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In Verzug ? Im Urteil heißt es ..seit dem..

 
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PatrickR
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 22.04.2007
Beiträge: 45

BeitragVerfasst am: 30.08.07, 16:56    Titel: In Verzug ? Im Urteil heißt es ..seit dem.. Antworten mit Zitat

Hallo zusammen,

in einem Urteil heißt es bzgl. der Kostenfestsetzung

z.B.
x-% Prozentpunkte über dem Basiszins seit dem 01.01.1900

Ist somit der erste Verzugstag für den Zinsen erhoben werden kann,
der 02.01.1900 ?

Zahlt somit der Schuldner/Beklagte am 02.01.1900,
so muss er/sie, für einen Tag Verzugszinsen berechnen ?

Vielen Dank schon mal.

Patrick
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Mahnman
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 30.03.2006
Beiträge: 1537

BeitragVerfasst am: 30.08.07, 21:36    Titel: Re: In Verzug ? Im Urteil heißt es ..seit dem.. Antworten mit Zitat

PatrickR hat folgendes geschrieben::

Ist somit der erste Verzugstag für den Zinsen erhoben werden kann,
der 02.01.1900 ?

Zahlt somit der Schuldner/Beklagte am 02.01.1900,
so muss er/sie, für einen Tag Verzugszinsen berechnen ?



So würde ich das sehen.
_________________
Ceterum censeo Carthaginem esse delendam.
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Mahnman
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 30.03.2006
Beiträge: 1537

BeitragVerfasst am: 05.09.07, 23:08    Titel: Antworten mit Zitat

Wäre somit 187 (1) oder 187 (2) BGB für die Zinsberechnung relevant?
_________________
Ceterum censeo Carthaginem esse delendam.
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Vormundschaftsrichter
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 03.01.2005
Beiträge: 2473
Wohnort: Niedersachsen

BeitragVerfasst am: 06.09.07, 08:29    Titel: Antworten mit Zitat

Der 01.01.1900 zählt mit.
_________________
Gruß
Vormundschaftsrichter


der stellvertretende nimmt seine nightstick und beginnt das Schlagen der daylights aus der Anwalt
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