Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Neusprech der GEZ
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Neusprech der GEZ
Gehen Sie zu Seite 1, 2  Weiter
 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Recht und Politik
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
Richard Gecko
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.11.2006
Beiträge: 7763

BeitragVerfasst am: 24.08.07, 10:32    Titel: Neusprech der GEZ Antworten mit Zitat

http://www.akademie.de/private-finanzen/sparen-altersvorsorge-vermoegensbildung/tipps/sparen-vermoegen-altersvorsorge/gez-abmahnung/index.html?s=d4f3bc05c1836500952e7ecbb3ddbf4e
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Zentraldenker
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 02.08.2006
Beiträge: 240

BeitragVerfasst am: 24.08.07, 14:15    Titel: Antworten mit Zitat

Ein Bekannter von mir hat die (in seinen Schreiben) mal als GEZAPO tituliert. Das hat sie komischerweise nicht gejuckt...
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
opfer_99
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.12.2005
Beiträge: 214

BeitragVerfasst am: 27.08.07, 12:15    Titel: Antworten mit Zitat

mal sehen ob publik wird, dass unser liebster Volksbarde auch gegen die GEZ wettert:
Heino gegen G€Z
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Cicero
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 24.11.2005
Beiträge: 5793

BeitragVerfasst am: 27.08.07, 12:46    Titel: Antworten mit Zitat

Die Intention dabei dürfte sein, dass die abgemahnte Webseite nicht mehr über Suchmaschinen gefunden werden soll. Wer googelt schon nach "Bescheid der räumlich zuständigen Landesrundfunkanstalt über die gesetzliche Rundfunkgebühr"?

Was mich interessieren würde: Haben die tatsächlich einen Unterlassungsanspruch gegen die Verwenung untechnischer, aber umgangssprachlich verbreiteter Begriffe mit dem Argument, dass diese Begriffe ein Negativimage der GEZ erzeugen sollen?
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Richard Gecko
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.11.2006
Beiträge: 7763

BeitragVerfasst am: 27.08.07, 12:57    Titel: Antworten mit Zitat

Das Problem ist doch nicht, ob sie es haben, sondern ob man es riskieren kann sich auf einen Rechtsstreit einzulassen. Das ist ein sehr schlecht kalkulierbares Kostenrisiko, auch wenn die Aussichten gut sind. Die GEZ jucken solche Kosten natuerlich wenig.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
ZetPeO
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.07.2006
Beiträge: 2166

BeitragVerfasst am: 27.08.07, 13:34    Titel: Antworten mit Zitat

Das wäre doch etwas für Knowledge Base im Forum Verbraucherrecht.

Was die GEZ nicht darf.

Am besten mit entsprechenden Quellen.
Oder muss man dann Angst vor einer Abmahnung haben?

Gr.
ZetPeO
_________________
Manche Menschen haben einen Gesichtskreis vom Radius Null und nennen ihn ihren Standpunkt
David Hilbert

Wenn die Sonne der Weisheit tief steht, werfen auch geistige Zwerge lange Schatten.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
0Klaus
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 30.12.2004
Beiträge: 2595

BeitragVerfasst am: 30.08.07, 18:39    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

die GEZ ist eine Einrichtung der öffentlichen Verwaltung. Als solche staatliche Stelle ist sie in besonderem Maße der Meinungsfreiheit und Meinungsbildung ausgesetzt.

In Betracht kommen nur Unterlassungsansprüche aus $ 823 BGB, was eine Verletzung des Persönlichkeitsrechts voraussetzt. Dieses Recht wurde aus Art. 1 und 2 GG entwickelt und trifft auf den Staat gerade nicht zu (Art. 19 GG).

Meines Erachtens ist eine Unterlassungsklage erfolglos.

Das Erzeugen eines Negativimages ist mE auch gerade durch die Meinungsfreiheit gedeckt (sonst dürfte ja niemand mehr irgend etwas behaupten). Der Begriff GEZ-Gebühr ist auch keine falsche Tatsachenbehauptung, da die GEZ die Gebühr einzieht.
_________________
mfg
Klaus
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Cicero
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 24.11.2005
Beiträge: 5793

BeitragVerfasst am: 31.08.07, 07:50    Titel: Antworten mit Zitat

0Klaus hat folgendes geschrieben::
$ 823


Naja, ganz so hoch ist die ***-Gebühr dann auch wieder nicht. Winken
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Zafilutsche
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 24.07.2007
Beiträge: 1428
Wohnort: Oberhausen

