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von der bayerischen Schachjugend (BSJ) wurde ich letztens aufgrund grob unsportlichen Verhaltens für 3 Jahre von allen Turnieren ausgeschlossen (gesperrt) und muss zusätzlich noch eine Geldbuße von 100€ entrichten.
§2.9 besagt nach meiner Auslegung, dass ich höchstens für zwei Jahre gesperrt werden darf - oder(!) eine Geldbuße entrichten muss. Daher erwäge ich, Einspruch einzureichen beim Schiedsgericht der BSJ, müsste dafür aber 50€ Protestgebühr entrichten, die ich im Erfolgsfalle wieder erstattet bekomme.
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