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Klein oder nicht klein, das ist hier die Frage....

 
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Chub
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Anmeldungsdatum: 20.10.2005
Beiträge: 1556

BeitragVerfasst am: 15.08.07, 14:32    Titel: Klein oder nicht klein, das ist hier die Frage.... Antworten mit Zitat

Bauherrin Frau F. kauft eine Wohnung. Im Vertrag ist ein Größe von 100 m² angegeben.
Bei einer zufälligen Überprüfung stellt man fest, dass es in Wirklichkeit 108 m² sind.
Gekauft wurde aber 1 Stück Wohnung zu 1 Stück Geld, nicht 100 m² zu einem m² Preis von X,50 €.


Jahre später klagt und gewinnt Frau F gegen den Bauträger und zwingt diesen somit schalldämmende Vorsatzschalen in der Wohnung zu installieren.

Dadurch vermindert sich die Wohnfläche um 7,50 m².


Frau F nun sehr betrübt verlangt Ausgleich / merkantilen Minderwert für die defacto kleinere Wohnung. Der Bauträger argumentiert, die Wohnung ist doch 0,5 m² größer, als vertraglich vereinbart, also kein Ausgleich, weil kein Minderwert, da Vertrag erfüllt.


Nun?
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Chub
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Anmeldungsdatum: 20.10.2005
Beiträge: 1556

BeitragVerfasst am: 17.08.07, 08:32    Titel: Antworten mit Zitat

Anders formuliert:

Ist eine zugesicherte Eigenschaft (wie z.B. Wohnungsgröße) nicht nur eine Mindestanforderung, welche jederzeit positiv übertroffen werden kann.

Bei einer nachträglichen Unterschreitung - oder aber auch nur Verminderung des Ist-Zustandes (durch die Innenverschalung) aber eine defacto Verkleinerung und damit Wertminderung eintritt (neben dem merkantilen Minderwert).

Zu berücksichtigen ist hier ja auch, dass unserer Frau F als Eigennutzer andere (bzw anders gewichtete) Ansprüche an eine Wohnung stellt ("oh wie schön, so günstig gelegen, die tolle Lage") , als z.B. ein Kapitalanleger ("Mieteinnahme 10,23 €/m²").


Danke an alle Cracks (ich zähl auf Euch).
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