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USB-Festplatte absetzen?
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Archaron
Gast





BeitragVerfasst am: 25.09.04, 19:49    Titel: USB-Festplatte absetzen? Antworten mit Zitat

Hallo Forum!

Kann ich eine USB-Festplatte als GWG absetzen oder zählt sie als Peripherie für den PC (also über 3 Jahre abschreiben) ???

Danke für die Hilfe!
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archaron
Gast





BeitragVerfasst am: 25.09.04, 19:52    Titel: Re: USB-Festplatte absetzen? Antworten mit Zitat

Habe ich vergessen:
Die Platte sol für Datensicherung und Datentransport eingesetz werden.
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Harry
Gast





BeitragVerfasst am: 25.09.04, 20:03    Titel: Re: USB-Festplatte absetzen? Antworten mit Zitat

Versuchen kann man es.
Ich kenn gerade die Grenze nicht, und auch nicht deine pers. Lage, ob das anerkannt wird.

mfg
Lachen
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archaron
Gast





BeitragVerfasst am: 26.09.04, 11:00    Titel: Re: USB-Festplatte absetzen? Antworten mit Zitat

Hallo,

1) die Festplatte wird preislich unter der Grenze für GWG liegen (Preis c.a. 250 Euro)
2) es handelt sich um eine GbR, die im Internet-Bereich tätig ist.

Da wir 2 Gesellschafter sind, brauchen wir zum Daten-Austausch 2 Platten, das wird doch für das Finanzamt kein Problem sein?

Beste Grüße vom Archaron
Und Danke für die Antworten!
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Harry
Gast





BeitragVerfasst am: 26.09.04, 14:25    Titel: Re: USB-Festplatte absetzen? Antworten mit Zitat

Logo!
Cool
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archaron
Gast





BeitragVerfasst am: 26.09.04, 19:19    Titel: Re: USB-Festplatte absetzen? Antworten mit Zitat

Hallo Harry!

Das "Logo!" bezieht sich doch hoffentlich darauf, dass es wohl keine Probleme beim Finanzamt geben wird?

Sorry für die Rückfrage, bin nicht mehr der jüngste Winken Da kapiert man nicht mehr so schnell.

Gruß vom Archaron.
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Harry
Gast





BeitragVerfasst am: 26.09.04, 20:31    Titel: Re: USB-Festplatte absetzen? Antworten mit Zitat

Hi,

also ich hab bisher immer gute Erfahrungen gemacht.
Als GWG ist das doch auch fürs's FA einfacher, andernfalls bekommt man erst dann Probleme, wenn man mit Vorsatz Dinge falsch angibt.
Abschreibungstechnisch kommt das ja eh +/-0 (GWG<->Abschr.3J.).
Idee

mfg

PS: meine Meinung
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Harry
Gast





BeitragVerfasst am: 26.09.04, 20:33    Titel: Nachtrag Antworten mit Zitat

Beim FA haben die bestimmt andere Sorgen. Wäre das Teil z.B. 125T€, wäre das evt. anders...

mfg
Cool
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archaron
Gast





BeitragVerfasst am: 27.09.04, 12:48    Titel: Re: Nachtrag Antworten mit Zitat

Hallo Harry,

na das stimmt mich doch zuversichtlich Smilie

Abschreibung über 3 Jahre wäre nicht so toll, dann müsste ich 3 mal so viele Platten kaufen, um den Gewinn diesen Jahres entsprechend zu mindern Traurig

Gruß vom Archaron
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Gast






BeitragVerfasst am: 27.09.04, 18:05    Titel: Re: Nachtrag Antworten mit Zitat

kein GWG, da nicht selbstständig nutzbar.
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Gast






BeitragVerfasst am: 27.09.04, 18:33    Titel: Re: Nachtrag Antworten mit Zitat

Ist ein GWG, hat der Bundesfinanzhof erst vor kurzem entschieden.
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archaron
Gast





BeitragVerfasst am: 27.09.04, 18:48    Titel: Re: Nachtrag Antworten mit Zitat

Jetzt bin ich stark verwirrt. Traurig

Gibt es zu dem Urteil einen Link o.ä.?

Gruß vom Archaron
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Gast






BeitragVerfasst am: 29.09.04, 09:26    Titel: Re: Nachtrag Antworten mit Zitat

Ich war auch verwirrt. Hier ist der Link.

http://juris.bundesfinanzhof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bfh&Art=en&sid=c9586e7b80b939786115025cf8b7e5d0&nr=8202&pos=1&anz=29

Man beachte Tz. 32 ff .....
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Uwe
Gast





BeitragVerfasst am: 29.09.04, 14:16    Titel: BFH-Urteil TZ 32 Antworten mit Zitat

Hallo,

also nur zum Verständnis:
"32
a) Aufwendungen für abnutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter, die einer selbständigen Nutzung fähig sind, können im Jahr der Anschaffung in voller Höhe als Werbungskosten abgesetzt werden, wenn die Aufwendungen für das einzelne Wirtschaftsgut 800 DM nicht übersteigen (§ 6 Abs. 2 Satz 1 EStG in der für das Streitjahr geltenden Fassung i.V.m. § 9 Abs. 1 Nr. 7 Satz 2 EStG). Ein Wirtschaftsgut ist einer selbständigen Nutzung nicht fähig, wenn es nach seiner betrieblichen Zweckbestimmung nur zusammen mit anderen Wirtschaftsgütern genutzt werden kann und die in den Nutzungszusammenhang eingeführten Wirtschaftsgüter technisch aufeinander abgestimmt sind (§ 6 Abs. 2 Satz 2 EStG). Das gilt auch dann, wenn das Wirtschaftsgut aus dem betrieblichen Zusammenhang gelöst und in einen anderen betrieblichen Nutzungszusammenhang eingefügt werden kann (§ 6 Abs. 2 Satz 3 EStG). "

M.E. ist eine USB-Festplatte nur zusammen mit anderen Wirtschaftsgütern nutzbar (hier der PC). Ohne einen PC (mit USB-Anschluss) ist die Festplatte völlig wertlos ... Daher bin ich der Meinung, dass es sich nicht um ein GWG handeln kann - insbesondere nach der Rechtsprechung des BFH ...
Etwas anderes gilt bei einem All-In-One-Gerät, dass unabhängig vom PC auch als Fax oder Kopierer verwendet werden kann - als klassisches Beispiel für ein GWG ...

Gruss
Uwe
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Harry
Gast





BeitragVerfasst am: 29.09.04, 16:28    Titel: Re: USB-Festplatte absetzen? Antworten mit Zitat

Ich denke das wird man am Ende sehen.
Bei einer MiniFirma könnten sie dies evt. der vereinfachung halber auch anerkennen.
Ansonsten wird halt afa gemacht Geschockt

mfg[/list]
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