Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Der Fall Andrej H.
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Der Fall Andrej H.
Gehen Sie zu Seite 1, 2  Weiter
 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Recht und Politik
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
Richard Gecko
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.11.2006
Beiträge: 7763

BeitragVerfasst am: 22.08.07, 10:47    Titel: Der Fall Andrej H. Antworten mit Zitat

http://www.taz.de/index.php?id=start&art=3471&id=deutschland-artikel&cHash=5218eee73a
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
syn
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 30.05.2007
Beiträge: 568

BeitragVerfasst am: 23.08.07, 20:07    Titel: Antworten mit Zitat

Welch ein Erfolg bei der Bekämpfung von Terror-Organisationen. Auf den Arm nehmen

Besonders interessant finde ich hier die Begründung des Verdachts der Zugehörigkeit zu einer terroristischen Vereinigung, die im offenen Brief von Prof. Dr. Hartmut Häußermann, Humboldt-Universität zu Berlin u. a. aufgeführt wird. Böse
Insbesondere die Punkte 4 und 5 finde ich äußerst verdächtig. Mit den Augen rollen

Ich sagte schon immer, Fremdwörte zu gebrauchen ist gefährlich. Dass man deswegen aber gleich im Knast landet, finde ich krass. Geschockt

Ein klein wenig Verständnis habe ich doch für die Jungs/Mädels beim BKA. Wenn ich lange genug vor dem PC sitze, sehe ich auch weiße Mäuse oder betrachte meine Nachbarin als Miss Piggy. Geschockt

Ich werde jetzt schnellstens in meinem Rechner aufräumen. Sicher ist sicher. Mr. Green

Gruß
syn
_________________
"Wenn die Gerechtigkeit untergeht, so hat es keinen Wert mehr, daß Menschen leben auf Erden."
Kant

"Ich weiß, dass ich nichts weiß" sokrates
geht mir auch so Geschockt
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
ZetPeO
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.07.2006
Beiträge: 2166

BeitragVerfasst am: 23.08.07, 20:25    Titel: Antworten mit Zitat

Ich antworte nicht, ich antworte nicht, ich antworte nicht.

Und mit Richard Gecko werde ich nicht mehr kommunizieren, wer weiß in welche
Abgründe man da rein gerät.
Es war bestimmt schon ein Fehler die Seite anzuklicken.

Liebes BKA,

es war absolut ein Versehen von mir diese Seite angeschaut zu haben.
Ich habe mich auch schon selbst dafür bestraft und das Linke Auge blau
dafür geschlagen. Das Rechte wollte eh nicht drauf schauen.
Ich bewerte ihn auch ganz schnell negativ, fest versprochen.
Ihr dürft auch gerne meinen Computer durchsuchen.
Ich habe schließlich nichts zu verbergen und ich mag auch ganz arg Schäuble

Mit freundlichen Grüßen
ZetPeO
_________________
Manche Menschen haben einen Gesichtskreis vom Radius Null und nennen ihn ihren Standpunkt
David Hilbert

Wenn die Sonne der Weisheit tief steht, werfen auch geistige Zwerge lange Schatten.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
G4711
Gast





BeitragVerfasst am: 24.08.07, 06:46    Titel: Antworten mit Zitat

Liebe Leute, soll das Ganze in Ermangelung einer eichten auseinandersetzung in die SC? Ansonsten hat der Ermittlungsrichter beim BGH die Beweise für ausreichend bewertet, und das ist nun in der Vergangenheit nicht immer der Fall gewesen.... Warten wir ab was dabei rumkommt, und dann werden wir ja sehen...

Es grüßt
der Exrichter (der sich zur Fahndung auch schon des Internets und inbs. Googl mit teilweise verblüffendem Erfolg bedient hat)
Nach oben
syn
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 30.05.2007
Beiträge: 568

BeitragVerfasst am: 24.08.07, 10:00    Titel: Antworten mit Zitat

Lieber Exrichter,

mir, und ich glaube auch ZetpeO, ist durchaus bewusst, dass die Arbeit des BKA und der Staatsanwaltschaft wichtig ist. Auch die Mittel, deren man sich heutzutage bedient, liegen auf der Hand. Schließlich bedienen sich wahrscheinlich alle Internetnutzer dieses Mediums auf der Suche nach irgendwas.

