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Verfasst am: 17.08.07, 08:50 Titel: Reiserücktritt ohne "wichtigen" Grund
Ich hab eine Busreise nach Italien gebucht und auch eine Reiserücktrittsversicherung mit abgeschlossen.
Mal eine grundsätzliche Frage: Was bringt diese Reiserücktrittsversicherung genau? Ich weiß dass sie den Stornopreis evt. übernehmen kann, aber bekommt man den Betrag für die gebuchte Reise auch zurück? Meine Sorge ist nämlich, dass man von den teuren Reisekosten nichts zurück bekommt.
Nun das eigentliche Problem. Ich kann die Reise nicht aus einem wichtigen Grund wie z.B. Krankheit nicht antreten, sondern aus dem Grund, dass ich zu diesem Datum nun doch arbeiten muss und keinen Urlaub bekomme. Heißt das jetzt für mich etwa, dass ich GAR KEINE Kosten wieder zurückbekomme und das Geld sozusagen verloren ist (1000€)? Das wäre doch mehr als ärgerlich.....
das ist kein wichtiger Grund. Dann bleibst Du leider auf die Stornokosten sitzen. Deshalb erst den Urlaub genehmigen lassen bevor man bucht. Streicht der AG aus wichtigen Grund den genehmigten Urlaub, dann muss er die Stornokosten übernehmen.
In den AGBs stehen die möglichen Gründe zur Übernahme der Stornokosten. Lies sie bitte durch.
Weiterhin bitte die Forenregeln beachten und den Eintrag entsprechend ändern.
Ja, habe ich leider auch bemerkt dass dies nicht unter wichtige Gründe zählt.
Eine wichtige Frage von mir wäre aber noch, mal abgesehen von der Tatsache dass ich die Stornokosten auf jeden Fall zahlen muss, was passiert mit dem Restbetrag den ich für die Reise beim Buchen bezahlt habe? Geht dieser Betrag einfach verloren und ich bekomme nichts mehr zurückbezahlt?
Ja, habe ich leider auch bemerkt dass dies nicht unter wichtige Gründe zählt.
Eine wichtige Frage von mir wäre aber noch, mal abgesehen von der Tatsache dass ich die Stornokosten auf jeden Fall zahlen muss, was passiert mit dem Restbetrag den ich für die Reise beim Buchen bezahlt habe? Geht dieser Betrag einfach verloren und ich bekomme nichts mehr zurückbezahlt?
Wenn Sie schon voll bezahlt haben, dann bekommen Sie die Differenz zwischen Gesamtbetrag und Stornogebühren vom Veranstalter erstattet, vorausgesetzt, dass die Stornogebühren nicht gerade 100% betragen. Aber die Stornogebühren sind natürlich verloren, wenn sie nicht versicherungsfähig sind.
Sicherlich müsste der AG bei einem bereits genehmigten Urlaub die Stornogebühren übernehmen, aber wer möchte sich so gerne mit einem AG streiten? Fragen Sie doch vorsichtigerweise bei ihm nach? _________________ LG Leonardo
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