Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Austritt misslungen?
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Austritt misslungen?

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Vereinsrecht / Gemeinnützigkeitsrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
AnophelesS
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.07.2007
Beiträge: 165

BeitragVerfasst am: 27.07.07, 13:08    Titel: Austritt misslungen? Antworten mit Zitat

A ist Mitglied im Sportverein SV. A liegt weder die Vereinssatzung des SV vor, noch eine Kopie seines Mitgliedantrags.

Nun möchte A austreten und schickt dem SV Ende Nov einen Brief per (einfacher) Post, in dem er mit einmonatiger Frist den Austritt zum Quartalsende erklärt. Außerdem bittet er um schriftliche Bestätigung. Aber nichts passiert.

Deshalb schickt A das gleiche Schreiben nochmals per Fax Anfang Jan. Es passiert wieder nichts.

A denkt (und hofft), die Sache ist erledigt.

Ende Juli sieht A auf seinem Kontoauszug, dass der SV von seinem Konto den Mitgliedsbeitrag für das erste halbe Jahr abgebucht hat.

Was soll/kann er nun tun?
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
moro
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 19.06.2005
Beiträge: 1438

BeitragVerfasst am: 27.07.07, 13:35    Titel: Re: Austritt misslungen? Antworten mit Zitat

AnophelesS hat folgendes geschrieben::
Was soll/kann er nun tun?


Sich erst einmal die Satzung besorgen, um zu sehen, wie die Regelungen dieses Vereins hinsichtlich des Vereinsaustritts lauten.

Gruß,
moro
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
13
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 16.09.2005
Beiträge: 1535
Wohnort: Lower Saxony

BeitragVerfasst am: 28.07.07, 21:01    Titel: Antworten mit Zitat

Eigentlich ist der VS verpflichtet, spätestens auf Anforderung dem Mitglied eine Satzung zur Verfügung zu stellen. Eine Nichtreaktion auf eine Kündigung mit Bestätigungswunsch ist eine Frechheit und zeugt von einer schlampigen Vereinsführung. Möglicherweise ignoriert man den Austritt auch wegen des Beitrags...

Die Satzung kann beim zuständigen Registergericht eingesehen und gegen Auslagenersatz auch kopiert werden. Die dort enthaltene Frist ist beachtlich. Wenn man der Meinung ist, dass man auf jeden Fall ordentlich gekündigt hat, besteht die Möglichkeit, den Beitrag stornieren (rückbuchen) zu lassen. Spätestens dann sollte sich der Verein rühren. Mit den Augen rollen

_________________
MfG
13
Lach nicht!! Freu Dich anders! Mr. Green
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
mano
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 30.12.2004
Beiträge: 2664

BeitragVerfasst am: 28.07.07, 21:04    Titel: Antworten mit Zitat

Moin,

13 hat folgendes geschrieben::
Eigentlich ist der VS verpflichtet, spätestens auf Anforderung dem Mitglied eine Satzung zur Verfügung zu stellen. Eine Nichtreaktion auf eine Kündigung mit Bestätigungswunsch ist eine Frechheit und zeugt von einer schlampigen Vereinsführung.


Weil es mich interessiert: gibt es da eine Quelle für?

Mano
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden
13
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 16.09.2005
Beiträge: 1535
Wohnort: Lower Saxony

BeitragVerfasst am: 28.07.07, 21:13    Titel: Antworten mit Zitat

Moin und: Yes!

Das Vereinsmitglied kann verlangen, dass der Verein ihm ein Exemplar der Vereinssatzung aushändigt. Es braucht sich nicht auf die bei dem Registergericht vorliegende Satzung verweisen zu lassen (LG Karlsruhe, Rpfleger 1987, 164).

Sauter/Schweyer/Waldner, Der eingetragene Verein, 18. A. Rn. 336


OS
Das Mitglied eines Vereins kann verlangen, dass ihm ein Exemplar der Vereinssatzung ausgehändigt wird. Mit einer Verweisung an das Registergericht braucht es sich nicht zufrieden zu geben.

LG Karlsruhe, Urteil v. 12.11.1986 – 1 S 113/86 = Rpfleger 1987, 164 = juris (KORE 518308814)





_________________
MfG
13
Lach nicht!! Freu Dich anders! Mr. Green
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
mano
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 30.12.2004
Beiträge: 2664

BeitragVerfasst am: 28.07.07, 21:24    Titel: Antworten mit Zitat

Moin,

Dankschön für die Verweise.
Ich bin zunächst davon ausgegangen, das ein in einenn Verein neu eintretendes Mitglied ein Exemplar der gültigen Vereinssatzung ausgehändigt bekommt.
Darin dürfte dann auch zu lesen sein, wie ein Austritt aus demselben zu bewerkstelligen ist.

