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Hallo an Alle,
Eine Reisekrankenversicherung gilt normalerweise für mehrere Reisen von
insgesamt 59 Tage im Jahr.
Wenn nun ein Reisender über das Jahresende verreist,zB.59 Tage im alten Jahr und
und anschließend 59 Tage im neuen Jahr an seinem Reiseziel bleibt.
Ist er dann die ganze Zeit versichert,also 59 Tage altes Jahr und 59 Tage neues Jahr?
Anmeldungsdatum: 04.09.2005 Beiträge: 3541 Wohnort: Im schönen Rheintal
Verfasst am: 19.08.07, 21:23 Titel:
Es gelten die zusammenhängenden Kalendertage, der Jahreswechsel hat hiermit nichts zu tun. _________________ Suchet und ihr werdet finden. Fragt und euch wird geantwortet.
Doch verdammt sind jene, die nicht suchen und dennoch fragen. Selig ist der, der suchet und erst fragt, wenn er nichts gefunden hat.
wenn Sie die Versicherung vom 01.01. - 31.12. abgeschlossen haben, dann sehe ich da kein Grund warum es nicht so funktionieren sollte. Es gibt hierfür in der Regel keine Vorschriften, zu welcher Zeit einen Versicherungsschutz erfolgen soll. Wenn Sie die 59 Tage verbraucht haben, dann haben Sie halt danach kein Schutz mehr. Egal wann Sie diese Tage in Anspruch genommen haben.
Wenn Sie die Versicherung für 12 Monate unabhängig vom Beginn des Versicherungsschutzes abgeschlossen haben, dann hat es report bereits richtig geschrieben.
Das sind natürlich nur hypothetischen Gedanken. Sie sollten sich die Versicherungsbedingungen genau durchlesen oder kurz bei der Versicherungshotline fragen. _________________ LG Leonardo
bei Auslandsreiseeversicherungen werden üblicherweise im Standart-Tarif max. Reiselängen vereinbart - d.h. der Versicherungsschutz endet nach ABlauf dieser Zeit.
Üblich sind hier 6 Wochen - es ist möglich, das einzelne Versicherer auch 8 Wochen anbieten.
Versichert sind alle Reise während eines Versicherungsjahres bis zu der versicherten Höchstlänge. D.h. aber nicht, das ich danach für den Rest des Jahres keinen Anspruch mehr habe sondern das dieser erst wieder neu beginnt, wenn ich nachweislich mindestens einen Tag in Deutschland gewesen bin.
Für längere Reisen bieten viele Versicherer aber auch sogenannte "lange Reisekrankenversicherungen" an. Hierbei ist der Zeitraum frei wählbar und kann durchaus aus Monate oder Jahre betragen. Allerdings ist hierfür natürlich ein detulich höherer Beitrag fällig.
Ein Jahreswechsel - egal ob Wechsel des Kalenderjahres oder des Versicherungsjahres hat hier aber nichts mit der Versicherungsdauer zu tun - die beginnt deswegen nicht von vorn.
SOllten Zweifel bestehen - jede Krankenversicherung hat im Normalfall eine 24-Stunden Hotline die auch solche Fragen klärt
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