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Frage zum Betriebsübergang und dem Übergang von Konzessionen

 
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Santares
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 29.08.2007
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 29.08.07, 12:23    Titel: Frage zum Betriebsübergang und dem Übergang von Konzessionen Antworten mit Zitat

Hallo zusammen,

ich suche eine Stelle im BGB, eventuell kann mir ja hier jemand helfen. Es soll wohl einen Paragraphen geben, der regelt, dass bei einem Betriebsübergang wegen Tod des Inhabers eventuelle Konzessionen noch zehn Jahre weitergelten.

Der konkrete Fall:

Ein Gastwirt stirbt und seine Frau führt die Kneipe, die auf den Mann lief weiter. Gilt die bisher auf den Mann laufende Konzession für die Übergangsfrist von zehn Jahren weiter und wo ist das im BGB geregelt?

Danke im Voraus!
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odiug123
Interessierter


Anmeldungsdatum: 19.03.2007
Beiträge: 18
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 29.08.07, 13:43    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Santares,

das wird nicht im BGB geregelt, sondern in § 10 GastG:

§ 10 Weiterführung des Gewerbes
Nach dem Tode des Erlaubnisinhabers darf das Gaststättengewerbe auf Grund der bisherigen Erlaubnis durch den Ehegatten, Lebenspartner oder die minderjährigen Erben während der Minderjährigkeit weitergeführt werden. Das gleiche gilt für Nachlassverwalter, Nachlasspfleger oder Testamentsvollstrecker bis zur Dauer von zehn Jahren nach dem Erbfall. Die in den Sätzen 1 und 2 bezeichneten Personen haben der Erlaubnisbehörde unverzüglich Anzeige zu erstatten, wenn sie den Betrieb weiterführen wollen.
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Santares
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 29.08.2007
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 29.08.07, 14:05    Titel: Antworten mit Zitat

Vielen Dank für die schnelle und kompetente Beratung!
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odiug123
Interessierter


Anmeldungsdatum: 19.03.2007
Beiträge: 18
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 29.08.07, 17:23    Titel: Antworten mit Zitat

Übertreib mal nicht. Jedes andere brilliante Genie hätte das auch gewusst. Mr. Green Lachen
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