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welcher straftatbestand ist das ?

 
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Diet11
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 18.01.2005
Beiträge: 119

BeitragVerfasst am: 01.09.07, 22:16    Titel: welcher straftatbestand ist das ? Antworten mit Zitat

Eine über 70 jährige Mutter hat 3 Söhne. Sie selbst ist schon etwas dement (nicht offiziell nachgewiesen).
Sohn A wohnt in der Nähe, kümmert sich aber wenig um sie und sieht nur zu wie er sich materiell berreichern kann, indem er Gegenstände aus dem Haushalt der Mutter fordert oder nach Geld fragt.
Sohn B wohnt weiter weg und hat von der Mutter bisher am wenigsten materielle Zuwendungen bekommen (Es geht vorallem auch noch um Gegenstände aus dem Nachlass des kürzlich verstorbenen Vaters der Söhne (und Ehemann von der Mutter)

Die Mutter hat Sohn B ein wervolles Klavier zugesagt, was dieser für seine Kinder braucht. Sohn A bekommt dies mit und erscheint einen Tag später mit einer Tranportfirma und holt sich das Klavier aus der Wohnung und bringt es zu sich.

Die Mutter ist altersbedingt einfach zu hilflos, um sich gegen diesen "Überfall" zu wehren. Sie beteuert hinterher, das der Abransport dieses Klaviers ohne ihr Einverständnis erfolgt ist.

Ist das was Sohn A gemacht hat eine Straftat ?

Weiterhin würde mich interessieren, hat Sohn B zivilrechtlich eine Chance das Klavier zu bekommen ?

Wer müsste hier aktiv werden?

(Achso, Sohn C tangiert das ja alles nicht direkt, er reget sich troztdem über das Verhalten von A sehr auf)
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G4711
Gast





BeitragVerfasst am: 03.09.07, 07:17    Titel: Re: welcher straftatbestand ist das ? Antworten mit Zitat

Diet11 hat folgendes geschrieben::
Ist das was Sohn A gemacht hat eine Straftat ?
Ein Diebstahl...
Zitat:
Weiterhin würde mich interessieren, hat Sohn B zivilrechtlich eine Chance das Klavier zu bekommen ?
Mutter müsste B das im unberechtigten Besitz des A stehende Klavier übereignen, insb. den Herausgabeanspruch. Und dann kann B gegen A vorgehen.
Zitat:
Wer müsste hier aktiv werden?
Zunächst Mutter und B, dann B gegen A
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