Die Frage die sich mir stellte, war ob der Verein verpflichtet ist, dem Mitglied nach Erstaushändigung der Satzung,weitere Exemplare auszuhändigen?
(Ausgenommen natürlich die Satzung gilt unverändert fort - ist also nicht abgeändert worden.)

Mano
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden
13
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 16.09.2005
Beiträge: 1535
Wohnort: Lower Saxony

BeitragVerfasst am: 29.07.07, 11:23    Titel: Antworten mit Zitat

Eigentlich sollte das auch die Regel sein, dass man zumindest als Neumitglied eine Satzung erhält. Eine Verpflichtung zur Aushändigung weiterer Exemplare sehe ich dagegen nicht, weil jedes Mitglied die Möglichkeit hat, diese selbst auf dem Laufenden zu halten. So häufig wird diese ja nicht geändert und wenn, dann sind die Neuerungen aus der Einberufung zur MV ersichtlich, so dass man z.B. durch MV-Teilnahme erfährt, was geändert wird. Wen das nicht interessiert, der muss sich gleichwohl die aktuelle Version entgegenhalten lassen. Es ist also auch Eigeninitiative gefragt, um Bescheid zu wissen. Die aktuell gültige Version kann letztlich auch im Vereinsregister abgefordert werden.
_________________
MfG
13
Lach nicht!! Freu Dich anders! Mr. Green
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Alfa-Centauri
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 17.08.2007
Beiträge: 41

BeitragVerfasst am: 23.08.07, 21:34    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn man sicher kündigen will, schickt man diese per Einschreiben und kündigt zum nächst möglichem Termin. Darin verlangt man ein Rückbestätigung des nächsten Kündigungtermins.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
derblacky
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 24.03.2006
Beiträge: 1243
Wohnort: Sachsen

BeitragVerfasst am: 24.08.07, 10:27    Titel: Antworten mit Zitat

Alfa-Centauri hat folgendes geschrieben::
Wenn man sicher kündigen will, schickt man diese per Einschreiben und kündigt zum nächst möglichem Termin. Darin verlangt man ein Rückbestätigung des nächsten Kündigungtermins.

oder gibt es persönlich bei einem Vorstandsmitglied ab und läßt sich dies quittieren Winken

Tschau
Majo
_________________
Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren (B. Brecht)
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
13
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 16.09.2005
Beiträge: 1535
Wohnort: Lower Saxony

BeitragVerfasst am: 02.09.07, 10:27    Titel: Antworten mit Zitat

Alfa-Centauri hat folgendes geschrieben::
Wenn man sicher kündigen will, schickt man diese per Einschreiben und kündigt zum nächst möglichem Termin. Darin verlangt man ein Rückbestätigung des nächsten Kündigungtermins.


Wie oben schon 2x zu erfahren war: Dann rührt sich der Verein wieder nicht und man hat trotzdem keine Gewissheit, wie die Kündigungsfristen aussehen.
_________________
MfG
13
Lach nicht!! Freu Dich anders! Mr. Green
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Alfa-Centauri
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 17.08.2007
Beiträge: 41

BeitragVerfasst am: 02.09.07, 12:33    Titel: Antworten mit Zitat

[quote="13"][quote="Alfa-Centauri"]Wenn man sicher kündigen will, schickt man diese per Einschreiben und kündigt zum nächst möglichem Termin. Darin verlangt man ein Rückbestätigung des nächsten Kündigungtermins.[/quote]

[color=darkblue]Wie oben schon 2x zu erfahren war: Dann rührt sich der Verein wieder nicht und man hat trotzdem keine Gewissheit, wie die Kündigungsfristen aussehen.[/color][/quote]

Nein nein, wie deutlich zu lesen war, wurde nur mit einfacher Post und später durch ein simples Telefax zugestellt.
Ändert sich die Postadresse, vielleicht wegen Vorstands- oder Geschäftstellenwechsel, so ist der Verein verpflichtet diesen Wechsel den Mitgliedern bekannt zu geben.
Möglicherweise sieht die Satzung auch nur Austritte per Einschreiben vor.
Sollte dieser Passus vorliegen, ist es immer schwierig als Absender den Erhalt an den Adressaten nachzuweisen, was beim Einschreiben (besonders per Rückschein) kein Problem darstellt.
Wenn also der Kollege keine Satzung vorliegen hat, versendet man per Einschreiben oder bringt die Kündigung perönlich voebei, was wohl die sichersten Wege sein dürften.
Im letzteren Fall greift man zum Telefon und vereinbart einen Termin, damit man nicht vergebens dort auftaucht, wobei man sich gleich die Satzung mitnehmen kann.
Vorsorglich kündigt man immer zum nächst möglichen Termin.
Wenn der Verein sich dann nicht rührt, ist er selber schuld.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Vereinsrecht / Gemeinnützigkeitsrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.