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Michipower
Gast





BeitragVerfasst am: 24.09.04, 16:40    Titel: Ausziehen Antworten mit Zitat

Hallo, ich wollte mal fragen ob ich mit 16 Jahren rechtlich schon ausziehen darf?
Bei einer Ausbildung darf man das ja auch, allerdings gehe ich noch zur Schule und möchte dann in ein anderes (wenn auch nur 10 Min. entferntes) Bundesland ziehen.
Meine Eltern würden das mich auch Finanziell unterstützen allerdings würde das Geld insgesamt nicht reichen. Habe ich dann irgendwie Anspruch auf Bafög oder Wohngeld?
Das meine Eltern denn Mietvertrag unterschreiben müssen ist klar. Wie ist das mit dem Jugendamt, meine Eltern wollen mein Sorgerecht behalten. Kann das Jugendamt das verbieten? Muss ich sonst noch irgendwelche Dinge beachten? Bin um jeden Rat dankbar. MfG Michi
Frage Frage Frage Frage
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Gast






BeitragVerfasst am: 24.09.04, 16:46    Titel: Re: Ausziehen Antworten mit Zitat

Solange Du noch kein eigenes (ausreichendes) Einkommen beziehst, sind Deine Eltern auch nach Deinem Auszug für Dich unterhaltspflichtig. Google doch mal nach "Düsseldorfer Tabelle".
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Gastx
Gast





BeitragVerfasst am: 24.09.04, 16:50    Titel: Re: Ausziehen Antworten mit Zitat

Ausziehen darfst du mit Erlaubnis der Eltern schon, aber der Staat wird die neue Wohnung nicht bezahlen. Du mußt dich auch darüber mit deinen Eltern einigen, vielleicht haben sie ja genug Geld und zahlen gerne.
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Gast






BeitragVerfasst am: 24.09.04, 20:03    Titel: Re: Ausziehen Antworten mit Zitat

Hallo, rechtlich ist ausziehen überhaupt kein Problem wenn Deine Eltern zustimmen. Die Personensorge verbleibt natürl. auch bei Deinen Eltern.

Ob Du Bafög-berechtigt bist (bzw. es real bekommst), hängt vom Einkommen Deiner Eltern ab. Die "Düsseldorfer Tabelle" wurde ja schon als richtiges Stichwort genannt. Wohngeldberechtigt bist Du nicht, wenn Du "dem Grunde nach" Bafög-berechtigt bist (also entweder real Bafög bekommst oder nur deswegen nicht bekommst, weil Deine Eltern zuviel verdienen)
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Gast






BeitragVerfasst am: 30.09.04, 12:10    Titel: Re: Ausziehen Antworten mit Zitat

Das mit Unterhaltspflicht laut Düsseldorfer Tabelle ist schon richtig,
allerdings besteht auf diesen Unterhalt kein Baranspruch, d.h. die Eltern haben Ihrer Unterhaltspflicht auch genüge getan wenn Naturalunterhalt, d.h. Wohnen und Essen anbieten.

Wenn die Eltern mit der Aktion allerdings einverstanden sind und die Kosten freiwillig übernehmen ist das natürlich was anderes.
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