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Definition "Teilweise Verpflichtung"

 
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Tobi3334
Interessierter


Anmeldungsdatum: 10.02.2006
Beiträge: 14

BeitragVerfasst am: 03.09.07, 15:41    Titel: Definition "Teilweise Verpflichtung" Antworten mit Zitat

Hallo,

ich sitze gerade an meiner Diplomarbeit und bin etwas verwundert über eine Begrifflichkeit gestolpert, die für mich in diesem Zusammenhang etwas unklar ist.

Wenn ich mir über die EU Internetseite den Werdegang eines Verfahrens zum Erlass einer Richtlinie anschaue, dann steht da:

- 20.06.2007 Stellungsnahme EP 1. Lesung,
Entscheidung: Billigung mit Änderung
- 20.06.2007 Standpunkt der Kommission zu Änderunganträgen EP 1.Lesung,
Entscheidung: Teilweise Verpflichtung

Weiß zufällig jemand was hier unter der "teilweisen Verpflichtung" zu verstehen ist? Hat die Kommission den Vorschlag der Parlamentes angenommen?

Nach meinem Verständnis des Art 251 EG müsste nun als nächstes ja erst einmal eine Stellungnahme der Kommission zu den Änderungsvorschlägen folgen.

Tausend Dank vorab
Gruß
Tobias
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