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ansehnliche Erbschaft für einen Betreuten
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Gast






BeitragVerfasst am: 03.01.05, 23:52    Titel: ansehnliche Erbschaft für einen Betreuten Antworten mit Zitat

Hallo,
wenn einem Betreuten aus einem Erbe ein ansehlicher Betrag zufällt, wer bekommt dann das Geld. Der betreute macht keine Schulden und kann sein Geld erkennbar einteilen, muß aber mit einem knappen Butget aus Umzugskartons leben. Denn das Geld für Möbel und einen neuen Fernsehr (wegen defekt) fehlt. Der Betreuer hingegen darf sich aus dem Erbe 2.000 EU nehmen. Auf diese Probleme angesprochen zeigt der Betreuer und auch das Vormundschaftsgericht keinerlei Reaktion. Wie ist da der aktuelle Stand der Rechtsprechung, bzw. wie kann sich der Betreute rechtliches Gehör verschaffen?

Begründung:
Ohne Kenntnis der Rechtslage, ohne Kenntnis der Hintergründe und ohne juristischen Beistand (der integeren Art) hat das für den Betreuten eine bedenkliche Nähe zur Wegelagerei! Böse
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AndreasHL
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 30.12.2004
Beiträge: 446
Wohnort: Lübeck

BeitragVerfasst am: 04.01.05, 08:43    Titel: Erbe Antworten mit Zitat

Hallo,

eine der besten Seiten, die ich bisher im Internet gefunden haben:

http://www.ruhr-uni-bochum.de/zme/Lexikon/index2.htm

Ich denke, das ist erstmal ausreichend, bis man sich dort durchgearbeitet hat, aber sehr nützlich.

Gruss

Andreas
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Gast






BeitragVerfasst am: 04.01.05, 15:20    Titel: Antworten mit Zitat

@AndreasHL
Hallo AndreasHL,
der Tipp ist ganz fabelhaft, das kann ich sehr gut gebrauchen - Merci vielmals Sehr glücklich

Ich hab noch was gesehen, bei Ihren Beiträgen steht die Zahl 4, da stimmt doch was nicht - oder?
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Gast






BeitragVerfasst am: 08.01.05, 03:39    Titel: Re: Erbe Antworten mit Zitat

AndreasHL hat folgendes geschrieben::
Hallo,
eine der besten Seiten, die ich bisher im Internet gefunden haben:
http://www.ruhr-uni-bochum.de/zme/Lexikon/index2.htm
Ich denke, das ist erstmal ausreichend, bis man sich dort durchgearbeitet hat, aber sehr nützlich.
Gruss
Andreas


Sehr geehrter Herr AndreasHL
in diese Seiten habe ich mich eingelesen. Die Seite ist gaz toll, sehr informativ, aber für mich nicht zutreffend. Ich habs an anderer Stelle schon erläutert, wenn ich diesen Gesetzen in meinen Angelegenheiten Geltung verschaffen möchte, dann muß ich den Betreuer die Gutachter und den Richter erst verklagen, und das kann der Betreuer sehr leicht verhindern. Genaugenommen stellt diese Webseite eine Verhöhnung meiner Person dar. Da steht zum Beispiel der Betreuer hat die Wünsche des Betreuten zu berücksichtigen. Ja toll, und was wenn der Betreuer und die Richter sich blind, taub und stumm stellen? Das konnten Sie damals selbstverständlich noch nicht wissen, das ist mir völlig klar. Wie ich schon sagte die Seite ist sehr informativ, aber wirklich helfen tut sie mir nicht.
Ich möchte von meinem Erbe Geld haben, damit ich mir einen neuen Fernseher kaufen und meine Sachen nicht mehr in Umzugskartons aufbewahren muß.
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kati1948
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 02.12.2004
Beiträge: 66

