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recht.de :: Thema anzeigen - In Verzug ? Im Urteil heißt es ..seit dem..
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PatrickR FDR-Mitglied Anmeldungsdatum: 22.04.2007 Beiträge: 45
Verfasst am: 30.08.07, 16:56 Titel: In Verzug ? Im Urteil heißt es ..seit dem..
Hallo zusammen,
in einem Urteil heißt es bzgl. der Kostenfestsetzung
z.B.
x-% Prozentpunkte über dem Basiszins seit dem 01.01.1900
Ist somit der erste Verzugstag für den Zinsen erhoben werden kann,
der 02.01.1900 ?
Zahlt somit der Schuldner/Beklagte am 02.01.1900,
so muss er/sie, für einen Tag Verzugszinsen berechnen ?
Vielen Dank schon mal.
Patrick
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Mahnman FDR-Mitglied Anmeldungsdatum: 30.03.2006 Beiträge: 1537
Verfasst am: 30.08.07, 21:36 Titel: Re: In Verzug ? Im Urteil heißt es ..seit dem..
PatrickR hat folgendes geschrieben::
Ist somit der erste Verzugstag für den Zinsen erhoben werden kann,
der 02.01.1900 ?
Zahlt somit der Schuldner/Beklagte am 02.01.1900,
so muss er/sie, für einen Tag Verzugszinsen berechnen ?
So würde ich das sehen. _________________ Ceterum censeo Carthaginem esse delendam.
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Mahnman FDR-Mitglied Anmeldungsdatum: 30.03.2006 Beiträge: 1537
Verfasst am: 05.09.07, 23:08 Titel:
Wäre somit 187 (1) oder 187 (2) BGB für die Zinsberechnung relevant? _________________ Ceterum censeo Carthaginem esse delendam.
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Vormundschaftsrichter FDR-Mitglied Anmeldungsdatum: 03.01.2005 Beiträge: 2473 Wohnort: Niedersachsen
Verfasst am: 06.09.07, 08:29 Titel:
Der 01.01.1900 zählt mit. _________________ Gruß
Vormundschaftsrichter
der stellvertretende nimmt seine nightstick und beginnt das Schlagen der daylights aus der Anwalt
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