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Abmahnung nach UWG zulässig?

 
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deathwalker81
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Anmeldungsdatum: 11.04.2006
Beiträge: 448
Wohnort: Bonn

BeitragVerfasst am: 06.09.07, 13:06    Titel: Abmahnung nach UWG zulässig? Antworten mit Zitat

Folgender hypothetischer Fall:

Person A ist als privater Verbraucher im Internet unterwegs und durchstöbert einen Online-Shop, legt ein paar Artikel in den Warenkorb und will dann bezahlen, liest sich dann aber doch lieber erst noch die AGB durch. In den AGB sind gravierende Fehler enthalten, welche auch nachteilig/unfair für Verbraucher sind.

A schickt daraufhin dem Händler eine Mail er möge doch seine AGB den gesetzlichen Erfordernissen anpassen aber der Händler reagiert nicht.

Da Person A ein, nebenberufliches, Gewerbe angemeldet hat, welches z. Zt. ruht (Verkauf von Waren im Internet), wäre es nun Interessant zu erfahren ob A den Händler nach dem UWG abmahnen könnte (mit oder ohne Anwalt) trotz der Tatsache dass sein Gewerbe ruht?

Grüße
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KurzDa
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Anmeldungsdatum: 16.10.2006
Beiträge: 3304
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: 09.09.07, 12:15    Titel: Antworten mit Zitat

Aktivlegitimiert für eine Abmahnung i.S.d. § 8 UWG ist nach § 8 II Nr. 1 UWG der Mitbewerber. Mitbewerber ist nach § 2 Nr. 3 UWG jeder Unternehmer, der mit einem oder mehreren Unternehmern in einem konkreten Wettbewerbsverhältnis steht.

Eine ruhende Firma ist jedoch max. abstrakt am Markt tätig, sodass die Mitbewerbereigenschaft hier ausscheiden dürfte.

Folglich keine Aktivlegitimation...

Grüße
KurzDa
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deathwalker81
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Anmeldungsdatum: 11.04.2006
Beiträge: 448
Wohnort: Bonn

BeitragVerfasst am: 09.09.07, 14:04    Titel: Antworten mit Zitat

k, danke Winken
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Metzing
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 29.01.2006
Beiträge: 8913
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 09.09.07, 22:04    Titel: Antworten mit Zitat

@ KurzDa:

Prinzipiell uneingeschraenkte Zustimmung, wobei der Begriff des Ruhens hier allerdings noch nicht genuegend praezis definiert worden ist. Hat der "ruhende" Verkaeufer in der Vergangenheit sein Gewerbe z. B; ueber 5 Jahre nachhaltig betrieben, tut es allerdings seit 6 Monaten nicht - aus welchen Gruenden auch immer -, das Gezerbe besteht jedoch weiter und soll in absehbarer Zeit zieder aufgenommen werden, koennte man trotz "ruhenden" Gewerbes trotzdem zu einer Aktivlegitimation kommen. Wie immer halt alles eine Frage des Einzelfalls...

Beste Gruesse

Metzing
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KurzDa
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Anmeldungsdatum: 16.10.2006
Beiträge: 3304
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: 11.09.07, 12:31    Titel: Antworten mit Zitat

Danke, Metz - wieder was gelernt... Smilie

Grüße
KurzDa
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