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ich habe mal eine Frage. Eine Freundin von mir ist Filialleitung in der Bekleidungsbranche. Sie will ihn ihrer Filiale eine kleine Cafebar eröffnen..
Die Frage jetzt ist muss die durch die Cafebar dem Kunden eine WC zur Verfügung stellen??? Und gibt es sonst noch was, was sie beachten muss?
Danke schon mal für eure Hilfe
Anmeldungsdatum: 04.09.2005 Beiträge: 3541 Wohnort: Im schönen Rheintal
Verfasst am: 04.09.07, 13:22 Titel:
Ich würde beim Gesundheitsamt anrufen, die sollten das wissen. _________________ Suchet und ihr werdet finden. Fragt und euch wird geantwortet.
Doch verdammt sind jene, die nicht suchen und dennoch fragen. Selig ist der, der suchet und erst fragt, wenn er nichts gefunden hat.
Die Frage jetzt ist muss die durch die Cafebar dem Kunden eine WC zur Verfügung stellen???
Nein muss sie nicht. Es gibt z.Zt. keine Vorschrift die das verlangt.
Siehe z.B. http://www.hoga-brandenburg.de/content/view/195/111/
Da in einer Kaffeebar meist auch Milch verwendet wird und Milch ein Lebensmittel ist. benötigen die Mitarbeiter die damit hantieren meiner Ansicht nach einen Gesundheispass.
Den erhält man nach einer entsprechenden Belehrung vom Gesundheitsamt
Der richtige Ansprechpartner Ist die jeweilige Lebensmittelkontrollbehörde.
Meistens ist das Veterinäramt zuständig.
Ggfs. muss die Kaffeebar von der entsprechenden Kontrollbehörde genehmigt werden.
Das kann man beim Ordnungsamt nachfragen. _________________ Wir machen das mit den Fähnchen!
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