BeitragVerfasst am: 10.01.05, 16:47    Titel: Antworten mit Zitat

Peter, hat der Betreuer einen Einwilligungsvorbehalt veranlaßt? Kommst Du Dein Geld "zugeteilt", also kannst nicht an das Konto ran? Ich denke mal, dass hier der Staat die Betreuungskosten, sofern sie noch nicht von Dir bezahlt wurden, von dieser Erbschaft abzieht. Warum gehst Du nicht zum Anwalt? Vielleicht kannst Du PKH beantragen für die Beratung und Vertretung. Also das würde ich nicht auf mir sitzen lassen, Gruss kati
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Gast






BeitragVerfasst am: 10.01.05, 17:08    Titel: Antworten mit Zitat

kati1948 hat folgendes geschrieben::
Peter, hat der Betreuer einen Einwilligungsvorbehalt veranlaßt?

Sehr verehrte Kati1948,
was in diesen Juristischen Angelegeheiten einem Laien oder auch Betroffenen wie mir einfallen kann habe ich gemacht. Man mag es nicht glauben, aber die sind blind, taub und stumm, so wie man es bei Hirnamputierten vermuten könnte. Von Rechtsprechung im moralischen Sinn kann ich da weit und breit nichts wiederfinden.
Bevor ich mit denen rede rede ich viel lieber mit einer Betonwand, da wüßte ich wenigstens vorher was mich erwartet.

Diese doch eher etwas drastische Formulierung entspricht den mir zugebilligten Umständen, die das Gericht / der Betreuer bereit sind mir einsehbar zu machen. Über alles andere, auch und gerade was Zuständigkeiten und Ursachen angeht, muß ich mir gezwungener Maßen etwas zusammen fabulieren. Und das was ich mir zusammen fabuliere verläuft sich im Sand.

An dieser Stelle möchte ich nochmals ausdrücklichst betonen, hier wird auf regionaler Ebene in verfassungsmäßig verbürgte Grundrechte eingegriffen. Da habe ich nicht den kleinsten Zweifel. Zu diesem Eingriff habe ich aber keinen Gerichsbeschluß, keine Begründung und auch keine Rechtsmittel- bzw. Rechtsfolgebelehrung erhalten. Wenigstens mit dem Wesensgehalt des Betreuungsrechts kann das nicht vereinbar sein. Und dennöch ist es so - warum? keine Ahnung.

In Verbindung mit der richterlichen Unabhängigkeit kann das alles wie es scheint mit der Behauptung abgedeckt werden, ich sei ein paranoider Querulant. Dazu gibt es Gutachten über mich. Diese Gutachten aber auch Gerichtsurteile stützen sich alle auf den alleinigen Umfang meiner Korrespondenz. Um die Vorgeschichte, die mich motiviert hat zu Schreiben, werde ich betrogen - siehe Rubrik Betreuungsrecht / Rechts- und Machtmißbrauch.

Konkret wird exzessiev umgedeutet und weggelassen, das kann ich mittels gerichtlich aktenkundiger Unterlagen beweisen. Aber es interessiert keinen. Nur wenn es ums Bezahlen der Aufwendungen geht, dann sind sich die Herren einig und werden bei mir vorstellig - aber mit dem Segen von "OBEN", denn da war ich auch schon.

Was ihre Anregung angeht ich solle zu einem Rechtsanwalt gehen, möchte ich Sie bitten meine Texte nachzulesen in der Rubrik "Betreuungsrecht / suche Rechtsbeistand"
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kati1948
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 02.12.2004
Beiträge: 66

BeitragVerfasst am: 10.01.05, 23:45    Titel: Antworten mit Zitat

Nun, Peter, dann schließen Sie sich dem Verein gegen Rechtsmissbrauch an (VGR). Dieser hat auch ein Forum, wo Sie Ihren Beitrag veröffentlichen können, d.h. mit Namen und allem drum und dran, soweit Sie keine weiteren Dinge der Behörden fürchten müssen. Da ich Ihre Akten nicht kenne, kann ich hierzu nix weiter beitragen. Ich denke mir, dass sie kämpfen, ein intelligenter Mensch sind, sie als pychotisch von den Behörden hingestellt werden, weil Sie durchgeblickt haben und die Sie gegen eine Wand erst recht laufen lassen.

