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Hersteller verkauft an Verbraucher billiger als an Händler

 
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Anmeldungsdatum: 26.03.2005
Beiträge: 132

BeitragVerfasst am: 01.09.07, 23:46    Titel: Hersteller verkauft an Verbraucher billiger als an Händler Antworten mit Zitat

Hallo,

vielleicht nicht ganz das richtige Forum, finde aber kein passenderes Unterforum.

A ist Produzent und Hersteller von Videos und DVDs, die sich thematisch nur an einen eingeschränkten Kundenkreis richten.

B ist Händler und hat ein Geschäft und Kunden, für die diese Produkte interassant sind.

A verkauft über seinen Webshop auch an Endverbraucher und B verkauft ebenfalls überwiegend online.

A und B einigen sich, daß B die Produkte von A in sein Sortiment aufnehmen kann und von A beliefert wird.

B verkauft einige Produkte von A in wenigen Wochen gut, was A auch freut, stellt dann jedoch fest, daß der Absatz einiger Videos und DVDs rückläufig ist.

A bekomt von B Preislisten mit Hinweisen, daß einige Titel nun als Sonderangebot zu bekomen sind, ca. 30 % des normalen Preises. In dieser Preisliste gibt es nur Angaben, daß Titel X nun - sagen wir mal - 10 statt 30 Euro kostet. Das ist der Verkaufspreis für Endverbraucher. B hat von A die Information, daß B für den Wiederverkauf einen Rabatt bekommt und geht davon aus, daß der Rabatt auch auf diese Sonderangebote gilt.

B bestellt aufgrund der Preislisten mit den Sonderangeboten, denn diese Preislisteh unterscheidden sich nicht von anderen Preislisten für Händler und Wiederverkäufer und enthalten auch keine Hinweise, ob sie für Endverbraucher oder Händler gültig sind.

Als B die Ware und Rechnung bekommt, fällt B fast in Ohnmacht: A berechnet den üblichenPreis und nicht 30 %.

B ruft A an und fragt A, ob das ein Irrtum ist, weil A Händlerrabatte garantierte. B sagt, es ist kein Irrtum, Händlerrabatte würden nicht für Sonderangebote gelten, die A in seinem Onlineshop macht. B kontert: Aus der Preisliste geht nicht hervor, daß diese Preise nur für Endverbraucher, die direkt bei Ihnen, Herr A., kaufen gelten. A ist der Meinung, B müsse das doch wissen, man habe B eine Händlerinformation geschickt, daß Sonderangebote nicht rabattiert werden.

Für B ist die Angelegenheit damit erst einmal erledigt. B stellt fest, daß A mit dem "Kleingedruckten" jongliert, und laufend Sonderangebot an Endverbraucher macht, Händler dann aber zum höhren Preis beliefert.

Kurz gesagt: A verkauft an seien Händler zum Preis von sagen wir mal 30 Euro, sobald der Händler gekauft hat, bietetet A das Produkt Endverbrauchern im Sonderangebot ab, bestellt der Händler nach, bevor er gemerkt hat, daß wieder einmal eine DVD Sonderangebot ist, zahlt der Händler mehr als der Endverbraucher und bleibt auf der Ware sitzen.

B ärgert das. Andererseits stellt B fest, daß A diese etwas seltsame Verkaufstaktik offenbar unternimmt, weil es nur wenige Kunden für diese Produkte gibt und B Abstazproblem hat und außerdem nicht gerade die besten Vertriebswege.

B hat dagegen Kundenkreise, die sich genau für diese Produkte interessieren, kann aber nicht zu As Konditionen kaufen. Beide handeln überwiegend online und sobald A Endverbrauchern günstigere Preise als Händlern einräumt, verkauft B nichts mehr.

Da A Preise und Sonderangebote laufend ändert und kommt B auf die Idee: okay, ich kaufe weiter bei A, aber ich laufe da nicht mehr als Händler ein. Ich kaufe bei dem nur noch Sonderangebote, aber über Bekannte und Verwandte, immer dann, wenn A es im Sonderangebot hat. Funktioniert auch. A verschickt gerne 10, 20, 50 identische DVD oder Video an einen Endverbraucher.

Nun verkauft B diese Titel in seinem Webschop erst dann, sobald A die für Endverbraucher nicht mehr als Sonderangebot anbietet.

Das fällt A nach Monaten auch auf, daß er sich geschnitten hat, Monate nachdem siene Sondernagbote an Endverbarucher wieder 3mal teurer sind, findet er sie bei B zum halben Preis. B bestellt bei ihm schon lange nichts mehr und A beschwert sich, B könne doch ichts verkaufen, was er nicht beim Hersteller gekauft, sondern über Strohmänner gekauft habe.

