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Bei langen Klageschriften Verweis auf Anlagen möglich ?

 
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Leon6
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Anmeldungsdatum: 15.04.2005
Beiträge: 613

BeitragVerfasst am: 04.09.07, 20:58    Titel: Bei langen Klageschriften Verweis auf Anlagen möglich ? Antworten mit Zitat

Hallo, mal angenommen, eine Sachverhaltsdarstellung ist sehr umfangreich (z.B. > 50 A4-Seiten). Bestandteil dieser Sachverhaltsdarstellung sind zwei oder drei sehr umfangreiche, abgeschlossene Einzelvorgänge (z.B. interne Beschwerdeverfahren / Disziplinarverfahren o.ä.). Muss / sollte man diese Einzelverfahren ("Untersachverhaltsdarstellungen") dann detailliert und textgleich in der Sachverhaltsdarstellung wiedergeben oder reicht in der Sachverhaltsdarstellung ein Verweis auf diese Einzelvorgänge als Bestandteil im Anlagenordner ?
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Metzing
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 29.01.2006
Beiträge: 8913
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 05.09.07, 00:26    Titel: Antworten mit Zitat

Kann man das nicht inhaltlich im Schriftsatz zusammenfassen?

Wie sagt das Landgericht Berlin immer so schön? "Die reine Bezugnahme auf Anlagen vermag substantiierten schriftsätzlichen Sachvortrag nicht zu ersetzen." (sinngemäß zitiert)

Man läuft also Gefahr, mit einer Bezugnahme auf Anlagen hinten herunterzufallen, wenn man sie nicht im Schriftsatz darstellt.

Beste Grüße

Metzing
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Τὸν ἥττω λόγον κρείττω ποιεῖν.
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Leon6
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 15.04.2005
Beiträge: 613

BeitragVerfasst am: 05.09.07, 09:53    Titel: Antworten mit Zitat

So ein Zufall, es geht sogar um LG Berlin (Tegeler Weg) Sehr glücklich

Vielen Dank für die Info.
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Holzschuher
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 18.02.2006
Beiträge: 6354
Wohnort: Nürnberg

BeitragVerfasst am: 05.09.07, 10:28    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

vielleicht wäre auch eine Idee, die Beiziehung der Akten dieser internen Beschwerde-/Dizplinarverfahren zu beantragen.

Was einen aber nicht davon befreit, hierzu substantiierten Vortrag zu bringen, damit das Gericht den Inhalt dieser Akten und dessen Relevanz fürs Verfahren abzuschätzen vermag.

Gruß
Peter H.
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Metzing
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 29.01.2006
Beiträge: 8913
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 05.09.07, 10:53    Titel: Antworten mit Zitat

leon06 hat folgendes geschrieben::
Hallo, mal angenommen, eine Sachverhaltsdarstellung ist sehr umfangreich (z.B. > 50 A4-Seiten).

Übrigens hatte mein längster Schriftsatz in einem Bauprozeß mal 87 Seiten (1 Woche Arbeit) - mit beglaubigter und einfacher Abschrift und Anlagen waren das zwei Leitze... Cool

Es ging nämlich um eine sogenannte "Punktesache", eine streitige Bauhandwerkerrechnung mit ca. 15 Seiten und Aufmaß, in der ich das Aufmaß und jede einzelne Position der Rechnung würdigen und zerpflücken mußte... Mit den Augen rollen

Beste Grüße

Metzing
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Τὸν ἥττω λόγον κρείττω ποιεῖν.
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