Ein ähnlicher Fall ist mir auch bekannt, Betreuer vom Gericht absetzen lassen, keine Reaktion, Betreuer meldet sich nicht bei Betreuter, keine Reaktion, Betreuungsbehörde will davon nix wissen, nicht denen ihr Ding, Richter, keine Reaktion, wird alles unter dem Deckmäntelchen der Verschwiegenheit gehalten. Wer bezahlt eigentlich die Gebühren Ihrer Betreuung? Der Staat? Nehmen sie Einsicht in die Akte des VormG, gehen Sie direkt hin, machen einen Termin, prüfen die Gebührenabarechnung und was in der Akte sont noch steht. Sie haben das Recht zur Einsicht. Da wird auch vielleicht stehen, wieviele Stunden der/die Betreuer angeblich im Monat an Ihrem Fall gearbeit haben oder zeichnen Sie die Gebührenabrechnungen ab? Da steht vielleicht auch was von Iher Erbschaft, wo dieser Betrag auf welchem Konto angelegt ist mit hoffentlich guten Zinsen. Überlegen Sie sich mit einem RA ne Einstweilige Verfügung, damit Sie an Ihr Geld der Erbschaft kommen, bevor der Betreuer dies anderweitig anlegt, also nicht im Sinne des Betreuten, Gruss kati
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Gast






BeitragVerfasst am: 11.01.05, 00:10    Titel: Antworten mit Zitat

kati1948 hat folgendes geschrieben::
Wer bezahlt eigentlich die Gebühren Ihrer Betreuung?


Sehr gehrte(r) kati1948,
die Gebühren darf der Betreuer per Gerichtsbeschluß meinem Erbe entnehmen. Zu den Aufstellungen des Betreuers über seine Aufendungen, die liegen mir vor. Der kann da reinschreiben was er will, und dabei spielt es keine rolle ob die entsprechenden Aktivitäten § 1901 BGB entsprechen oder nicht, das ist völlig wurscht. Der Aufstellung des Betreuers zufolge müßte er bei allem was er tut die Zeit mit der Stoppuhr messen, was für mich sehr unglaubwürdig ist.
Nur mal so ein Beispiel (eine Zeile):
Datum 25.06.03 / Zeit (Min) 4 / Std. Satz 1 / Tätigkeit Eingang des Schreibens vom Arbeitsgericht Hannover.
Nun machen Sie sich da mal eine Reim drauf ob er damit zu meiner Person pro oder Kontra gehandelt hat, was das für Ursachen und was das für Folgen hatte, ich weiß es nicht. Zu seinen echten Aktivitäten habe ich aber nur das, sonst nichts. Er informiert mich nicht und er hält mit mir keine Rücksprache - nichts dergleichen findet statt.


Zuletzt bearbeitet von Gast am 11.01.05, 00:16, insgesamt 1-mal bearbeitet
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kati1948
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 02.12.2004
Beiträge: 66

BeitragVerfasst am: 11.01.05, 00:16    Titel: kati1948 Antworten mit Zitat

Peter, die rechnen im 15-Minuten-Takt ab. Ich bin übrigens weiblichen Geschlechts und Amazone, Gruss Kati und gute Nacht, denn die Amazone arbeitet im Recht
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Gast