Meine zynischen Bemerkungen sind darauf gerichtet, wie schnell man in die Fänge der Justiz geraten kann, oft genug als unbescholtener Bürger, insbesondere wie ZetpeO trefflich bemerkt hat, wenn es um das "linke Auge" geht. Und das zeigt, der hier eingestellter Fall.

Der einzige evtl. brauchbare Verdacht ist für mich ist, dass es ein Treffen mit dem mutmaßlichen Brandstifter und dem Wissenschaftler gegeben haben soll. Wenn so etwas jedoch als Beweis gilt, dass man dann selber was mit der Tat zu tun hat, dann müssten viele Journalisten die Gefängniszellen füllen.

Und da wahrscheinlich ein Verdachtpunkt nicht ausreicht, wird noch etwas dazugebastellt.

Einerseits wird dem Mann ein Intellekt und die Fähigkeit anspruchsvolle Texte für die Bekennerbriefe zu verfassen bescheinigt, was meiner Meinung nach mit einer gewissen Intelligenz zu tun hat, andererseits wird unterstellt, dass er hierfür Auszüge aus seinen wissenschaftlichen Arbeiten verwendet hat, was wiederum an Dummheit grenzt.

Die Tatsache, dass er die gleichen Worte benutzt, oder eher umgekehrt, die sich auch in den Bekennerbriefen wieder finden, macht für mich den Mann noch langer nicht verdächtig, denn sein Wissenschaftsgebiet erfordert es.

Alleine diese Tatsache macht mir Angst, dass auch ich morgen verhaftet werden könnte, denn nämlich gestern habe ich, um einem jungen (minderjährigen) TE eine Antwort wegen Sex-Hotline zu geben, im Internet mit diesem Begriff gesucht. Da alleine der Begriff nichts ergab, gab ich ein „Sex-Hotline für Minderjährige“ und wurde bei Stiftung Warentest findig.
Das alleine macht mich vielleicht noch nicht verdächtig, aber evtl. die Tatsache, dass ich eine minderjährige Tochter habe, die im Internet chatet und obwohl in ihrem Profil steht, dass sie 15 ist, bekam sie manche anzügliche Angebote von „alten Säcken“, die sich leider auch in solchen Chats tummeln, wo überwiegend Jugendliche sind.
Jetzt findet man diese Begriffe auf meinem Rechner und fügt sie zusammen und schon entsteht der Verdacht, dass ich meine Tochter bei einer Sex-Hotline anbiete.

Ich hoffe nicht, dass es ausreicht, um einen „netten“ morgendlichen Besuch zu bekomme. Winken

Gruß
syn
_________________
"Wenn die Gerechtigkeit untergeht, so hat es keinen Wert mehr, daß Menschen leben auf Erden."
Kant

"Ich weiß, dass ich nichts weiß" sokrates
geht mir auch so Geschockt
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Richard Gecko
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.11.2006
Beiträge: 7763

BeitragVerfasst am: 24.08.07, 10:24    Titel: Antworten mit Zitat

Interessant ist auch was ihm alles als verdaechtiges Verhalten vorgeworfen wird, z.B. dass er zu dem Treffen kein Handy mitnahm. Dass sich die gleichen Schlagwoerter (Gentrification) sowohl bei ihm, als auch in den Bekennerschreiben fanden. Und natuerlich, dass er intelligent ist und Zugang zur Bibliothek der Universitaet hatte.
Trotz Ehefrau, dreier Kinder und einer festen Arbeit besteht fuer die undesanwaltschaft noch immer Fluchtgefahr. Sie hat gegen die Freilassung unter Auflagen Widerspruch eingelegt.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
G4711
Gast





