: Antworten mit Zitat

Rena Hermann hat folgendes geschrieben::

Urheberrechte verletzen könnte ich doch mit beidem gleichermaßen ... oder eben mit beidem nicht, das liegt ja an mir und was ich letztlich mit den Kopien mache. Doch im ersten Fall darf sich der Copyshop über gutes Geld freuen und im zweiten kriegt ein im Prinzip vergleichbarer Copy-Dienstleister Ärger an den Hals. Geschockt


Ich weiß gar nicht mal, ob das so ist. In den Copyshops wo ich bis jetzt gewesen war, da hing immer ein Zettel, daß das kopieren von urheberrechtlich geschütztem Material in diesen Copyshops nicht erlaubt sei..
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Biber
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Anmeldungsdatum: 21.11.2005
Beiträge: 11363
Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!

BeitragVerfasst am: 17.08.07, 07:25    Titel: Antworten mit Zitat

Ich verschiebibere mal ins Urheberrecht.
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raschneider
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Anmeldungsdatum: 16.08.2007
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 17.08.07, 07:52    Titel: Ratlos.. Antworten mit Zitat

Vielen Dank für eure Antworten.

An Adromir: Eindeutig geregelt finde ich das nicht.

Wie ist das denn, wenn ich mir nur den "Schnitt" bezahlen lassen würde und die Nachvertonung unentgeltlich auf Wunsch des Kunden mit dessen eigenen CD´s nachvertone??

Viele Grüße

Manuela Mit den Augen rollen
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Adromir
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Anmeldungsdatum: 30.10.2005
Beiträge: 5610
Wohnort: Hannover

BeitragVerfasst am: 17.08.07, 08:04    Titel: Antworten mit Zitat

Ich denke formell gesehen wäre das eigentlich Ok, was aber letzlich trotzdem nicht vor rechtlichen Konsequenzen schützen muss.
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Martin R.
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Anmeldungsdatum: 19.06.2005
Beiträge: 5589

BeitragVerfasst am: 17.08.07, 08:57    Titel: Antworten mit Zitat

Der Schnitt wird bezahlt und die Vertonung ist kostenlos? Wer soll das glauben? Im Ausnahmefall mag das gehen aber ansonsten sehe ich darin einen Umgehungsversuch.
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raschneider
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Anmeldungsdatum: 16.08.2007
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 17.08.07, 09:25    Titel: Umgehungsversuch?? Antworten mit Zitat

Wieso Umgehungsversuch? Ich kann darin nichts ungerechtes erkennen. Ich würde das als kostenlose Zusatzleistung sehen, schließlich ist das Unterlegen mit Musik keine zeitaufwendige Arbeit, sondern mit wenigen Mausklicks erledigt.
Was wäre denn die Alternative? EInen geschnittenen Film ohne Nachvertonung anzubieten?

Wie sähe das denn aus, wenn die Musik vom Radio oder mit dem Mikrofon aufgezeichnet wäre? Würde hier das Urheberrecht auch greifen?
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Adromir
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Anmeldungsdatum: 30.10.2005
Beiträge: 5610
Wohnort: Hannover

BeitragVerfasst am: 17.08.07, 09:37    Titel: Re: Umgehungsversuch?? Antworten mit Zitat

raschneider hat folgendes geschrieben::
Wieso Umgehungsversuch? Ich kann darin nichts ungerechtes erkennen. Ich würde das als kostenlose Zusatzleistung sehen, schließlich ist das Unterlegen mit Musik keine zeitaufwendige Arbeit, sondern mit wenigen Mausklicks erledigt.
Was wäre denn die Alternative? EInen geschnittenen Film ohne Nachvertonung anzubieten?


Ich denke, die einzelne Handlungen, die letztendlich zum urheberrechtlichen Verstoß führen (das gewerbliche Verbreiten eines geschnittenen und vertonten Filmes) nicht so einfach zu trennen sind nach "Für Leistung A hat der Benutzer bezahlt, für Leistung B nicht.. Also ist B erlaubt". Ausschlaggebend ist das Produkt C, was durch Leistung A und B entsteht.

raschneider hat folgendes geschrieben::

Wie sähe das denn aus, wenn die Musik vom Radio oder mit dem Mikrofon aufgezeichnet wäre? Würde hier das Urheberrecht auch greifen?

Ja

Aber der Videoschneider kann es sich uU. einfach machen und bei der GEMA nachfragen, was auf ihn zutreffend wäre. Und wenn er dann einen entsprechenden Vertrag mit der GEMA hat, dann darf der die Musik uU. benutzen, wenn sie nicht von einer offensichtlich rechtswidriegen Vorlage stammt..

http://www.gema.de/musiknutzer/herstellen/bildtontraeger/filmvideo.shtml
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