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Verfasst am: 29.08.07, 09:26 Titel: Entschädigung für Mängel nur als Gutschein?
Hallo,
meine Familie und ich waren vor kurzem auf einer Pauschalreise. Da die Anreise sehr chaotisch war, habe ich mich beschwert und der Veranstalter hat mir jetzt eine Entschädigung angeboten, mit deren Höhe ich auch einverstanden bin. Leider aber nur einen Teil direkt in bar und den Rest als Gutschein, den ich bei einer Folgebuchung einlösen kann, und der Gutschein ist auch noch befristet bis Ende nächsten Jahres. Wir haben fest vor, wieder mit diesem Veranstalter zu verreisen, aber eben nicht direkt nächstes Jahr.
Meine Reisebüro hat mir jetzt gesagt, dass ich das akzeptieren sollte, denn ich könnte den Gutschein auf jeden Fall auch verlängern lassen.
Können Reiseveranstalter generell Entschädigungen nur als Gutscheine vergeben und können Veranstalter diese Gutscheine befristen?
Für Reisepreisminderungen aufgrund von Reisemängeln muss man keine Reisegutscheine akzeptieren. Der Veranstalter muss die zustehende Summe in bar auszahlen.
Ob ein Reisegutschein dann auch wirklich verlängerbar ist... das wage ich wieder zu bezweifeln.
Gutscheine die als Ersatz für bares Geld ausgestellt werden, brauchen nicht befristet zu werden. Sie werden auch anstandslos nach Wunsch verlängert. Sie sind auch in der Regel übertragbar, so dass Sie ihn an Dritten verschenken oder verkaufen können.
Wenn ich mich gut erinnere, gab sogar schon ein Urteil, in dem begründet wurde, dass eine Entschädigung in Form eines Gutscheines nicht akzeptiert werden braucht. _________________ LG Leonardo
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