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Lebenslanges Wohnrecht per Vertrag

 
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Lallie
Gast





BeitragVerfasst am: 25.09.04, 20:49    Titel: Lebenslanges Wohnrecht per Vertrag Antworten mit Zitat

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich hätte zu o.a. Thema einige Fragen:

Folgender Sachverhalt:

1995 habe ich mit Verwandten folgenden Vertrag(notarlich beglaubigt) geschlossen:
Ich erbe ein Grundstück, im Gegenzug erhalten betreffende Verwandte nach Bebauung ein lebenslanges Wohnrecht in dem gebauten Zweifamilienhaus.

Wie es ja so kommt, die ersten Jahre ging alles Gut dann kam der Krach mit den Verwandten. Es gibt bei vielen Dingen Stress und wenn man sich nicht gerade stresst, dann geht man sich aus dem Weg.

Es handelt sich schon um ziemlich alte Leute.

Frage: Gibts eine Möglichkeit, wenn die Herrschaften in ein Pflegeheim gehen würden, das Wohnrecht zu kippen???

Frage: Ich habe auch Angst, das der Sohn der alten Herrschaften versucht, sich nach deren Gang ins Pflegeheim versucht, sich in der Wohnung breitzumachen, wäre das Theoretisch möglich?

Es wäre sehr nett, wenn mir jemand Infos zu diesr Thematik geben könnte.
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Rechtsamwald
Gast





BeitragVerfasst am: 28.09.04, 10:32    Titel: Re: Lebenslanges Wohnrecht per Vertrag Antworten mit Zitat

Das Wohnrecht gilt bis zum Ableben. Es könnte ja sein, die Person erholt sich und zieht zurück in die Wohnung.
Besteht kein Nießbrauch, kann auch kein "anderer" ohne Ihre Zustimmung einziehen, einige Ausnahmen gibt es.
Ist es Wohnrecht mit einem Nießbrauch, dann können die Nießbraucher die Wohnung auch vermieten. Die Miete gehört dann dem Nießbraucher.
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