A droht B an, A würde den Wiederverkauf gerichtlich untersagen lassen wollen und B kontert: es interessiert mich nicht. Ich habe die Kunden, die Sie offenbar händeringend suchen und weshalb Sie Händler gegenüber Privatkunden benachteiligen. Man kann Ihre Produkte nicht als Händler zu Ihren dauernd und für den Händler wechselnden Konditionenm die für den Wiederverkäufer undurchschaubar sind verkaufen.

A meint daraufhin, B dürfe nichts weiter verkaufen, was B nicht direkt beim Hersteller gekauft habe und A würde das einklagen. B erwidert, es würde ihn absolut nicht interessieren, er würde die Produkte nicht mehr als Händler sondern immer wieder über Bekannte oder Strohmänner bestellen und A könne ihm nicht untersagen, diese Produkte weiter zu verkaufen. A gefält das nicht und ist der Meinung nur lizensierte Händler dürften es weiter verkaufen. B kontert: machen Sie bitte Konditionen, von denen Händler auch leben können, im übrigen interssiert es mich nicht, ich verkaufe diese privat angekaufte Ware, die sehr gut in mein Programm paßt und auch Ihren Umsatz eben als gebraucht und fertig ist die Laube. A paßt das auch nicht und will klagen, weil B kein Ware verkaufen könnte, die er nicht direkt vom Hersteller bekommen habe.

Wer von beiden hätte im Streitfall die besseren Aussichten?
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Meine Antworten sind keine Rechtsauskünfte sondern geben nur Erfahrungen und Meinungen wieder.
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Biber
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Anmeldungsdatum: 21.11.2005
Beiträge: 11363
Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!

BeitragVerfasst am: 02.09.07, 13:45    Titel: Re: Hersteller verkauft an Verbraucher billiger als an Händl Antworten mit Zitat

Benutzer_Ohne_Namen hat folgendes geschrieben::
vielleicht nicht ganz das richtige Forum, finde aber kein passenderes Unterforum.
Auch wenn ich den Roman nur überflogen habe: verschiebibert ins Gesellschafts- und Handelsrecht.
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rettich
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Anmeldungsdatum: 28.07.2005
Beiträge: 1053
Wohnort: Baden-Württemberg

BeitragVerfasst am: 03.09.07, 12:32    Titel: Antworten mit Zitat

Ich versuche mal die Rechtsfrage aus der Schilderung herauszudestillieren:

Der Hersteller bietet ein Produkt sowohl für Händler zum Weiterverkauf als auch direkt für Endverbraucher an. Von Händlern fordert der Hersteller dabei deutlich höhere Preise als von den Endverbrauchern. Deswegen lohnt es sich für Händler nicht, beim Hersteller zu kaufen. Der Hersteller hat Endverbraucherpreise, die niedriger sind, als die Preise, die Händler beim Weiterverkauf berechnen müssen, um ihren Einkaufspreis zu decken.
Nun ist ein schlauer Händler auf die Idee gekommen, nicht als Händler, sondern über Strohleute als Endverbraucher beim Hersteller, zu kaufen. So bekommmt er den günstigeren Einkaufspreis. Der Hersteller bekommt das spitz und will dem Händler diese Praxis untersagen. Hat er dafür eine Handhabe?

Grundlage könnte nur eine vertragliche Regelung sein, mit der sich "Privatkäufer" verpflichten, die erhaltene Ware nicht gewerblich weiterzuverkaufen. Wäre eine solche Klausel ihrem Inhalt nach wirksam?
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mwjm
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Anmeldungsdatum: 06.03.2007
Beiträge: 927
Wohnort: Hauptstadtspeckgürtel

BeitragVerfasst am: 05.09.07, 10:31    Titel: Antworten mit Zitat

Einmal davon abgesehen, daß der "Roman" eher qualifizierte Rechtsberatung erfordert als Forendiskussion:
Zitat:
A und B einigen sich, daß B die Produkte von A in sein Sortiment aufnehmen kann und von A beliefert wird.

Sofern Umfang und Inhalt dieser Einigung nicht klar sind, dürfte sich eine Antwort schon fast verbieten. Es ist schon ein nicht unerheblicher Unterschied, ob B bloßer Abnehmer oder Vertragshändler ist.
Für die Fall, daß es keinen dokumentierten Vertragsinhalt gibt, soll B doch den A klagen lassen. Nicht daß ein Vertragsverstoß den anderen rechtfertigen dürfte, aber wenn der Hersteller den Händler unterläuft, muß er sich nicht wundern.
_________________
Falsche Urteile sind schlimm. Schlimmer sind Anwälte, die das nicht erkennen.
War mein Beitrag hilfeich? Falls ja, ein KLICK auf die grünen Punkte wäre nett.
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