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Geburt von nicht leiblichen Kind im Trennungsjahr

 
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Peu
Gast





BeitragVerfasst am: 26.09.04, 17:03    Titel: Geburt von nicht leiblichen Kind im Trennungsjahr Antworten mit Zitat

Hallo,
meine Frau ist schwanger von Ihren neuen Freud.
Wir leben seit einiger Zeit getrennt, die Scheidung sollte demnächst durch sein.
Das Kind wird jedoch früher zur Welt kommen.
Es ist nicht mein Kind.

Welche Behördengänge kommen auf mich bzw. uns zu ?

Danke
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Hans_Köln
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 236
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 26.09.04, 20:59    Titel: Re: Geburt von nicht leiblichen Kind im Trennungsjahr Antworten mit Zitat

Hallo Peu,

ihr müsst alle drei zum Jugendamt. Dort muss der tatsächliche Vater die Vaterschaft anerkennen § 1592 Abs. 2 BGB, die Mutter muss zustimmen, § 1595 BGB und Du must zustimmen, § 1599 Abs. 2 BGB. Das Kind wird dann mit Rechtskraft des Scheidungsurteil Kind der Mutter und des Mannes, der die Vaterschaft anerkannt hat.

Gruss Hans
_________________
Fragt den, der was davon versteht.
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Männerfraktion
Gast





BeitragVerfasst am: 28.09.04, 23:06    Titel: Re: Geburt von nicht leiblichen Kind im Trennungsjahr Antworten mit Zitat

vielleicht streitet sie das ganze auch ab!
Dann darfst du erstmal die nächsten paar Jährchen zahlen bis irgendwann mal nach zahllosen Weigerungen der Frau zum Vaterschaftstest etc. festgestellt wird dass du garnicht der Vater bist und du das Geld von dem neuen Freund der bis dahin sicherlich arbeitslos ist und die paar tausend € die er dir dann schuldet sicher nicht zurückzahlen kann zurückfordern kannst.
Viel Spaß mit dem deutschen männerfeindlichen Recht und der männerdiskriminierenden Gerichtsbarkeit!
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Heinz-Peter Nobert
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 1197
Wohnort: Saarlouis

BeitragVerfasst am: 29.09.04, 07:04    Titel: Re: Geburt von nicht leiblichen Kind im Trennungsjahr Antworten mit Zitat

Hans_Köln hat folgendes geschrieben::


ihr müsst alle drei zum Jugendamt. Dort muss der tatsächliche Vater die Vaterschaft anerkennen § 1592 Abs. 2 BGB, die Mutter muss zustimmen, § 1595 BGB und Du must zustimmen, § 1599 Abs. 2 BGB. Das Kind wird dann mit Rechtskraft des Scheidungsurteil Kind der Mutter und des Mannes, der die Vaterschaft anerkannt hat.



Voraussetzung ist, daß das Kind nach Anhängigkeit des Scheidungsverfahrens beim Familiengericht geboren wird, d.h., gegebenenfalls sollte das Verfahren noch rechtzeitig in Gang gesetzt werden.
_________________
Mit freundlichen Grüßen
RA Peter Nobert
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Gast






BeitragVerfasst am: 29.09.04, 07:43    Titel: Re: Geburt von nicht leiblichen Kind im Trennungsjahr Antworten mit Zitat

Männerfraktion hat folgendes geschrieben::
vielleicht streitet sie das ganze auch ab!



vielleicht sind nicht alle frauen monster und "mann" muss ihnen nicht immer das schlimmste unterstellen. es gibt tatsächlich paare, die sind nach der trennung noch befreundet- bei dir kann man sich nicht mal vorstellen, dass du jemals mit einer frau zusammen warst. geh spielen in deinem batmankostüm und vergnüge dich mit deinen fünf fingern! Böse
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Männerfraktion
Gast





BeitragVerfasst am: 29.09.04, 12:08    Titel: Re: Geburt von nicht leiblichen Kind im Trennungsjahr Antworten mit Zitat

Anonymous hat folgendes geschrieben::
Männerfraktion hat folgendes geschrieben::
vielleicht streitet sie das ganze auch ab!



vielleicht sind nicht alle frauen monster und "mann" muss ihnen nicht immer das schlimmste unterstellen. es gibt tatsächlich paare, die sind nach der trennung noch befreundet- bei dir kann man sich nicht mal vorstellen, dass du jemals mit einer frau zusammen warst. geh spielen in deinem batmankostüm und vergnüge dich mit deinen fünf fingern! Böse



Ich hab hier nur was sachliches gesagt was passieren könnte.
Deswegen brauchst du nicht so infantil rumzuflamen
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Gast






BeitragVerfasst am: 03.10.04, 11:22    Titel: Re: Geburt von nicht leiblichen Kind im Trennungsjahr Antworten mit Zitat

Allerdings, verschwinde endlich aus diesem Forum, überall hinterlässt du deine unqualifizierten Kommentare, Mister Superfrustriert!!!
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