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Verfasst am: 27.08.07, 20:04 Titel: Reiserücktritt innerhalb weniger Stunden nach buchung???
Hallo zusammen,
habe die suchfunktion benutzt aber nicht das gewünschte gefunden.
Folgender Fall:
Reise (Hotel + Flug) wurde last-minute im Reisebüro am Flughafen gebucht.
Dabei wurde nur eine verbindliche Buchungsbestätigung ausgehändigt, also keine Reisebedingungen. Dies geschah vor 26 Stunden. Allerdings musste man in der Buchungsbestätigung unterschreiben, das man die Reisebedingungen zur kenntniss genommen hat. Dies habe ich leider auch unterschieben. Leider habe ich die Reise- und Zahlungsbedingungen nie gesehen. Eine Reiserücktrittsversicherung wurde nicht abgeschlossen.
Nachdem ich im Internet mich über das Hotel schlau gemacht habe, habe ich mich entschieden von der Reise zurückzutreten (wegen baustelle nebenan).
Nun meine Frage:
Muss ich stornokosten bezahlen?
Kann ich den Preis mindern wegen der Baustelle falls ich die Reise doch antrete?
Danke schonmal und solten fragen auftauchen, beantworte ich sie gerne
auch mit einer verbindlichen Reisebestätigung ist ein verbindlicher Reisevertrag zustande gekommen, auch wenn Sie die Reisebedingungen nicht durchgelesen haben. Wenn Sie Stornieren wollen, dann entstehen Stornogebühren nach aktueller Staffelung.
Nun zur Bausstelle: Sie können vom Veranstalter eine Preisminderung verlangen, wenn eine dadurch verursachte Störung als unzumutbar anerkannt wird. Wenn diese Bautätigkeiten bereits auf der Reiseanmeldung vermerkt ist, dann gilt es als gelesen und akzeptiert.
Ist die Bausstelle unzumutbar, sollten Sie Ihre Beanstandung umgehend der Reiseleitung vortragen und sich Ihre Argumente schriftlich bestätigen lassen. Bekommen Sie innerhalb einer angemessenen Zeit keine Ersatzunterkunft, dann können Sie innerhalb eines Monats nach Rückkehr eine Preisminderung verlangen. Für die Höhe der Entschädigung werden meist die Sätze der so genannten Frankfurter Tabelle genommen. Diese werden prozentual zum Reisepreis berechnet, also je billiger die Reise, desto niedriger wird die Erstattung ausfallen.
Alles vorausgesetzt, Sie haben eine Pauschalreise bei einem Veranstalter gebucht. _________________ LG Leonardo
bitte zuerst einmal um Lesen und Beachten unserer Forenregeln. Man könnte sagen: da hast Du AGB anerkannt und offenbar vorher nicht gelesen ...
Zur Sache: Falls die Reise- und Zahlungsbedingungen tatsächlich nicht Vertragsbestandteil geworden sein sollten (das müsste ggf. ein Anwalt o. dgl. beurteilen, der sich den Buchungsvorgang nochmal schildern lässt und einen Blick auf die Buchungsunterlagen wirft) dann kann der Veranstalter seine Stornostaffel nicht verwenden. Anspruch auf Erstattung von Stornokosten hat er dann aber trotzdem - nur muss er sie eben abrechnen und kann nicht einfach die Pauschale aus seinen Reise- und Zahlungsbedingungen verwenden.
Falls der Veranstalter aber glaubhaft machen kann, dass Du doch Kenntnis von diesen Bedingungen hattest, wird er selbstverständlich die Stornopauschale verlangen.
Aber wie auch immer: ein Vertrag scheint zustande gekommen zu sein, und wenn Du von dem zurücktreten willst, hat der Veranstalter das Recht, seinen diesbezüglichen Aufwand von Dir zu verlangen.
Infos aus dem Internet über Baustellen u. dgl. berechtigen übrigens nicht von vornherein zu einer Reisepreisminderung oder gar zu einem Rücktritt wegen erwarteter Reisemängel. Reisemängel kann man immer nur vor Ort feststellen. _________________ "Der Verwender von AGB muss sich nicht genauer ausdrücken als der Gesetzgeber." (AG Ludwigsburg 4 C 2111/06)
gut dass Du es geschrieben hast, Nils-Christian. Man kann es bei mir zwar vom Gesamttext herleiten, aber ich hab es vergessen ausdrücklich zu erwähnen, dass die Beanstandung vor Ort erfolgen soll. Naja, da eben wo auch die Reiseleitung ist.
