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Gibt es Regelungen für die Errichtung und Größe eines Gartenhauses in Rheinland-Pfalz.
Danke sisch _________________ Moral ist nicht gleich Recht, schon gar nicht im Recht sein
Es gibt die Bauordnung!
Genehmigungspflichtig wird es ab einer bestimmten Größe und der Nachbar müsste evtl seine Zustimmung geben, Abstandsgrenzen.
Die Größe des Gartenhauses ist auch abhängig von der Grundstücksgröße! :idea:größer kann man nicht bauen, und ob bereits Grenzbebauung besteht. _________________ Sie sind hier im Forum Deutsches Recht.
Es gibt grundsätzlich zwei Standpunkte - meinen und den falschen. (D. B.)
Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die Dummheit. (A. E.)
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