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Richard Gecko FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 13.11.2006 Beiträge: 7763
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Zentraldenker FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 02.08.2006 Beiträge: 240
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Verfasst am: 24.08.07, 14:15 Titel: |
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Ein Bekannter von mir hat die (in seinen Schreiben) mal als GEZAPO tituliert. Das hat sie komischerweise nicht gejuckt... |
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opfer_99 FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 21.12.2005 Beiträge: 214
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Verfasst am: 27.08.07, 12:15 Titel: |
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mal sehen ob publik wird, dass unser liebster Volksbarde auch gegen die GEZ wettert:
Heino gegen G€Z |
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Cicero FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 24.11.2005 Beiträge: 5793
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Verfasst am: 27.08.07, 12:46 Titel: |
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Die Intention dabei dürfte sein, dass die abgemahnte Webseite nicht mehr über Suchmaschinen gefunden werden soll. Wer googelt schon nach "Bescheid der räumlich zuständigen Landesrundfunkanstalt über die gesetzliche Rundfunkgebühr"?
Was mich interessieren würde: Haben die tatsächlich einen Unterlassungsanspruch gegen die Verwenung untechnischer, aber umgangssprachlich verbreiteter Begriffe mit dem Argument, dass diese Begriffe ein Negativimage der GEZ erzeugen sollen? |
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Richard Gecko FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 13.11.2006 Beiträge: 7763
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Verfasst am: 27.08.07, 12:57 Titel: |
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Das Problem ist doch nicht, ob sie es haben, sondern ob man es riskieren kann sich auf einen Rechtsstreit einzulassen. Das ist ein sehr schlecht kalkulierbares Kostenrisiko, auch wenn die Aussichten gut sind. Die GEZ jucken solche Kosten natuerlich wenig. |
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ZetPeO FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 14.07.2006 Beiträge: 2166
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Verfasst am: 27.08.07, 13:34 Titel: |
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Das wäre doch etwas für Knowledge Base im Forum Verbraucherrecht.
Was die GEZ nicht darf.
Am besten mit entsprechenden Quellen.
Oder muss man dann Angst vor einer Abmahnung haben?
Gr.
ZetPeO _________________ Manche Menschen haben einen Gesichtskreis vom Radius Null und nennen ihn ihren Standpunkt
David Hilbert
Wenn die Sonne der Weisheit tief steht, werfen auch geistige Zwerge lange Schatten. |
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0Klaus FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 30.12.2004 Beiträge: 2595
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Verfasst am: 30.08.07, 18:39 Titel: |
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Hallo,
die GEZ ist eine Einrichtung der öffentlichen Verwaltung. Als solche staatliche Stelle ist sie in besonderem Maße der Meinungsfreiheit und Meinungsbildung ausgesetzt.
In Betracht kommen nur Unterlassungsansprüche aus $ 823 BGB, was eine Verletzung des Persönlichkeitsrechts voraussetzt. Dieses Recht wurde aus Art. 1 und 2 GG entwickelt und trifft auf den Staat gerade nicht zu (Art. 19 GG).
Meines Erachtens ist eine Unterlassungsklage erfolglos.
Das Erzeugen eines Negativimages ist mE auch gerade durch die Meinungsfreiheit gedeckt (sonst dürfte ja niemand mehr irgend etwas behaupten). Der Begriff GEZ-Gebühr ist auch keine falsche Tatsachenbehauptung, da die GEZ die Gebühr einzieht. _________________ mfg
Klaus |
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Cicero FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 24.11.2005 Beiträge: 5793
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Verfasst am: 31.08.07, 07:50 Titel: |
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0Klaus hat folgendes geschrieben:: | $ 823 |
Naja, ganz so hoch ist die ***-Gebühr dann auch wieder nicht. |
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Zafilutsche FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 24.07.2007 Beiträge: 1428 Wohnort: Oberhausen
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Koni FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 23.05.2005 Beiträge: 559 Wohnort: Bayern
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Verfasst am: 31.08.07, 08:20 Titel: |
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Sein Negativimage wird man auf jeden Fall so nicht los .
Vielleicht sollte die GEZ ein paar weniger Anwälte und dafür ein paar mehr Imageberater einstellen. |
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Cicero FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 24.11.2005 Beiträge: 5793
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Verfasst am: 13.09.07, 17:21 Titel: |
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Gerade gelesen:
http://www.spiegel.de/netzwelt/web/0,1518,505564,00.html
Die erste Frage, die sich hier stellt: Gibt es einen Unterlassungsanspruch gegen die Verbreitung unzutreffender Rechtsmeinungen? Wem steht dieser zu?
Die Frage ist eigentlich absurd, also stellt sich die zweite Frage:
Spiegel Online hat folgendes geschrieben:: | Justitiar Hertel erklärt: "Man kann zu Rechtsfragen immer verschiedener Meinung sein. Nur muss man eine Rechtsmeinung als solche deutlich machen." Dies habe Akademie.de nicht getan, sondern "eine Rechtslage als Faktum dargestellt". |
Aha. Darf man Rechtsmeinungen in Form von Tatsachenbehauptungen vortragen? Darf ich sagen: "§ 241a BGB schließt nicht Herausgabeansprüche von Dritteigentümern aus, die das Produkt selbst nicht verschickt haben." Oder muss ich einen Disclaimer anhängen, wonach dies meine persönliche Rechtsmeinung sei? |
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cL!cK FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 29.10.2005 Beiträge: 803
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levi_kater FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 16.12.2005 Beiträge: 47
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Verfasst am: 15.09.07, 09:40 Titel: Liebe GEZ es ist nicht das Problem, schlechtes Image bekomme |
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Koni hat folgendes geschrieben:: | Sein Negativimage wird man auf jeden Fall so nicht los .
Vielleicht sollte die GEZ ein paar weniger Anwälte und dafür ein paar mehr Imageberater einstellen. |
Liebe GEZ ihr bekommt kein schlechtes Image IHR HABT EIN SCHLECHTES IMAGE !!!
ein grottenschlechtes, Ihr steckt euch die Taschen voll, habt eine eigene Rentenkasse, zahlt völlig überzogene Gehälter an teil unfähige Leute, versorgt abgeschobene abgehalfterte Politganev mit fürstlichem Gehalt in irgendwelchen Aufsichtsgrüppchen. EKELHAFTES Geschäftsgebahren.....
Ihr habt eine Abzockergesinnung WEG MIT EUCH, bevor ich noch mit
Banditenmethoden in Zusammenhang bringe.
Levi [/b] |
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Andreas Hüttig FDR-Moderator
Anmeldungsdatum: 11.07.2007 Beiträge: 899
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Verfasst am: 18.09.07, 09:56 Titel: |
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Besonders interessant finde ich, das die GEZ-Gebühren jetzt dazu verwendet werden unsinnige Rechtsstreite zu führen bzw. zu verlieren. Gibt es keine Richtlinien was die mit ihrem Geld machen sollen? |
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Richard Gecko FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 13.11.2006 Beiträge: 7763
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Verfasst am: 18.09.07, 10:23 Titel: |
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http://www.golem.de/0709/54819.html
Und noch einer mit dem sich die GEZ anlegt.
Wobei sich da wohl die richtigen gefunden haben. Hoffentlich eskaliert das! |
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