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Spellcaster Interessierter
Anmeldungsdatum: 04.08.2006 Beiträge: 18
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Verfasst am: 22.06.07, 13:28 Titel: Wo hört Bagatelle bei Musikdownload auf? |
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Hallo,
Fräulein F war bisher in Sachen Urheberrecht stets rechtstreu und hat sich nie Musik illegal aus dem Internet runtergeladen, sonder bisweilen immer die interessanten CDs gekauft, oder bei diversen Plattformen unter Bezahlung der Liedchen gezogen.
Nun hat F jedoch zum einen einen mangel an Zahlungsmittel, zum anderen gehört, dass man bei geringer download- bzw. damit verbundener upload-zahl durch den erst bei ca 20 upload-beginnendem Raster des (Polizei?-) Programms fällt, und zum dritten kann sie nicht auf Musik verzichten
F fragt sich jetzt, ob es einen Fall der bagatelle darstellen würde, wenn sie sich ein urheberrechtl. geschütztes Lied herunterladen würde und es sofort nach der beendigung aus dem Share-ordner entfernt.
Soweit sie weiß, stellt man während des downloads die datei auch zur verfügung.
Angenommen also sie würde 1 Lied runterladen, was ca. 20 Minuten dauern würde - und sie sofort danach die Datei verschiebt:
Fällt das unter eine Bagatelle? Und falls nicht, wie groß ist die chance einer Anklage, bzw erwischt zu werden?
Was ist, wenn sie die Datei gepackt herunterlädt? Spielt das überhaupt eine Rolle?
Danke schonmal
gruß
Spellcaster |
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Michael A. Schaffrath FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 25.09.2004 Beiträge: 15339 Wohnort: Rom
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Verfasst am: 22.06.07, 15:43 Titel: |
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Anklagewahrscheinlichkeit gleich Null, kostenpflichtige zivilrechtliche Abmahnung kann aber auch in "Bagatellfällen" kommen und ist auch nicht billig. Davor hätte ich im Zweifel mehr Angst als vor irgendwelchen strafrechlichen Konsequenzen, die in der Praxis nur gewerbliche Urheberrechtsverletzer treffen. _________________ DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.
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Martin R. FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 19.06.2005 Beiträge: 5589
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Verfasst am: 25.06.07, 11:45 Titel: |
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Ich habe mal von einer Richtlinie gehört, nach der die Staatsanwaltschaft nur ab einer gewissen Anzahl (50?) von verbreiteten Musikstücken ein Verfahren durchziehen soll. Es ist aber nur eine Richtlinie und zivilrechtliche Ansprüche der Rechteinhaber bleiben natürlich bestehen. _________________ Im Vatikan leben 2,27 Päpste je Quadratkilometer.
Wie man Fragen richtig stellt |
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kruemmel28 noch neu hier
Anmeldungsdatum: 19.08.2007 Beiträge: 1
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Verfasst am: 19.08.07, 12:32 Titel: |
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Guten Tag Ich habe die Frage gelesen und muss sagen es ist mir auchpassiert, und zwar hat jemand bei und Runtergeladen wo ich im Urlaub war, ich muss nun 400 Euro zahlen sogennanten schadenersatz, bei mir ist das jetzt einmalig passiert und der Anwalt lässt sich auf nichts ein . Ich werde mich auf jedenfall weiter informieren.  |
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WayneInteressierts FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 23.07.2007 Beiträge: 1960
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Verfasst am: 19.08.07, 14:52 Titel: |
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| kruemmel28 hat folgendes geschrieben:: | | und zwar hat jemand bei und Runtergeladen wo ich im Urlaub war, |
Was bedeutet denn dieser (Teil-) Satz? _________________ Null Komma
***
nix |
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Debian Account gesperrt
Anmeldungsdatum: 15.11.2005 Beiträge: 313 Wohnort: Husum
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Verfasst am: 19.08.07, 15:10 Titel: |
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[/quote]und zwar hat jemand bei und Runtergeladen wo ich im Urlaub war, | Zitat: |
Vielleicht heißt es "uns"
Und er meinte über sein schlecht oder nicht geschütztes WLAN |
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Zentraldenker FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 02.08.2006 Beiträge: 240
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Verfasst am: 20.08.07, 00:44 Titel: Re: Wo hört Bagatelle bei Musikdownload auf? |
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| Spellcaster hat folgendes geschrieben:: | | Nun hat F jedoch zum einen einen mangel an Zahlungsmittel, |
Soll vorkommen. Ist der Hintergrund dieser Aussage die Erwartung, dass es eine Art "musikalischen Mundraub" gibt?
| Zitat: | | zum anderen gehört, dass man bei geringer download- bzw. damit verbundener upload-zahl durch den erst bei ca 20 upload-beginnendem Raster des (Polizei?-) Programms fällt |
Würde ich mich nicht drauf verlassen. Anfang des Jahres ging durch die Medien, dass bei einer solchen "Razzia" auch erstmals solche Nutzer Probleme bekamen, die erst einmalig tätig geworden sind. Zumindest wegen etwaiger zivilrechtlicher Forderungen wäre mir das inzwischen zu heikel.
| Zitat: | , und zum dritten kann sie nicht auf Musik verzichten |
Radio kaufen (Aber GEZ nicht vergessen) |
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Andreas Hüttig FDR-Moderator
Anmeldungsdatum: 11.07.2007 Beiträge: 899
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Verfasst am: 20.08.07, 14:27 Titel: Re: Wo hört Bagatelle bei Musikdownload auf? |
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| Zentraldenker hat folgendes geschrieben:: | | Zitat: | , und zum dritten kann sie nicht auf Musik verzichten |
Radio kaufen (Aber GEZ nicht vergessen) |
Na ich denke die schon früher gekauften CDs anhören ist da ggf billiger  |
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