Ich muss trotzt dem die Frage stellen: Fug+Hotel gebucht? Getrennt von einander? Oder Pauschal? _________________ LG Leonardo
Anmeldungsdatum: 31.10.2005 Beiträge: 8443 Wohnort: Am Meer
Verfasst am: 28.08.07, 11:30 Titel: Re: Reiserücktritt innerhalb weniger Stunden nach buchung???
bluggi hat folgendes geschrieben::
Allerdings musste man in der Buchungsbestätigung unterschreiben, das man die Reisebedingungen zur kenntniss genommen hat. Dies habe ich leider auch unterschieben. Leider habe ich die Reise- und Zahlungsbedingungen nie gesehen.
Nicht gesehen oder nicht sehen können, weil keine vorhanden waren?
Das Erfordernis der zumutbaren Kenntnisnahme der AGB ist abbedingbar. Der Verbraucher kann auf sein Recht der Möglichkeit der zumutbaren Kenntnisnahme verzichten. Jedoch ist hierfür erforderlich, dass der Kunde vor Vertragsschluss ausdrücklich auf die Möglichkeit durch eine individuelle Vereinbarung verzichtet hat. --> www.it-im-unternehmen.de/specials/sa20050728008200606120202.aspx
Allerdings wird dann ggf. ein Vertrag ohne AGB abgeschlossen. Der Vertrag dürfte aber dennoch grundsätzlich wirksam zustande gekommen sein und Stornokosten dürften bei Nichteinhaltung der Vertragspflichten auch in diesem Fall anfallen. _________________ Toleranz sollte eigentlich nur eine vorübergehende Gesinnung sein: Sie muß zur Anerkennung führen. Dulden heißt beleidigen. (Goethe, Maximen und Reflexionen).
無爲 / 无为
Es ist hinlänglich festgestellt worden, dass eine Unterschrift über die Kenntnisnahme ausreicht, um sie rechtskräftig in einen Vertrag einzubeziehen. Daran gibt es kein wenn und aber.
Dass man sie nicht wirklich gesehen hat, kann dann eigentlich nicht bewiesen werden. Denn verweist der Veranstalter auf seine im Katalog / im Internet abrufbare AGB, die der Kunde ja mit seiner Unterschrift - offensichtlich - auch gelesen hat - wie soll da der Unterschriebene agieren? Nein, ich habe nur unterschrieben, aber nichts gelesen? Dann würde doch wohl jeder Richter fragen: Ja, lesen Sie denn nicht das, was Sie unterschreiben und fragen bei Bedenken nach?
Bei einer Buchung im Internet oder telefonisch schließe ich mich den Meinungen hier im Forum an. Aber nicht, wenn jemand persönlich vor mir steht, etwas unterschreibt und nachher erklärt, das nie gesehen zu haben.
Damit wir uns richtig verstehen: ich glaube sehr wohl dem Hilfesuchenden, dass er diese AGB samt Stornobedingungen wirklich nie nicht gesehen hat. Aber mit seiner Unterschrift hat er dennoch kund getan, sie gesehen zu haben...
Somit schließe ich mich @leonhard voll und ganz an, dass hier ein rechtsverbindlicher Vertrag zustande gekommen ist.
Nun zum Ausgang dieser Geschichte: Gestern sind wir also noch mal in das Reisebüro, um über die Baustelle zu reden. Wir haben es geschafft, das der Reiseanbieter einer Umbuchung zugestimmt hat. Nach dem Motto („bevor wir dann wieder was zurückzahlen müssen“ und „Urlaub soll doch Erholung sein“). Einzige Bedingung, die Reise musste teuer sein als diese Reise. Das haben wir natürlich sofort angenommen und statt wie vorher nach Mallorca geht es jetzt ab nach Cran Canaria. Super Hotel und hoffentlich ohne Baustellen. Mallorca wird wohl für die nächsten paar Jahre nicht mehr auf der Wunschliste stehen, aber jeder seine Meinung.
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