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Verfasst am: 01.01.05, 19:13 Titel: RLV und Schulden - was passiert im Todesfall?
Hallo zusammen,
müssen Hinterbliebene beim Tod eines RLV Versicherten der Schulden hat das Erbe antreten (und somit die Schulden übernehmen) um die RLV Summe ausbezahlt zu bekommen? Oder ist das davon völlig unabhängig - sprich, sie erhalten die RLV Summe auch ohne das Erbe (die Schulden) anzunehmen?
hm, schwierige frage:
es ist wohl ausschlaggebend, wer als bezugsberechtigter im versicherungsvertrag eingetragen ist. denn man kann ja als bezugsberechtigten auch eine wohltätigkeitsorganisation eintragen - die sind dann nicht erbe, bekommen aber das geld trotzdem. wenn kein bezugsberechtigter eingetragen ist, würde ich sagen, daß die versicherungssumme in die erbmasse fällt und der gesetzliche erbe / testamentarische erbe (samt schulden) bekommt...
Ok, das heisst: nur wenn kein Bezugsberechtigter eingetragen wäre und somit die Versicherungsleistung in die Erbmasse fällt muss man (logischerweise) auch das Erbe antreten um an die VL zu kommen. Andernfalls erhält der BB das Geld, ob er nun zusätzlich das Erbe antritt oder nicht?
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