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Verfasst am: 06.09.07, 10:14 Titel: gbr mit liquiditätsengpass retten.
hallo leute,
firma 'meier' ist eine gbr aus zwei personen, die seit jahren eine recht passable auftragslage hat und auch gute zukunftsaussichten, soweit sich dies kurz- und mittelfristig schon sagen läßt.
ihr riesenproblem ist, dass sie speziell bei einem auftraggeber sehr große forderungen hat (würde für ca. 5 - 6 monate der laufenden kosten der fa. meier decken), die dieser nur sehr schleppend abbaut. leider hat fa. meier alle möglichkeiten ausgeschöpft, um diesen auftraggeber zum schnelleren abbau dieser aussenstände zu drängen. da bei denen jedoch eine insolvenz nicht abwegig ist, versucht fa. meier, ihre gelder noch auf einfacherem, sichererem, wenn auch langwierigerem wege zu bekommen...
genauer heißt das, dass monatlich nur ca. die hälfte der laufenden kosten von fa. meier dadurch gedeckt werden und der rest aus dem dispo bezahlt werden muss.
da der dispo in absehbarer zeit ausgereizt sein wird, denkt fa. meier über notfallpläne nach, da es vorrangig darum geht, 2-3 monate zu gewinnen, denn weitere lukrative aufträge bei einem anderen auftraggeber stehen zeitnah an, die neue mittel in die kasse spülen werden.
eine angedachte option wäre, dass einer der partner vorübergehend in die arbeitslosigkeit geht, so dass die firma kurzzeitig weniger laufende kosten hätte. dies würde der fa. meier genug luft bringen, um sich wieder gut bewegen zu können.
da beide partner vorher längere zeit angestellt waren und bisher noch keine nennens-
werte arbeitslosen-zeiten erlebt haben, kann man diese möglichkeit sicher nicht grundsätzlich als verwerflich bezeichnen, denn letzten endes würde sie wahrscheinlich vermeiden, dass evtl. bald 2 (1/2, es gitb bei fa. meier noch eine teilzeitkraft) leute arbeitslos wären.
was müßte fa. meier bei einer solchen vorgehensweise berücksichtigen...
...bezüglich der gbr?
...steuerlich?
...gegenüber der bank?
gibt es eventuell karenzzeiten o.ä. von seiten der agentur für arbeit, die ein erneutes eintreten eines arbeitslosengeld-empfängers behindern würde oder diesen zur rückzahlung zwingen würde?
ich hoffe, dass ihr diese verzwickte situation nachvollziehen könnt und den gedanken-ansatz nicht als verwerflich anseht, denn es geht ja nicht um unrechtmäßige gedanken im sinne von doppelt-kassieren o.ä.! und den anspruch auf arbeitslosengeld hat man ja auch mal erworben.
zudem ist dies nur ein entfernt angedachter notfallplan. vielleicht kommt ja doch vorher noch eine größere summe des säumigen auftraggebers.
Verfasst am: 06.09.07, 11:10 Titel: Re: gbr mit liquiditätsengpass retten.
stefancp hat folgendes geschrieben::
hallo leute,
firma 'meier' ist eine gbr aus zwei personen, die seit jahren eine recht passable auftragslage hat und auch gute zukunftsaussichten, soweit sich dies kurz- und mittelfristig schon sagen läßt.
ihr riesenproblem ist, dass sie speziell bei einem auftraggeber sehr große forderungen hat (würde für ca. 5 - 6 monate der laufenden kosten der fa. meier decken), die dieser nur sehr schleppend abbaut. leider hat fa. meier alle möglichkeiten ausgeschöpft, um diesen auftraggeber zum schnelleren abbau dieser aussenstände zu drängen. da bei denen jedoch eine insolvenz nicht abwegig ist, versucht fa. meier, ihre gelder noch auf einfacherem, sichererem, wenn auch langwierigerem wege zu bekommen...
genauer heißt das, dass monatlich nur ca. die hälfte der laufenden kosten von fa. meier dadurch gedeckt werden und der rest aus dem dispo bezahlt werden muss.
da der dispo in absehbarer zeit ausgereizt sein wird, denkt fa. meier über notfallpläne nach, da es vorrangig darum geht, 2-3 monate zu gewinnen, denn weitere lukrative aufträge bei einem anderen auftraggeber stehen zeitnah an, die neue mittel in die kasse spülen werden.
eine angedachte option wäre, dass einer der partner vorübergehend in die arbeitslosigkeit geht, so dass die firma kurzzeitig weniger laufende kosten hätte. dies würde der fa. meier genug luft bringen, um sich wieder gut bewegen zu können.
da beide partner vorher längere zeit angestellt waren und bisher noch keine nennens-
werte arbeitslosen-zeiten erlebt haben, kann man diese möglichkeit sicher nicht grundsätzlich als verwerflich bezeichnen, denn letzten endes würde sie wahrscheinlich vermeiden, dass evtl. bald 2 (1/2, es gitb bei fa. meier noch eine teilzeitkraft) leute arbeitslos wären.
was müßte fa. meier bei einer solchen vorgehensweise berücksichtigen...
...bezüglich der gbr?
...steuerlich?
...gegenüber der bank?
gibt es eventuell karenzzeiten o.ä. von seiten der agentur für arbeit, die ein erneutes eintreten eines arbeitslosengeld-empfängers behindern würde oder diesen zur rückzahlung zwingen würde?
ich hoffe, dass ihr diese verzwickte situation nachvollziehen könnt und den gedanken-ansatz nicht als verwerflich anseht, denn es geht ja nicht um unrechtmäßige gedanken im sinne von doppelt-kassieren o.ä.! und den anspruch auf arbeitslosengeld hat man ja auch mal erworben.
zudem ist dies nur ein entfernt angedachter notfallplan. vielleicht kommt ja doch vorher noch eine größere summe des säumigen auftraggebers.
danke im voraus
gruß, c.
1. wieso hat bei Arbeitslosigkeit des einen die Firma weniger laufende Kosten?
2. viel Glück bei der Steuererklärung 2007; erst als GbR, dann als EInzelunternehmen, dann wieder GbR, evtl Aufdeckung stiller Reserven, für welchen Preis seine Anteile an der GbR verkauft? wenn nicht verkauft, dann geschenkt? Schenkungssteuer etc
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