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Befugnisse v. d. Security VOR dem Club (Straße)

 
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sqn
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Anmeldungsdatum: 21.08.2007
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 21.08.07, 11:41    Titel: Befugnisse v. d. Security VOR dem Club (Straße) Antworten mit Zitat

hallo,

bisher konnte ich nur in Erfahrung bringen dass das Sicherheitspersonal die Rechte die Jedermann + die die ihnen ihr Auftraggeber übertrug hat.

In meinem konkreten Fall bin ich kurz vor Ende raus um eine zu rauchen (BaWü), wurde dann nicht mehr reingelassen weil der Club 5min später schloss (bis hier ist ja alles ok). Danach forderten mich die Securities auf von der öffentlichen Straße wegzugehen, worauf ich sagte dass ich noch auf meine Freunde warten wolle, die immernoch drin waren. Nun wurde ich von ihnen zurückgedrängt und zurückgeschubst obwohl ich sie darauf hingewies, dass das öffentliches Gelände (eine Straße) ist und sie erfolglos nach ihrem Namen gefragt, denn Schilder oder eine ID-Nummer trugen sie nicht.

Meine Frage ist jetzt ob man sich sowas gefallen lassen muss -rechtlich gesehen. Gibt es eine Möglichkeit, dass das Ordnungsamt Befugnisse eines Nachtclubs bis auf einen Bereich der Straße ausdehnt?

danke schonmal Winken
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skayritera
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 01.01.2005
Beiträge: 723
Wohnort: Irgendwo im Schwarzwald

BeitragVerfasst am: 26.08.07, 09:45    Titel: Antworten mit Zitat

Die Security-Trubs haben keine rechtliche Handhabe dich von der öffentlichen bereich (Nicht den Club gehörenden Bereich) zu verweisen.
Zitat:
Meine Frage ist jetzt ob man sich sowas gefallen lassen muss -rechtlich gesehen. Gibt es eine Möglichkeit, dass das Ordnungsamt Befugnisse eines Nachtclubs bis auf einen Bereich der Straße ausdehnt?

ich würde mal beim Ordnungsamt erkundigen, aber wie sie sich wehren können würde ich erst mal eine Beschwerde bei dem Club-Betreiber einlegen oder mal bei der Stadt erkundigen wie man dagegen vorgehen kann.

Um noch zu Erläuterung:
Securitys sorgen zwar für Sicherheit, aber sind keine Ersatz-Gesetzeshüter (Polizei). Wenn man Widerstand leistet, muss man keine Verurteilung nach § 113 und §114 StGB rechnen. Denn wie gehabt Securitys sind keine Polizisten und auch keine Vollstreckungsbeamte.Außerdem sind die laut Gesetzt nicht als diese Gleichgestellt. Ihre Rechte sind bis einschließlich auf das Hausrecht beschränkt.
Aber eine Verurteilung wg. Körperverletzung muss schon möglicherweise gerechnet werden, wenn du denen Schaden zufügst.
_________________
Mfg Skayritera Winken
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