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Wo hört Bagatelle bei Musikdownload auf?

 
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Spellcaster
Interessierter


Anmeldungsdatum: 04.08.2006
Beiträge: 18

BeitragVerfasst am: 22.06.07, 13:28    Titel: Wo hört Bagatelle bei Musikdownload auf? Antworten mit Zitat

Hallo,

Fräulein F war bisher in Sachen Urheberrecht stets rechtstreu und hat sich nie Musik illegal aus dem Internet runtergeladen, sonder bisweilen immer die interessanten CDs gekauft, oder bei diversen Plattformen unter Bezahlung der Liedchen gezogen.

Nun hat F jedoch zum einen einen mangel an Zahlungsmittel, zum anderen gehört, dass man bei geringer download- bzw. damit verbundener upload-zahl durch den erst bei ca 20 upload-beginnendem Raster des (Polizei?-) Programms fällt, und zum dritten kann sie nicht auf Musik verzichten Weinen

F fragt sich jetzt, ob es einen Fall der bagatelle darstellen würde, wenn sie sich ein urheberrechtl. geschütztes Lied herunterladen würde und es sofort nach der beendigung aus dem Share-ordner entfernt.

Soweit sie weiß, stellt man während des downloads die datei auch zur verfügung.
Angenommen also sie würde 1 Lied runterladen, was ca. 20 Minuten dauern würde - und sie sofort danach die Datei verschiebt:

Fällt das unter eine Bagatelle? Und falls nicht, wie groß ist die chance einer Anklage, bzw erwischt zu werden?
Was ist, wenn sie die Datei gepackt herunterlädt? Spielt das überhaupt eine Rolle?

Danke schonmal

gruß
Spellcaster
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Michael A. Schaffrath
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 22.06.07, 15:43    Titel: Antworten mit Zitat

Anklagewahrscheinlichkeit gleich Null, kostenpflichtige zivilrechtliche Abmahnung kann aber auch in "Bagatellfällen" kommen und ist auch nicht billig. Davor hätte ich im Zweifel mehr Angst als vor irgendwelchen strafrechlichen Konsequenzen, die in der Praxis nur gewerbliche Urheberrechtsverletzer treffen.
_________________
DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.

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Martin R.
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 19.06.2005
Beiträge: 5589

BeitragVerfasst am: 25.06.07, 11:45    Titel: Antworten mit Zitat

Ich habe mal von einer Richtlinie gehört, nach der die Staatsanwaltschaft nur ab einer gewissen Anzahl (50?) von verbreiteten Musikstücken ein Verfahren durchziehen soll. Es ist aber nur eine Richtlinie und zivilrechtliche Ansprüche der Rechteinhaber bleiben natürlich bestehen.
_________________
Im Vatikan leben 2,27 Päpste je Quadratkilometer.

Wie man Fragen richtig stellt
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kruemmel28
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 19.08.2007
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 19.08.07, 12:32    Titel: Antworten mit Zitat

Guten Tag Ich habe die Frage gelesen und muss sagen es ist mir auchpassiert, und zwar hat jemand bei und Runtergeladen wo ich im Urlaub war, ich muss nun 400 Euro zahlen sogennanten schadenersatz, bei mir ist das jetzt einmalig passiert und der Anwalt lässt sich auf nichts ein . Ich werde mich auf jedenfall weiter informieren. Cool
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WayneInteressierts
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 23.07.2007
Beiträge: 1960

BeitragVerfasst am: 19.08.07, 14:52    Titel: Antworten mit Zitat

kruemmel28 hat folgendes geschrieben::
und zwar hat jemand bei und Runtergeladen wo ich im Urlaub war,


Was bedeutet denn dieser (Teil-) Satz?
_________________
Null Komma
***
nix
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Debian
Account gesperrt


Anmeldungsdatum: 15.11.2005
Beiträge: 313
Wohnort: Husum

BeitragVerfasst am: 19.08.07, 15:10    Titel: Antworten mit Zitat

[/quote]und zwar hat jemand bei und Runtergeladen wo ich im Urlaub war,
Zitat:


Vielleicht heißt es "uns"
Und er meinte über sein schlecht oder nicht geschütztes WLAN
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Zentraldenker
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 02.08.2006
Beiträge: 240

BeitragVerfasst am: 20.08.07, 00:44    Titel: Re: Wo hört Bagatelle bei Musikdownload auf? Antworten mit Zitat

Spellcaster hat folgendes geschrieben::
Nun hat F jedoch zum einen einen mangel an Zahlungsmittel,


Soll vorkommen. Ist der Hintergrund dieser Aussage die Erwartung, dass es eine Art "musikalischen Mundraub" gibt?

Zitat:
zum anderen gehört, dass man bei geringer download- bzw. damit verbundener upload-zahl durch den erst bei ca 20 upload-beginnendem Raster des (Polizei?-) Programms fällt


Würde ich mich nicht drauf verlassen. Anfang des Jahres ging durch die Medien, dass bei einer solchen "Razzia" auch erstmals solche Nutzer Probleme bekamen, die erst einmalig tätig geworden sind. Zumindest wegen etwaiger zivilrechtlicher Forderungen wäre mir das inzwischen zu heikel.

Zitat:
, und zum dritten kann sie nicht auf Musik verzichten Weinen


Radio kaufen Winken (Aber GEZ nicht vergessen)
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Andreas Hüttig
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 11.07.2007
Beiträge: 899

BeitragVerfasst am: 20.08.07, 14:27    Titel: Re: Wo hört Bagatelle bei Musikdownload auf? Antworten mit Zitat

Zentraldenker hat folgendes geschrieben::
Zitat:
, und zum dritten kann sie nicht auf Musik verzichten Weinen


Radio kaufen Winken (Aber GEZ nicht vergessen)

Na ich denke die schon früher gekauften CDs anhören ist da ggf billiger Winken
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