BeitragVerfasst am: 31.08.07, 08:16    Titel: Antworten mit Zitat

http://www.faz.net/s/Rub02DBAA63F9EB43CEB421272A670A685C/Doc~E2044A4E68A4C420B949276B148D1E69B~ATpl~Ecommon~Scontent.html

Hat da irgend jemand den Schuss nicht gehört? Hoffentlich gibt`s jetzt keine Abmahnung Geschockt
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden
Koni
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 23.05.2005
Beiträge: 559
Wohnort: Bayern

BeitragVerfasst am: 31.08.07, 08:20    Titel: Antworten mit Zitat

Sein Negativimage wird man auf jeden Fall so nicht los Mit den Augen rollen .

Vielleicht sollte die GEZ ein paar weniger Anwälte und dafür ein paar mehr Imageberater einstellen. Winken
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Cicero
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 24.11.2005
Beiträge: 5793

BeitragVerfasst am: 13.09.07, 17:21    Titel: Antworten mit Zitat

Gerade gelesen:

http://www.spiegel.de/netzwelt/web/0,1518,505564,00.html

Die erste Frage, die sich hier stellt: Gibt es einen Unterlassungsanspruch gegen die Verbreitung unzutreffender Rechtsmeinungen? Wem steht dieser zu?

Die Frage ist eigentlich absurd, also stellt sich die zweite Frage:

Spiegel Online hat folgendes geschrieben::
Justitiar Hertel erklärt: "Man kann zu Rechtsfragen immer verschiedener Meinung sein. Nur muss man eine Rechtsmeinung als solche deutlich machen." Dies habe Akademie.de nicht getan, sondern "eine Rechtslage als Faktum dargestellt".


Aha. Darf man Rechtsmeinungen in Form von Tatsachenbehauptungen vortragen? Darf ich sagen: "§ 241a BGB schließt nicht Herausgabeansprüche von Dritteigentümern aus, die das Produkt selbst nicht verschickt haben." Oder muss ich einen Disclaimer anhängen, wonach dies meine persönliche Rechtsmeinung sei?
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
cL!cK
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 29.10.2005
Beiträge: 803

BeitragVerfasst am: 13.09.07, 17:58    Titel: Antworten mit Zitat

"Liebe GEZ, bitte mahnt doch mal das ZDF ab!"

Vor diesem Hintergrund eine verständliche Bitte Cool
_________________
We don't make mistakes - we just have happy accidents. (Bob Ross)
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
levi_kater
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 16.12.2005
Beiträge: 47

BeitragVerfasst am: 15.09.07, 09:40    Titel: Liebe GEZ es ist nicht das Problem, schlechtes Image bekomme Antworten mit Zitat

Koni hat folgendes geschrieben::
Sein Negativimage wird man auf jeden Fall so nicht los Mit den Augen rollen .

Vielleicht sollte die GEZ ein paar weniger Anwälte und dafür ein paar mehr Imageberater einstellen. Winken



Liebe GEZ ihr bekommt kein schlechtes Image IHR HABT EIN SCHLECHTES IMAGE !!!

ein grottenschlechtes, Ihr steckt euch die Taschen voll, habt eine eigene Rentenkasse, zahlt völlig überzogene Gehälter an teil unfähige Leute, versorgt abgeschobene abgehalfterte Politganev mit fürstlichem Gehalt in irgendwelchen Aufsichtsgrüppchen. EKELHAFTES Geschäftsgebahren.....

Ihr habt eine Abzockergesinnung WEG MIT EUCH, bevor ich noch mit

Banditenmethoden in Zusammenhang bringe.

Levi [/b]
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Andreas Hüttig
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 11.07.2007
Beiträge: 899

BeitragVerfasst am: 18.09.07, 09:56    Titel: Antworten mit Zitat

Besonders interessant finde ich, das die GEZ-Gebühren jetzt dazu verwendet werden unsinnige Rechtsstreite zu führen bzw. zu verlieren. Gibt es keine Richtlinien was die mit ihrem Geld machen sollen?
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Richard Gecko
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.11.2006
Beiträge: 7763

BeitragVerfasst am: 18.09.07, 10:23    Titel: Antworten mit Zitat

http://www.golem.de/0709/54819.html
Und noch einer mit dem sich die GEZ anlegt.
Wobei sich da wohl die richtigen gefunden haben. Hoffentlich eskaliert das!
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Recht und Politik Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Gehen Sie zu Seite 1, 2  Weiter
Seite 1 von 2

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.