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Überprüfung Anwaltskosten/Honorarvereinbarung

 
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lachender_engel
Interessierter


Anmeldungsdatum: 03.01.2005
Beiträge: 6
Wohnort: Deutschland

BeitragVerfasst am: 03.01.05, 11:49    Titel: Überprüfung Anwaltskosten/Honorarvereinbarung Antworten mit Zitat

Hallo,
in einer Sache *musste* ich meinem Anwalt 5 Minuten vor einem Gerichtstermin eine Honorarvereinbarung unterschreiben die doppelt so hoch ist wie das im Erstgespräch vereinbarte Honorar. Da ich vor dem Prozesstermin stand hatte ich keine andere Wahl zu untersschreiben - ich hätte den Termin sonst ohne Anwalt wahrnehmen müssen. Nachträglich ist das Honorar noch mal um 40% gestiegen durch angebliche Zusatzkosten (Kpien, etc.). Ich möchte das Ganze jetzt prüfen lassen ob
a) díeVereinbarung so Bestand hat
b) die Zusatzkosten gerechtfertigt sind
Kann mir jemand einen Tipp geben, wo bzw. mit wem ich das machen kann?
Danke vorab,
Sandro
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starlight
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 08.01.2005
Beiträge: 26

BeitragVerfasst am: 08.01.05, 22:33    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo lachender Engel!
Du schilderst ein Phänomän, welches gar nicht so selten ist. Auch ich habe ähnliche Erfahrungen mit Anwälten gemacht. Diese ändern einseitig bestehende Vereinbarungen ab und nutzen die Notlage des Mandanten dazu aus, selbst gewaltig abrechnen zu können.
Alles in der Hoffnung, dass ihnen vor Gericht eh immer geglaubt wird.
Ohne dir einen Vorwurf machen zu wollen, du hättest ihm die Vereinbarung nicht unterschreiben dürfen. Oder hattest du einen Zeugen bei Gericht dabei, der dir bestätigt, dass du zu der Unterschrift genötigt wurdest. Du hättst in die Verhandlung gehen sollen und mitteilen, dass du gerade eben von deinem Anwalt genötigt wurdest eine Unterschrift unter eine Honorarvereinbarung zu setzen. Er hätte wegen dieser Sache das Mandat nicht niederlegen dürfen und wenn, hättest du Schadensersatzforderungen gegen ihn geltend machen können.
Du hast jetzt noch die Möglichkeit das Verhalten der für den Anwalt zuständigen Rechtsanwaltskammer zu melden und um Überprüfung zu bitten. Des Weiteren besteht meiner Meinung nach die Möglichkeit, den Anwalt wegen Nötigung § 240 StGB anzuzeigen. Allerdings wird Deine Anzeige hierfür nur dann Erfolg haben, wenn Du Zeugen hierfür hast. Hast du die nicht, kann dir eine Gegenanzeige wegen Verleumdung bzw. übler Nachrede drohen.
Du kannst ferner die unterschriebene Honorarvereinbarung anfechten, da diese unter Zwang unterzeichnet wurde und du diese in einer Notlage unterzeichnet hast und der ANwalt diese übel ausgenutzt hat.
Doch auch hier ist wieder so, dass du die Sache leider beweisen musst. Der Anwalt, so dreist wie du ihn schildest, wird von sich aus alles abstreiten und weit von sich weisen.
Ich hoffe, dir mit dieser Antwort geholgen zu haben und möchte noch sagen, dass diese natürlich ohne Gewähr oder Zusicherung erfolgen kann.
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