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Verfasst am: 04.09.07, 20:58 Titel: Bei langen Klageschriften Verweis auf Anlagen möglich ?
Hallo, mal angenommen, eine Sachverhaltsdarstellung ist sehr umfangreich (z.B. > 50 A4-Seiten). Bestandteil dieser Sachverhaltsdarstellung sind zwei oder drei sehr umfangreiche, abgeschlossene Einzelvorgänge (z.B. interne Beschwerdeverfahren / Disziplinarverfahren o.ä.). Muss / sollte man diese Einzelverfahren ("Untersachverhaltsdarstellungen") dann detailliert und textgleich in der Sachverhaltsdarstellung wiedergeben oder reicht in der Sachverhaltsdarstellung ein Verweis auf diese Einzelvorgänge als Bestandteil im Anlagenordner ?
Anmeldungsdatum: 29.01.2006 Beiträge: 8913 Wohnort: Berlin
Verfasst am: 05.09.07, 00:26 Titel:
Kann man das nicht inhaltlich im Schriftsatz zusammenfassen?
Wie sagt das Landgericht Berlin immer so schön? "Die reine Bezugnahme auf Anlagen vermag substantiierten schriftsätzlichen Sachvortrag nicht zu ersetzen." (sinngemäß zitiert)
Man läuft also Gefahr, mit einer Bezugnahme auf Anlagen hinten herunterzufallen, wenn man sie nicht im Schriftsatz darstellt.
vielleicht wäre auch eine Idee, die Beiziehung der Akten dieser internen Beschwerde-/Dizplinarverfahren zu beantragen.
Was einen aber nicht davon befreit, hierzu substantiierten Vortrag zu bringen, damit das Gericht den Inhalt dieser Akten und dessen Relevanz fürs Verfahren abzuschätzen vermag.
Anmeldungsdatum: 29.01.2006 Beiträge: 8913 Wohnort: Berlin
Verfasst am: 05.09.07, 10:53 Titel:
leon06 hat folgendes geschrieben::
Hallo, mal angenommen, eine Sachverhaltsdarstellung ist sehr umfangreich (z.B. > 50 A4-Seiten).
Übrigens hatte mein längster Schriftsatz in einem Bauprozeß mal 87 Seiten (1 Woche Arbeit) - mit beglaubigter und einfacher Abschrift und Anlagen waren das zwei Leitze...
Es ging nämlich um eine sogenannte "Punktesache", eine streitige Bauhandwerkerrechnung mit ca. 15 Seiten und Aufmaß, in der ich das Aufmaß und jede einzelne Position der Rechnung würdigen und zerpflücken mußte...
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