Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
1) die Festplatte wird preislich unter der Grenze für GWG liegen (Preis c.a. 250 Euro)
2) es handelt sich um eine GbR, die im Internet-Bereich tätig ist.
Da wir 2 Gesellschafter sind, brauchen wir zum Daten-Austausch 2 Platten, das wird doch für das Finanzamt kein Problem sein?
Beste Grüße vom Archaron
Und Danke für die Antworten!
also ich hab bisher immer gute Erfahrungen gemacht.
Als GWG ist das doch auch fürs's FA einfacher, andernfalls bekommt man erst dann Probleme, wenn man mit Vorsatz Dinge falsch angibt.
Abschreibungstechnisch kommt das ja eh +/-0 (GWG<->Abschr.3J.).
also nur zum Verständnis:
"32
a) Aufwendungen für abnutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter, die einer selbständigen Nutzung fähig sind, können im Jahr der Anschaffung in voller Höhe als Werbungskosten abgesetzt werden, wenn die Aufwendungen für das einzelne Wirtschaftsgut 800 DM nicht übersteigen (§ 6 Abs. 2 Satz 1 EStG in der für das Streitjahr geltenden Fassung i.V.m. § 9 Abs. 1 Nr. 7 Satz 2 EStG). Ein Wirtschaftsgut ist einer selbständigen Nutzung nicht fähig, wenn es nach seiner betrieblichen Zweckbestimmung nur zusammen mit anderen Wirtschaftsgütern genutzt werden kann und die in den Nutzungszusammenhang eingeführten Wirtschaftsgüter technisch aufeinander abgestimmt sind (§ 6 Abs. 2 Satz 2 EStG). Das gilt auch dann, wenn das Wirtschaftsgut aus dem betrieblichen Zusammenhang gelöst und in einen anderen betrieblichen Nutzungszusammenhang eingefügt werden kann (§ 6 Abs. 2 Satz 3 EStG). "
M.E. ist eine USB-Festplatte nur zusammen mit anderen Wirtschaftsgütern nutzbar (hier der PC). Ohne einen PC (mit USB-Anschluss) ist die Festplatte völlig wertlos ... Daher bin ich der Meinung, dass es sich nicht um ein GWG handeln kann - insbesondere nach der Rechtsprechung des BFH ...
Etwas anderes gilt bei einem All-In-One-Gerät, dass unabhängig vom PC auch als Fax oder Kopierer verwendet werden kann - als klassisches Beispiel für ein GWG ...
Ich denke das wird man am Ende sehen.
Bei einer MiniFirma könnten sie dies evt. der vereinfachung halber auch anerkennen.
Ansonsten wird halt afa gemacht
Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde Gehen Sie zu Seite 1, 2Weiter
Seite 1 von 2
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.