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Ich hoffe, daß ich hier im richtigen Bereich bin...
Kurze Frage... welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein um eine Wendeplatte "entstehen" zu lassen?
Und wer veranlasst oder wer ist zuständig, eine Wendeplatte als solche zu kennzeichnen?
Kurze Erläuterung...in einer Sackgasse, wird auf einmal ein Schild "Parkverbot auf der gesamten Wendeplatte" aufgestellt, obwohl es seit über 20 Jahren keine Wendeplatte war und auch im Bebauungsplan keine vorgesehen ist.
Dies ist in einem kleinem Dörfchen. Keinerlei Verkehr, außer Anwohner, die alle Garagen haben, fließt durch diese Sackgasse.
Ich hoffe, daß ich hier im richtigen Bereich bin...
Ich denke, im Verwaltungsrecht ist die Frage besser aufgehoben - verschiebibert. _________________ Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart. Sapere Aude!(Kant)
Und wer veranlasst oder wer ist zuständig, eine Wendeplatte als solche zu kennzeichnen?
Hallo,
dafür sollte der Strassenbaulastträger zuständig sein (derjenige der die Strasse unterhalten muß), also Bund Land oder die Kommune. Angeordnet wird eine solche Beschilderung häufig durch die untere Verkehrsbehörde beim Kreis auf Veranlassung der Kommune.
Häufigster Grund:
Keine Anfahrt möglich für LKW-Liefer-Verkehr oder Müllabfuhr, weil Wendehammer zugeparkt durch Anwohner
Das sollte im jeweiligen Strassengesetz des Bundeslandes zu finden sein. Auskunft wird u.U. auch die Kommune selbst geben können.
Grüße
Ronny _________________ Vielen Dank auch für die positiven Bewertungen.
Also Lieferverkehr gibbet hier nicht. Und wenn jemand parkt, dann nicht oft und es stört Niemanden. Die Müllabfuhr kam 25 Jahre ohne Probleme ran und kommt sie noch.
Die Frage ist auch, ob jemand einfach von einen Tag auf den anderen ein Wendehammer entstehen lassen kann, obwohl hier niemand in die Straße fährt und niemand wenden muß?
Wie gesagt, die wenigen Anwohner haben eine Garage und benötigen keine Wendemöglichkeit...
Die Frage ist auch, ob jemand einfach von einen Tag auf den anderen ein Wendehammer entstehen lassen kann, obwohl hier niemand in die Straße fährt und niemand wenden muß?
Natürlich, denn die Strassenbalastträger bestimmen die Verwendung einer Strasse, nicht die Anwohner
Mag auch sein, aber das weiß ich nicht, dass ein Wendehammer sogar vorgeschrieben ist.
Grüße
Ronny _________________ Vielen Dank auch für die positiven Bewertungen.
Auch ich wohne in einer Sackgasse. Auch 'meine' Sackgasse hat einen Wendehammer mit Halteverbot. Und, man hält es nicht für möglich, von Zeit zu Zeit verfährt sich mal ein Lkw und nutzt den Wendehammer um nicht rückwärts fahren zu müssen um aus der Sackgasse herauszukommen
Es ist auch schon vorgekommen, daß ein Löschzug der Feuerwehr nach einem Brand in der Straße dort gewendet hat - ist ja fast schon 'ne Frechheit, wenden im Wendehammer
Aber im Ernst: sind Sie nicht auch der Meinung, daß ein Halteverbot im Wendehammer für derartige Fälle recht nützlich ist??
Abgesehen davon,
Zitat:
Wie gesagt, die wenigen Anwohner haben eine Garage und benötigen keine Wendemöglichkeit
Also brauchen die Anwohner auch keine Parkplätze auf der Straße _________________ Auf die besten Motive trifft man, wenn man keine Kamera dabei hat. (Murphys Foto-Gesetz)
Ich habe meine feste Meinung - bitte verwirren Sie mich nicht durch Tatsachenfeststellungen.
Danke auch für die ironische Antwort. Hätte auch von mir sein können
Aber Sie haben wohl meine Frage nicht richtig verstanden.
Die ging nicht in Richtung Halte- oder parkverbot. Unabhängig davon, daß der Wendehammer für LKWs eh zu klein ist, ging es um eine andere Frage, die aber schon beantwortet wurde.
Also...Augen auf im Forum...ähm...ich meine im Straßenverkehr
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