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Oh, hier will jemand schnell die Bundesrepublik wieder verlassen.
Bereits mit der Trennung können Sie ihr Aufenthaltrecht verlieren. Da die Kommune nicht sehr daran interessiert sein wird, Ihnen Sozialhilfe zu gewähren, müssen Sie mit einer umgehenden Ausweisung rechnen. Lediglich für den Scheidungstermin wird Ihnen dann noch einmal die EInreise gestattet.
Gruss Hans
Katja (Ukrainische Studentin) und neophit(in) sind verschiedene Personen. Die Katja hat sich wohl nicht getraut, ihren eigenen Beitrag zu schreiben.
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