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Flächenbegrenzung sozialer Wohnungen

 
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I-user
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Anmeldungsdatum: 27.03.2006
Beiträge: 5309
Wohnort: Dortmund

BeitragVerfasst am: 19.08.07, 21:22    Titel: Flächenbegrenzung sozialer Wohnungen Antworten mit Zitat

Hallo. Wozu gibt es Flächenbegrenzung sozialer Wohnungen Frage. Wenn ein Bezieher sozialer Leistungen (eine Person) eine Wohnung mit 60 m² für 300€ monatliche Warmmiete findet, warum muss sie ihm wegen der Fläche versagt werden? Ich sehe darin keinen Sinn Mit den Augen rollen.
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Recht ist interessant, aber sehr umfangreich; bin kein Fachmann

"Wenn ich schon lüge, dann am liebsten indem ich ausschließlich die Wahrheit sage."
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Andreas Hüttig
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 11.07.2007
Beiträge: 899

BeitragVerfasst am: 20.08.07, 10:40    Titel: Antworten mit Zitat

Auf dem Land liegen die Preise weit unter denen in der Stadt und für 300€ kriegt man da bis zu 100m²...mMn etwas viel für jemanden der Sozialhilfe empfängt und dem Staat 150+€ im Monat sparen könnte wenn er eine kleinere Wohnung näme.
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I-user
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Anmeldungsdatum: 27.03.2006
Beiträge: 5309
Wohnort: Dortmund

BeitragVerfasst am: 20.08.07, 12:06    Titel: Antworten mit Zitat

Danke für die Antwort. Mit den Preisen am Land kenne ich mich nicht aus. Weiß nur, dass die Wohnungen in Dortmund oft günstiger sind als in einer Kleinstadt.

Aber meine Frage hat nicht das gemeint. Gemeint war, dass der Empfänger eine nach Sozialtarifen günstige Wohnung findet, deren Miete eindeutig unter den sozialen Grenzen für eine Person liegt. Es ist in dieser Gegend schwierig, eine noch günstigere Wohnung zu finden, weil sogar kleinere Wohnungen teuerer sind. Also wenn das Sozialamt/ Arbeitsamt die Wohnung nur wegen der großen Fläche ablehnt und die Person sich eine kleinere Wohnung finden muss, zahlt das Amt sogar mehr! Welchen Sinn hat das?
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Andreas Hüttig
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 11.07.2007
Beiträge: 899

BeitragVerfasst am: 20.08.07, 13:07    Titel: Antworten mit Zitat

Einheitlichkeit der Regelung und Verhinderung von Neid. Abgesehen davon ist eine größere Wohnung die sehr günstig ist besonders atraktiv für junge Familien/Paare, denen muß ja auch nicht unbedingt das Leben schwer gemacht werden.
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0Klaus
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Anmeldungsdatum: 30.12.2004
Beiträge: 2595

BeitragVerfasst am: 21.08.07, 19:50    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

genau dieses behördliche Verhalten ist falsch.

Das Bundessozialgericht hat entschieden, dass es vielmehr auf eine Gesamtbetrachtung ankommt. Wenn die m²-Zahl hoch ist, muss der m²-Preis niedrig sein und umgekehrt. Die m²-Fläche soll vielmehr einen gewissen Mindeststandard sichern, unter dem eine Bewohnung nicht mehr als zumutbar anzusehen ist. Auch ist es ein Richtwert für die Heizkosten - wenn jemand eine 3x so große Wohnung als angemessen bezieht, kann er nicht verlangen, dass der Staat die überschüssigen Heizkosten bezahlt (wobei die Rspr. auch hier Spielräume eröffnet hat).
_________________
mfg
Klaus
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Andreas Hüttig
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 11.07.2007
Beiträge: 899

BeitragVerfasst am: 22.08.07, 12:16    Titel: Antworten mit Zitat

0Klaus hat folgendes geschrieben::
genau dieses behördliche Verhalten ist falsch.

Nur um das klar zu stellen, ich habe nur versucht jemandem, der keinen Sinn darin sah eventuelle Beweggründe aufzuzeigen. Ich wollte damit weder über richtig oder falsch, noch über unrechtmäßig oder nicht entscheiden.
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