BeitragVerfasst am: 24.08.07, 10:30    Titel: Antworten mit Zitat

syn hat folgendes geschrieben::
Und da wahrscheinlich ein Verdachtpunkt nicht ausreicht, wird noch etwas dazugebastellt.
Geschockt ... da sach' ich mal nichts zu... (die Vorstellungen welcher Mittel sich hochrangige Strafverfolger hierzulande bedienen erscheinen erscheinen unterschiedlich)
Nach oben
ZetPeO
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.07.2006
Beiträge: 2166

BeitragVerfasst am: 24.08.07, 14:22    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

keinesfalls wollte ich mit meinem Beitrag eine Verschiebung
in die SC zu provozieren.
Ich halte das nämlich auch für sehr ernst.
Ich glaube sogar, der ironische Beitrag hat das besonders betont.
Für mich als Normalbürger stellt sich die Frage, welchem ungeheuerlichen
Tatverdacht man ausgesetzt sein muss, um ein Jahr lang observiert zu werden.
Ist das normal?
Ich denke nicht.
Und wenn es dann schließlich zu einer Verhaftung kommt, sollten m.E. die
angesammelten „Beweise“ so erdrückend sein, dass eine Entlassung aus der
U- Haft nach drei Wochen eben nicht möglich ist.
Umso erstaunlicher für mich ist dann die Haftentlassung.
Da ist es für mich eben nicht mehr schlüssig, dass es überhaupt zu einer
Verhaftung kommen konnte.
Aber vielleicht sehe ich das auch falsch.

Gr.
ZetPeO
_________________
Manche Menschen haben einen Gesichtskreis vom Radius Null und nennen ihn ihren Standpunkt
David Hilbert

Wenn die Sonne der Weisheit tief steht, werfen auch geistige Zwerge lange Schatten.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
G4711
Gast





BeitragVerfasst am: 24.08.07, 14:37    Titel: Antworten mit Zitat

ZetPeO hat folgendes geschrieben::
keinesfalls wollte ich mit meinem Beitrag eine Verschiebung
in die SC zu provozieren.
Keine Frage, passiert nicht, wir sind ja wieder in der Diskussion...
Zitat:
Für mich als Normalbürger stellt sich die Frage, welchem ungeheuerlichen Tatverdacht man ausgesetzt sein muss, um ein Jahr lang observiert zu werden. Ist das normal?
Normal ist was anderes, aber besondre Situationen und besoendere Verdachtslagen, insb. im Rahmen der organisierten Kriminalität, erfordern vielfach längerfristige, ja auch langjährige Observationen. Und da sowas nicht ungeregelt bleibt ist § 163f StPO, insb. Abs. 4, einschlägig. Bei Obs über 1 Monat muss der Richter eingeschaltet werden.
Zitat:
Und wenn es dann schließlich zu einer Verhaftung kommt, sollten m.E. die angesammelten „Beweise“ so erdrückend sein, dass eine Entlassung aus der U- Haft nach drei Wochen eben nicht möglich ist.
Wenn aufgrund der "Aufdeckung" der staatlichen Observation bislang unerkannte Umstände zutage treten, kann dieses entweder zur Beseitigung des dringenden Tatverdachts führen, und/oder aber zum Entfall der Haftgründe. In allen Fällen führt dieses unmittelbar zur Aufhebung der Untersucgungshaft.Bei Kleinkriminellen wie in Kapitalsachen als auch im Bereich der OK
Zitat:
Umso erstaunlicher für mich ist dann die Haftentlassung.
In der Praxis gängig
Zitat:
Aber vielleicht sehe ich das auch falsch.
Falsch ist so ein großes Wort, aber die Mutmaßung "Willkür" ist da jedenmfalls fehl am Platze, ein entsprechedner Haftbefehl wird nicht "mal eben" durchgewunken und erlassen.
Nach oben
syn
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 30.05.2007
Beiträge: 568

BeitragVerfasst am: 25.08.07, 22:30    Titel: Antworten mit Zitat

Na eine große Diskussion ist hier zwischenzeitlich nicht entstanden. Kann ich aber verstehen, bei den schlagenden Argumenten von Exrichter. Winken

@Exrichter

Da ich schon einen Experten hier habe, möchte ich ein paar Fragen stellen, die mich mit diesem Fall beschäftigen bzw. schon immer beschäftigt haben:

1. Warum wird die „Militante Gruppe“ um die es hier geht zu der Kategorie terroristische Vereinigung gezählt. Eine organisierte Kriminalität, wie Sie schreiben ist es wohl nicht. Das wäre wohl ein zu gewaltiges Wort für diese Gruppierung. Diese Bezeichnung verbinde ich eher mit der Mafia, die sich auf Kosten anderer bereichert.

