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nehmen wir mal an mandant a geht zum anwalt seines vertrauens und übergiebt diesen insgesant 13 aufträge um zu seinen recht zu kommen.mandant a unterschreibt insgesamt 13 anträge auf PKH..Anwätin B Legt los und schreibt zunächst die Leute an.Unter anderem sind auch einige Strafverfahren anhängig sowie etliche Schadensersatzansprüche die Anwältin B duchsetzen soll.
Nach öfteren nachfragen von Mandant a wie der Stand der dinge ist vertröstet ihn Anwältin B immer wieder.Da dies Mandant a komisch vorkommt fragt er bei gerichten etc .nach wie der Stand ist.Nun kommt raus das die meisten verfahren wegen fehlender Mitwirkung eingstellt worden sind.Anwältin B unterließ es Mandant davon zu unterichten so das nicht einmal Fristen wegen Wiederspruch etc gewahrt werden konnten.
Mandant a kommt wohl nicht zu seinen Recht und verlert dadurch wohl sehr viel Geld.
Was kann Mandant a unternehmen .
Nun meine Fragen
was kann Mandant a gegen solch ein vorgehen der Anwältin unternehmen
kann man wiedereinsetzung in den vorherigen Stand beantragen
kann man die Anwältin haftbar machen.
Anmeldungsdatum: 29.01.2006 Beiträge: 8913 Wohnort: Berlin
Verfasst am: 19.08.07, 12:05 Titel:
Im Zweifel geht Mandant A mit einem Beratungshilfeschein zu Anwalt C und bittet ihn, Haftungsansprüche gegen Anwältin B zu prüfen und ggf. durchzusetzen. Wenn sich herausstellt, daß Anwältin B alles ordnungsgemäß betrieben haben sollte, aber Prozeßkostenhilfe beispielsweise wegen mangelnder Erfolgsaussicht nicht gewährt worden ist, hat man wenigstens Gewißheit. Wenn sich herausstellt, daß Anwältin B nicht sauber gearbeitet hat, kann Anwalt C die Haftungsansprüche ggf. durchsetzen.
anwältin B hat nicht sauber gearbeitet dies wurde mir bereits seitens der staatsanwaltschaft mitgeteilt.anschreiben der staatsanwaltschaft sowie einiger gerichte wurden gar nicht erst beantwortet.klagen bezüglich Schadensersatzansprüche nicht eingeleitet obwohl sie dafür aufträge hatte.alle stellen haben mir bestätigt das anwältin b zunächst geschrieben hat aber dann nichts mehr reagiert hat.selbst einen rentenanspruch bei der berufsgenossenschaft wurde manges fehlender mitwirkung eingestellt.
anwältin b hat mandanten a immer vertröstet und gesagt das alles am laufen ist.mandant a hat ihr vertraut einige sachen laufen schon seit 2 bis 3 jahren.
bei mehreren verfahren wurde zum nachteil von mandant a bereits mehrere sachen eingestellt.
wie kann a am besten vorgehen damit er noch zu seinben recht kommt.
anwältin b hat in einen kürzlichen gerichtstermin vor dem landessozialgericht sogar einen einlauf vom vorsitzenden richter bekommen wegen fehlender mitwirkung selbst auf die schreiben des gerichts hat sie nicht reagiert so das der richter das verfahren eingestellt hat.
für alle aufträge die mandant a in auftrag gegeben hat giebt es zeugen..
Anmeldungsdatum: 29.01.2006 Beiträge: 8913 Wohnort: Berlin
Verfasst am: 19.08.07, 13:21 Titel:
Wie gesagt: dringend Anwalt C aufsuchen, der die ganze(n) Sache(n) in die Hand nimmt - sinnvollerweise einen Rechtsanwalt, der sich auch ein bißchen mit der Rechtsanwaltshaftung auskennt.
Verfasst am: 29.08.07, 18:05 Titel: Nie zum Anwalt ohne Zeugen
Seit ich ähnliches erlebt habe:Immer mit Protokollanten zum Anwalt. Hinterher unterschreiben beide das Protokoll: So hat man Beweise. Arbeit der Anwälte immer zeitnah kontrollieren! Nicht einschüchtern lassen!
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