BeitragVerfasst am: 11.01.05, 00:42    Titel: Antworten mit Zitat

Sehr geehrte Frau kati1984,
Merci vielmals für den Tipp des Vereins gegen Rechtsmißbrauch.
Deren Homepage habe ich mal durchgelesen. Die sind zwar günstig (31 EU p.a.) aber die Vereinstatuten wirken auf mich ein wenig arg Theroretisch und zudem auf die Legislative bezogen. Individuelle Belange werden kaum angesprochen. Deutliche herausgestellt werden noch Vereinssitzungen. Da hinzufahren (Frankfurt), zu übernachten, und wieder zurück, das kann ich mir nicht leisten, und im übrigen wüßte ich nicht was mir das bringen soll. Zudem habe ich von diesem Verein in der Öffentlichkeit noch nie was gehört, weder mit Veröffentlichungen noch mit Vertretungen vor Gericht - also von den öffentlichen Medien her gänzlich unbekannt. Sind Sie sicher die sind tatsächlich im Sinn des Betroffenen tätig, haben Sie vielleicht Fallbeispiele oder können auf solche verweisen. Denn 31 EU sind immerhin 31 EU, Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser.
Insgesamt gesehen wird da soviel schamloseste abgezocke betrieben, das geht auf keine Kuhhaut mehr. Man könnte ja schon fast meinen wir leben in einer lateinamerikanischen Bananrepublik. Wer da nicht absolut koscher ist, der bekommt von mir noch nicht einmal das schwarze unter meinen Fingernägeln.
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AndreasHL
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 30.12.2004
Beiträge: 446
Wohnort: Lübeck

BeitragVerfasst am: 11.01.05, 19:07    Titel: an kati Antworten mit Zitat

Hallo kati,

nach meiner Kenntnis rechnet ein Berufsbetreuer nicht im 15-Minuten-Takt, sonder im 3-Minuten-Takt.

Und wenn er sich z. B. durch eine Klageschrift lesen muss, dann dauert das natrülich seine Zeit, und das wird auch so abgerechnet.

Gruss

Andreas
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Gast






BeitragVerfasst am: 11.01.05, 23:15    Titel: Antworten mit Zitat

An kati1948 und AndreasHL
Sehr verehrte Damen, sehr geehrte Herren,
zu Ihrer Information, und weil man solch interessante Beiträge da nicht so leicht vermutet, möchte ich Sie auf die folgende Rubrik aufmerksam machen:
Speakers Corner, Ecke für Unsachliches
Strategiediskussion
Vielleicht möchten Sie von Ihrer Profession oder Ihrem Angagement zu diesen Texten auch was beitragen? Sehr glücklich
Gruß Piwi


Zuletzt bearbeitet von Gast am 12.01.05, 06:02, insgesamt 3-mal bearbeitet
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kati1948
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 02.12.2004
Beiträge: 66

BeitragVerfasst am: 11.01.05, 23:18    Titel: Antworten mit Zitat

Andreas, ich habe das aus mir vorliegenden Kopien einer Akte aus dem VormG entnommen. Da war die Abrechnung so ausfgeführt, ist aber schon 2 Jahre her. Vielleicht hat sich das Takt-Gefühl geändert? Smilie)

Und zu Peter: Sie müssen ja nicht Mitglied werden, um sich diese HP anzusehen und auch ihren Bericht evtl. reinzustellen.
Nein, aktuelle Fälle werden nicht bei diesem Verein behandelt, kein RA hinzugezogen oder Hilfe bei der Vertretung im Prozeß.

Ist eher eine Vertretung im politischen Sinne. Einwirken auf Politik und Mißstände offenzulegen, Gruss Kati.
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Gast






BeitragVerfasst am: 11.01.05, 23:30    Titel: Antworten mit Zitat

kati1948 hat folgendes geschrieben::
Ist eher eine Vertretung im politischen Sinne. Einwirken auf Politik und Mißstände offenzulegen, Gruss Kati.


Sehr geehrte Frau kati1948,
das habe ich schon vermutet. Wenn ich mich verbünde dann sollte schon die gleiche Zielvorstellung vorhanden sein. Reinlesen werde ich mich vielleich mal, vorausgesetzt ich kann meine Aktivitäten beim FDR etwas einschränken.
Gruß Piwi
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kati1948
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 02.12.2004
Beiträge: 66

BeitragVerfasst am: 14.01.05, 23:21    Titel: Antworten mit Zitat

Also Gast, versteh ich nicht, was Sie da meinen.Warum soll ich in ne Ecke geschoben werden. Für Amazonen ist das absolut unüblich Smilie)
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