2. Wenn Andrej H. ein Jahr observiert wurde, dazu zählt wohl auch das "Lauschen", warum werden in den Anklagepunkten keine Beweise aus geführten Gesprächen genannt , wie das jetzt bei dem russischen Mafia-Boss Alexander A. der Fall ist, der in Stuttgart verhaftet wurde. Hier haben die Ermittler Telefonmitschnitte, die einiges beweisen.

3. Warum werden Neonazis, die Menschen brutal verprügeln, zu Krüppeln schlagen oder gar töten, nicht als Terror-Organisation gewertet. Hier heißt es immer, eine kleine Gruppe von Neonazis oder auch einfach eine fremden/ausländerfeindliche Gruppierung.

4. Warum kommen Verdächtige, die Autos angezündet haben sofort in eine längere Untersuchungshaft und Neonazis entweder nach dem Abführen bald wieder freigelassen werden bzw. erst gar nicht verhaftet, wie dieser neuest Fall hier zeigt?

Soviel ich weiß, wird auch juristisch Menschenschaden höher bewertet als Sachschaden. Warum wird bei der Militanten Gruppe trotzdem härter vorgegangen als bei Neonazis?

Fragen über Fragen. Frage Frage Frage Manche beschäftigen mich schon lange und ich hätte gerne eine plausible Antwort darauf.

Gruß
syn
_________________
"Wenn die Gerechtigkeit untergeht, so hat es keinen Wert mehr, daß Menschen leben auf Erden."
Kant

"Ich weiß, dass ich nichts weiß" sokrates
geht mir auch so Geschockt
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
ZetPeO
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.07.2006
Beiträge: 2166

BeitragVerfasst am: 26.08.07, 02:20    Titel: Antworten mit Zitat

@syn,

einige der Fragen erinnern mich an meine Kindheit.
Warum hast Du verschlafen?
Warum hast Du das vergessen?

Geschockt Was soll man da bitte antworten?

Ich habe Exrichter so verstanden, dass es nichts außergewöhnliches ist,
nach einer Festnahme aus der U-Haft wieder entlassen zu werden.
( Kurzfassung)
Das ist natürlich richtig und durchaus aus bekannt.

Verständlich für mich ist allerdings nicht, dass nach einjähriger Observierung
eine Verhaftung angeordnet wird und der Betreffende nach „nur“ drei Wochen
wieder entlassen wird.
Ich, die Betonung liegt auf Ich, hätte hier die Vermutung, dass die Observation so
gravierende belastende Belege ergeben hat, dass es eine Verhaftung rechtfertigt.
Wenn dies aber der Fall ist, ist es für mich nicht verständlich den Betreffenden
dann nach nur drei Wochen wieder aus der U-Haft zu entlassen. Erst recht nicht bei
diesem Tatvorwurf.
Daraus schließe, wiederum Ich, dass die Anordnung der Verhaftung schon sehr
fragwürdig gewesen ist und offensichtlich auf sehr dünnen Beinen stand, und das nach
einjähriger Observation.
Man muss das nicht Willkür nennen, vielleicht ist es auch eine frustrierte Schikanehandlung.
Sorry, das bleibt für mich nicht nachvollziehbar.

