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Baukostenzuschuss gegen Bauherrn oder Grundstückseigentümer?

 
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MaggieA
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Anmeldungsdatum: 08.04.2005
Beiträge: 209

BeitragVerfasst am: 23.08.07, 20:25    Titel: Baukostenzuschuss gegen Bauherrn oder Grundstückseigentümer? Antworten mit Zitat

Muss ein Baukostenzuschuss gegen den Bauherrn oder den Grundstückseigentümer festgesetzt werden.

Kann ein Baukostenzuschuss gegenüber einem Bauherrn, der nicht Grundstückseigentümer ist, festgesetzt werden?

Danke für die Hilfe!
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Erich Bauer
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 624
Wohnort: Darmstadt

BeitragVerfasst am: 23.08.07, 20:29    Titel: Antworten mit Zitat

Wer setzt einen "Baukostenzuschuss" fest und für was?
_________________
Erich Bauer
http://www.rechtsbeistand-bauer.de/
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MaggieA
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 08.04.2005
Beiträge: 209

BeitragVerfasst am: 24.08.07, 14:47    Titel: Antworten mit Zitat

Baukostenzuschuss für Strom - Gemeindewerke

Herstellungsbeitrag für Wasser und Abwasser - Gemeindewerke bzw. Gemeindeverwaltung
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nyctramp
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 15.08.2005
Beiträge: 543

BeitragVerfasst am: 24.08.07, 15:16    Titel: Antworten mit Zitat

Ich würde beidesmal aus dem Bauch raus auf den Bauherren tippen, da für beides nur der Anschluß des Hauses ausschlaggebend ist. Ob dabei über fremdes Grundstück oder über eigenes gelegt wird und ob das Haus auf einem eigenen oder fremden Grundstück schwebt (äh steht) dürfte meinem Bauchgefühl nach unerheblich sein.

Ich denke nicht, dass z.B. bei einem Erbbaurecht der Grundstückseigentümer solche Kosten trägt.
_________________
Wer nach seinen Rechten fragt sollte auch nach seinen Pflichten fragen. Alle Kommentare geben nur meine persönliche Meinung wieder.
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Erich Bauer
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 624
Wohnort: Darmstadt

BeitragVerfasst am: 24.08.07, 18:15    Titel: Antworten mit Zitat

MaggieA hat folgendes geschrieben::
Baukostenzuschuss für Strom - Gemeindewerke

Wer Zahlungspflichtiger ist dürfte sich aus den Allgemeinen Vertragsbedingungen des Versorgungsunternehmens ergeben, vermutlich: wer bestellt, bezahlt - Zivilrecht.

Zitat:

Herstellungsbeitrag für Wasser und Abwasser - Gemeindewerke bzw. Gemeindeverwaltung

Entwässerungs- und Wasserversorgungsbeitrag trifft nach den einschlägigen Satzungen üblicherweise den Grundstückseigentümer bzw. den Erbbauberechtigten - öffentliches Beitragsrecht.
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Erich Bauer
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