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Verfasst am: 29.08.07, 12:23 Titel: Frage zum Betriebsübergang und dem Übergang von Konzessionen
Hallo zusammen,
ich suche eine Stelle im BGB, eventuell kann mir ja hier jemand helfen. Es soll wohl einen Paragraphen geben, der regelt, dass bei einem Betriebsübergang wegen Tod des Inhabers eventuelle Konzessionen noch zehn Jahre weitergelten.
Der konkrete Fall:
Ein Gastwirt stirbt und seine Frau führt die Kneipe, die auf den Mann lief weiter. Gilt die bisher auf den Mann laufende Konzession für die Übergangsfrist von zehn Jahren weiter und wo ist das im BGB geregelt?
das wird nicht im BGB geregelt, sondern in § 10 GastG:
§ 10 Weiterführung des Gewerbes
Nach dem Tode des Erlaubnisinhabers darf das Gaststättengewerbe auf Grund der bisherigen Erlaubnis durch den Ehegatten, Lebenspartner oder die minderjährigen Erben während der Minderjährigkeit weitergeführt werden. Das gleiche gilt für Nachlassverwalter, Nachlasspfleger oder Testamentsvollstrecker bis zur Dauer von zehn Jahren nach dem Erbfall. Die in den Sätzen 1 und 2 bezeichneten Personen haben der Erlaubnisbehörde unverzüglich Anzeige zu erstatten, wenn sie den Betrieb weiterführen wollen.
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