Gr.
ZetPeO
_________________
Manche Menschen haben einen Gesichtskreis vom Radius Null und nennen ihn ihren Standpunkt
David Hilbert

Wenn die Sonne der Weisheit tief steht, werfen auch geistige Zwerge lange Schatten.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
G4711
Gast





BeitragVerfasst am: 26.08.07, 15:23    Titel: Antworten mit Zitat

syn hat folgendes geschrieben::
1. Warum wird die „Militante Gruppe“ um die es hier geht zu der Kategorie terroristische Vereinigung gezählt.
WARUM die Voraussetzungen des § 129a StGB, zumindest in Form eines dringenden Tatverdahcts gegeben sein sollen, kann ich leider nicht beantworten, dazu bedarf es eines Intimus der materie...
Zitat:
Eine organisierte Kriminalität, wie Sie schreiben ist es wohl nicht. Das wäre wohl ein zu gewaltiges Wort für diese Gruppierung. Diese Bezeichnung verbinde ich eher mit der Mafia, die sich auf Kosten anderer bereichert.
DIese definition einer terroristischen vereinigung findet jedenfalls keinen Widerhall in der juristischen Auseinandersetzung...
Zitat:
2. Wenn Andrej H. ein Jahr observiert wurde, dazu zählt wohl auch das "Lauschen",
Nein, nicht zwingend, die akustische Überwachung unterfällt andern Normen
Zitat:
3. Warum werden Neonazis, die Menschen brutal verprügeln, zu Krüppeln schlagen oder gar töten, nicht als Terror-Organisation gewertet. Hier heißt es immer, eine kleine Gruppe von Neonazis oder auch einfach eine fremden/ausländerfeindliche Gruppierung.
Es gab in der Vergangenheit durchaus Neonazigruppen, gegen die nach 129a StGB vorgegangen wurde, aber gemeinhin fehlt dem braunen Trupp das überorganisierte Moment...
Zitat:
4. Warum kommen Verdächtige, die Autos angezündet haben sofort in eine längere Untersuchungshaft und Neonazis entweder nach dem Abführen bald wieder freigelassen werden bzw. erst gar nicht verhaftet
Dei UHaft erfordert dringenden Tatverdacht und einen Haftgrund, §§ 112, 112a StPO. Liegt beides vor, gibts Knast, wenn nicht, dann nicht. Eigentlich ein einfaches Geschäft
Nach oben
Richard Gecko
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.11.2006
Beiträge: 7763

BeitragVerfasst am: 27.08.07, 07:57    Titel: Antworten mit Zitat

Soweit ich weiss wird nur wegen des 129a StGB ermittelt. Es gab einmal eine kleine Anfrage der PDS zum 129a ( http://dip.bundestag.de/btd/14/055/1405522.pdf ) leider habe ich die konkreten Antworten darauf nicht gefunden. Ich habe nur an anderen Stellen gelesen das angeblich >97% aller Verfahren eingestellt werden. Dieser Paragraph wird nur "Schnueffelparagraph" genannt, weil dadurch Hausdurchsuchungen und Ueberwachungen begruendet werden. Hat jemand einen Link auf die ANtorten die damals gegeben wurden?
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Dipl.-Sozialarbeiter
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 09.12.2006
Beiträge: 11996

BeitragVerfasst am: 27.08.07, 10:01    Titel: Antworten mit Zitat

Richard Gecko hat folgendes geschrieben::
... Hat jemand einen Link auf die ANtorten die damals gegeben wurden?
Ja ich - Siehe Antwort der Bundesregierung
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
syn
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 30.05.2007
Beiträge: 568

BeitragVerfasst am: 27.08.07, 10:25    Titel: Antworten mit Zitat

Richard Gecko hat folgendes geschrieben::
Hat jemand einen Link auf die ANtorten die damals gegeben wurden?


Hier ist die Antwort.

Inzwischen gab es auch Anfrage von Ulla Jelpke wegen der Ausweitung des § 129. Die Antwort hierzu findet sich auf ihrer Homepage.

Gruß
syn
_________________
"Wenn die Gerechtigkeit untergeht, so hat es keinen Wert mehr, daß Menschen leben auf Erden."
Kant

"Ich weiß, dass ich nichts weiß" sokrates
geht mir auch so Geschockt
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Recht und Politik Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Gehen Sie zu Seite 1, 2  Weiter
Seite 1 von 2

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.